Fallstricke bei offenen Immobilienfonds

Published On: Sonntag, 14.07.2013By
Viele Rat suchende berichten, nicht ausreichend über Risiken informiert worden zu sein. Wer Geld anlegen möchte, sollte einige Tipps berücksichtigen.

Erspartes sicher und flexibel anlegen – dieses Anlageziel hatten viele vor Augen, als sie ihr Geld in offene Immobilienfonds investierten. Sie gingen davon aus, ihre Fondsanteile jederzeit verkaufen und zu Geld machen zu können. Wegen der Finanzmarktkrise setzten jedoch auch die größten Fonds – der SEB Immoinvest und der CS Euroreal – ihre Anteilsrücknahme aus. Als im letzten Jahr nach der maximalen Dauer der Aussetzung ihre Liquidation beschlossen wurde, suchten etliche Betroffene bei der Verbraucherzentrale NRW Hilfe. Viele suchten Rat in Sachen „offene Immobilienfonds“. Dabei ging es durchschnittlich um mehr als 40.000 Euro pro Fall. Die Mehrheit berichtete, nicht ausreichend über die Risiken informiert worden zu sein. Oftmals schlossen Kunden ein Produkt ab, welches sie gar nicht verstanden haben. Wer Geld beispielsweise in offene Immobilienfonds anlegen möchte, sollte daher folgende grundsätzliche Tipps berücksichtigen:

  • Verbraucher sollten nur Produkte kaufen, die sie auch verstehen: Blindes Vertrauen in den Rat von Anlageberatern kann teuer werden. Häufig ist die Beratung von Finanzdienstleistern nicht auf den Bedarf des Kunden ausgerichtet, sondern auf die Erhöhung der eigenen Provision. Ratsam ist es, sich bereits im Vorfeld über die verschiedenen Anlageformen zu informieren, sich über die eigenen Ziele im Klaren zu sein und die verschiedenen Angebote miteinander zu vergleichen.
  • Zeugen mitnehmen: Um auf Nummer sicher zu gehen und sich später an das Beratungsgespräch erinnern zu können, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Zeugen mitzunehmen. Dieser sollte nicht Vertragspartner werden und direkt nach dem Gespräch ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. So besteht auch Jahre nach der Beratung noch die Möglichkeit, sich durch das Heranziehen eigener Notizen an die Inhalte des Beratungsgespräches zu erinnern.
  • Nicht zur Unterschrift drängen lassen: Für den Vertragsabschluss sollten sich Verbraucher ausreichend Zeit nehmen und ihre Anlageentscheidung sorgfältig bedenken. Ein seriöser Berater wird nicht zur Unterschrift drängen und wird zudem die Unterlagen zur Prüfung mitgeben. Setzt der Berater Kunden unter Zeitdruck, ist dies ein Warnsignal!
  • Juristische Prüfung vor Vertragsabschluss: Um kostspielige Fehlinvestitionen zu verhindern, sollten Verbraucher bei bestimmten Geldanlageprodukten – wie beispielsweise unternehmerischen Beteiligungen oder geschlossenen Fonds – juristisch prüfen lassen, welche Fallstricke bei einer bevorstehende Anlageentscheidung drohen: Kommen Anleger rechtzeitig und schnell an ihr Geld? Besteht die Pflicht zur Rückzahlung bereits erhaltener Auszahlungen? Ist ein Totalverlustrisiko möglich?

 

Quelle:VBZ NRW

One Comment

  1. Jens Martin Sonntag, 14.07.2013 at 11:15 - Reply

    Es gibt auch Fallstricke bei geschlossenen Fonds, auch hier sollte jeder Anleger das Prospekt wirklich zur Kenntnis nehmen und lesen. Irgendwann kommt sonst die böse Ernüchterung

Leave A Comment