Sofort mehr Netto-klasse Werbung für Denkmalschutzimmobilien, aber eine unehrliche Werbung!

Published On: Montag, 19.08.2013By

Warum, das fragen Sie uns jetzt? Nun, zunächst einmal erwerben Sie eine Immobilie deren Wert defacto gleich O ist. Zusätzlich erteilen Sie einen Sanierungsauftrag, ansonsten bekommen Sie die Denkmalschutzabschreibung vom Finanzamt nicht anerkannt. Punkt!. Nun geht die Sanierung ja nicht von Heute auf Morgen, sondern dauert so rund 1 Jahr. In diesem Jahr fallen aber bereits Kosten für Sie an. Einmal der sogenannte Bereitstellungszins, und natürlich auch Zinsen udn Tilgung für die Anspruch genommenen Teilbeträge des Darlehens zur Finanzierung der Wohnung.  Um aber überhaupt den Steuervorteil sofort in vollem Umfang abstezne zu können muss die Sanierungsmaßnahme abgeschöossen sein, und die Wohnung in Ihren Besitz übergegangen sein. Dann muss aber zusätzlich noch der Sanierungsaufwand anerkannt sein von der Denkmalschutzbehörde. Und da beginnt die Unkalkulierbare in Ihrer Rechnung. In Leipzig kann sowas bis zu 2 Jahren dauern. Das ist so!. Nun gibt es durchaus Finanzbehörden die die Abschreibung „vorläufig“ auf Ihre Lohnsteuerkarte eintragen als Freibetrag, wenn Sie dort den Notarvertrag, Denkmalbescheinigung, Rechnungen, Grundbuchauszug und Zahlunsgnachweise vorlegen. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht. Also bitet vorsichtig sein mit solchen Werbeaussagen.Solche Aussagen haben schon Anleger in Not gebracht!

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