Anwälte wollen gar keine Regelung zur Honorarvereinbarung, denn so manchem Anwalt

Published On: Dienstag, 29.10.2013By

würde dann das Geschäftsmodell platzen. Es gibt Anwaltskanzleien aus Dresden und Berlin die seit Jahren ein Geschäftsmodell haben. Sie klagen gegen die Kostenausgleichsvereinbarung des Unternehmens Prisma Life. Nun stellen Sie sich einmal vor der Gesetzgeber entscheides sich dafür, die Honorarberatung zu stärken. Jeder Berater müsste mit dem Kunden eine Vereinbarung über sein Honorar abschließen. Das ist nun mal Tatsache, ohne das macht Honorarberatung gar keinen Sinn. Nun würden dann die Anwälte auf jede Honorarvereinbarung losgehen………weil sie das als Geschäftsmodell haben. Würde der Gesetzgeber, und da ist er dann wirklich gefordert, keine Honorarvereordnung für Vermittler erlassen, dann wäre der Abzocke mirt Mandaten durch clevere Anwälte „Tür und Tor“ geöffnet. Steleln Sie sich einmal vor jeder Arzt und jeder Anwalt und jeder Steuerberater würde wegen seines Honoras verklagt, nur weil er das f r e i mit Ihnen vereinbart hat. Hier hat der Staat durch Gebührenordnungen gut Vorsorge geschaffen. Das muss er dann auch bei der Honoarberatung so schaffen, scheiss was auf das Geschäftsmodell wie den Mandantenfängen aus Dresden, Berlin, München usw.

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