Fischer und Knöbel Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Insolvenz-wieviel Geld ist weg?

Published On: Samstag, 04.01.2014By

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 574/13  

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 723188 eingetragenen Fischer und Knöbel Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Röckinghausener Straße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Klaus Fischer, Fasanenweg 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück und Volker Schreck, Konkordiasiedlung 48a, 52249 Eschweiler,

Geschäftszweig: Die Verwaltung eigenen und fremden Vermögens

 

 

 

wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.01.2014, um 14:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.07.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht der Sachwalterin die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 – 285 InsO).

Zur Sachwalterin wird ernannt Rechtsanwältin Cornelia Mönert, Lise-Meitner-Str. 13, 33605 Bielefeld.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 05.02.2014 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Sachwalterin anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, der Sachwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Der mit Beschluss vom 03.07.2013 eingesetzte vorläufige Gläubigerausschuss bleibt in der bisherigen Zusammensetzung bestehen.

Zu Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses bleiben also bestimmt:

Kreissparkasse Wiedenbrück, Wasserstraße 10, 33378 Rheda-Wiedenbrück, vertreten durch Herrn Daniel Filies,

Jürgen Majewski, Heinrich-Püts-Straße 27, 33378 Rheda-Wiedenbrück,

VR-Leasing AG, Lüdwig-Erhard-Straße 30-34, 65760 Eschborn, vertreten durch Herrn Holger Freynick.

Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.

Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.

 

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

 

Mittwoch, 19.03.2014, 09:30 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 4. Etage, Sitzungssaal 4065.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

 

die Person der Sachwalterin,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),

und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:

Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

 

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 19.02.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 8027 niedergelegt.

 

Die Sachwalterin wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

http://www.buchalik-broemmekamp.de/blog/227-die-fk-gruppe-hat-fur-zwei-unternehmensteile-antrag-auf-insolvenz-in-eigenverwaltung-gestellt

 

Bielefeld, 01.01.2014

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