Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Jung der Stadt Leipzig wegen Verleumdung

Published On: Donnerstag, 09.01.2014By

Keine guten Jahresanfangsnachrichten für den Leipziger Minderheiten OB Jung. Jung wurde wegen Verleumdung angezeigt. Nun, eine Strafanzeige besagt nicht ob Jemand schuldig ist oder nicht. das müssen dann immer die jeweiligen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben. Bis zum Ende dieser Ermittlungen gilt Jung als „Unschuldig“. Trotzdem ist es natürlich interessant „wer ihn da angezeigt hat“. das ist kein geringerer als der ehemalige Leipziger Schauspielintendant, und in der Tat wie Jung und andere in Leipzig den alten Schauspielintendanten öffentlich demontiert haben, nach dessen Weggang aus Leipzig, lässt solch eine Anzeige durchaus als aussichtsreich dastehen. Nun warten wir die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einmal ab, was da herauskommt. Ob ich die Anzeige allerdings in Leipzig gemacht hätte weiss ich nicht. Zur Leipziger ermittelnden Justiz haben wir unsere eigene Meinung, grade wenn es um Ermittlungen geht die zu Personen im öffentlichen Beriecht tätig sind geht.Da wird dann, so haben wird en subjektiven Eindruck, mit allem Nachdruck ermittelt und manchmal lässt man das auch so irgendwie „schleifen“. Es gibt in der Leipziger Justiz, nachweisbar, Verfahren die einfach nicht beginnen wollen vor Gericht. Da hat man dann schon den Eindruck“ da hält Jemand seine Hand drüber“.

One Comment

  1. Christa laue Montag, 02.03.2015 at 21:59 - Reply

    Der feine Herr Bürgermeister jung gehört vor ein ordentliches Gericht und dann hinter schloss und Riegel auch heute wieder hätte er liebend gern tote bei legida Demonstranten in kauf genommen man soll es nicht glauben ,auch ich werde Anzeige erstatten

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