Moritzburger Verischerungsmakler GmbH- Insolvenzeröffnung

Published On: Mittwoch, 02.04.2014By

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2302/13

532/557 IN 2302/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Moritzburger Versicherungsmakler GmbH, August-Bebel-Straße 2a, 01468 Moritzburg, Amtsgericht Dresden , HRB 13653
vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Biehl vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Müller

 

– wurde am 01.04.2014 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 31505 507 Telefax: 0351 31505 555

 

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 13.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

 

– die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Verwalters oder Treuhänders gemäß § 57 InsO

– die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO

– den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO

– die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

– eine Unterhaltsgewährung an den Schuldner aus der Insolvenzmasse gemäß § 100 Abs. 1, 101 Abs. 1InsO

– die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO

– ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO

 

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

532 IN 2302/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 02.04.2014

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