IFP INFINUS Financial Partner AG-Insolvenzeröffnung

Published On: Mittwoch, 02.04.2014By

Amtsgericht Dresden, Aktenzeichen: 532 IN 2322/13

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFP INFINUS Financial Partner AG, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart , HRB 25238
vertreten durch den Vorstand Michael Bräunlich
vertreten durch den Vorstand Klaus Nienhues
vertreten durch den Vorstand Dana Gedlich

– wurde am 01.04.2014 um 09:15 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Insolvenzverwalter ist:

Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Nieritzstraße 14, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 31505 507 Telefax: 0351 31505 555

 

Die Insolvenzforderungen in den Rängen der §§ 38, 39 InsO sind schriftlich bis zum 13.05.2014 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.

Bei der Anmeldung gem. § 39 InsO ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

 

 

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).

 

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

 

die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Wahl eines Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses für den Fall, dass bereits ein Gläubigerausschuss bestellt ist, die in den § 66 InsO (Zwischenrechnungslegung Insolvenzverwalter), § 149 InsO (Anlage von Wertgegenständen),§ 157 InsO (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters), § 162 InsO (Betriebsveräußerung),§ 218 InsO (Beauftragung mit der Erstellung eines Insolvenzplans), § 233 InsO (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) geregelten Angelegenheiten, zur Anhörungüber die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäߧ§ 66, 207 InsO, Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne des §§ 271, 272 InsO sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen

 

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

 

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 26.06.2014, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle Olbrichtplatz

 

Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

532 IN 2322/13 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 01.04.2014

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