FUBUS- „Küblers Empfehlung eines geschädigten Vertreters-Unglaublich! Da laufen doch alle Anlegerschutzanwälte sturm?

Unglaublich aus unserer Subjektiven Sicht sicherlich, was Insolvenzverwalter Kübler dort bei der FUBUS vorhat, oder ist das nun Bequemlichkeit? Für Mitte Mai hat Kübler dazu eine Versammlung einberufen, wo er natürlich auch direkt eine Rechtsanwaltskanzlei als Geschädigtenvertreter präsentieren will. Alles ehr merkwürdig Herr Kübler, im Sinne von des Merkens würdig. Ich kann mir nicht vorstellen das die „Küblerische Verteilung“ so klappen wird. Zumindest kennen wir einige Anlegerkanzleien die etwas dagegen haben. Für Kübler wäre das eine tolle Lösung, man kennt sich und der Verdienst wäre ja auch sicherlich für Beide nicht schlecht, wenn das dann so durchgehen würde. Wir können uns das nicht vorstellen das das so „reibungslos für Herrn Kübler über die Bühne gehen wird“. warten wir das mal ab. Unseren Informationen nach, wird Herr Kübler da auf heftigsten Gegenwind stoßen.

9 Comments

  1. denkmal Montag, 14.04.2014 at 18:35 - Reply

    Eine Rückabwicklung der Infinus- Eigengeschäfte dürfte für die Versicherer ggf. schmerzhaft sein, allerdings besser als eventuelle Prozesse und der Imageschaden, mit Infinus „gemeinsame Sache zum Nachteil der Anleger“ gemacht zu haben.
    Letztlich ist es aber die einfachste und klarste Lösung, und es führt zu höheren Quoten, da jeder Geldabgang, der mit enormen Kosten auch außerhalb der Infinus verbunden war, zurückgedreht wird.

    Wenn Infinus, wie zu lesen ist bei den Policen 5% Prov. retour vreinnahmt hat, belaufen sich die zusätzlichen Abschlusskosten auf weitere mind. 3-4% , die bei den Versicherern / Vertrieben blieben. Zusätzlich würden die entnommenen laufenden Kosten , die nicht schon an Infinus ausgezahlt worden sind eine weitere Verbesserung der Qute für alle Anleger bedeuten.

    Korrekt wäre natürlich auch, wenn geprüpft wird, ob Altanleger, die sich „rechtzeitig“ von Bord gemacht haben und aus den Einzahlungen der Neuanleger Ihre Rückzahlungen / Ausschüttungen erhalten haben, auch zur Rückzahlung aufgefordert werden können.

    Dann ist eine Gleichbehandlung aller Anleger möglich.

    Ich bleibe aber dabei, die Versicherer und Vertrieb, die daran mitverdient haben, sind zur Kasse zu bitten.

  2. Money Montag, 14.04.2014 at 17:19 - Reply

    Wurde hier glaube ich schon mal erklärt: Eine Rückabwicklung der Sparpläne ob LV oder Gold, bedeutet auch die Rückzahlung von Provisionen u. Ausschüttungen an die Anleger. Eine Zurückstellung auf Null – so als wäre nichts gewesen – ist m.E. nicht umsetzbar.
    Zu prüfen wäre evtl. eine Schadensersatzforderung wg. Unterstützung der Geldwäsche, oder so ähnlich. Nur eine Meinung/Vermutung.

    Aktuell ist Herr Dr. Kübler wohl eher das Problem, da er die „Geldvernichtungsmaschine“ weiter am Laufen hält.
    Weitere Infos die ich zum Thema Wahl eines Gläubigervertreters erhalten habe. Bitte mal „auf der Zunge zergehen“ lassen:

    Fakt ist , dass keine Verpflichtung besteht, einen gemeinsamen Vertreter zu wählen. Sollte dies doch geschehen, so ist kein OSV-Gläubiger mehr befugt, seine Ansprüche selbst zu verfolgen und beim Insolvenzverwalter anzumelden. Außerdem gibt es keine Angaben zu den Kosten, die durch die Beauftragung eines gemeinsamen Vertreters entstehen und ob diese die Quote verringert.

    Diese Überlegungen führen zu dem Schluss: Es muss in der Abstimmung gewährleistet werden, dass kein gemeinsamer OSV-Gläubigervertreter gewählt wird.

    Auch andere Personen scheinen zu versuchen, gemeinsamer Gläubigervertreter zu werden, was einerseits eine organisatorische Herausforderung und andererseits erheblich zu vergüten sein dürfte. Dabei bleibt offen, was aus der Sicht eines gemeinsamen Vertreters mit anderen als den rein schuldrechtlichen Ansprüchen geschieht (zum Beispiel mit Schadenersatz) und was nun für die Genussrechtsinhaber und Nachrangdarlehensgeber gilt, insbesondere bei deren Bemühungen, die Nachrangigkeit zu beseitigen. Ein erfahrener Rechtsanwalt und Anlegervertreter hat deshalb seine Kollegen und weiteren Anlegervertreter angeschrieben und eine gemeinsame Abstimmung angeregt. Er stellt in Aussicht, dass er bei dieser Abstimmung auch weitere Anleger kostenlos vertritt, zumal er bereits für einige Hundert anwesend sein wird. Er rät – wie wohl auch einige seiner Kollegen – dazu, keinen gemeinsamen Vertreter zu wählen, so dass wie üblich alle Anleger separat und umfassend vertreten beim Insolvenzverwalter ihre Forderungen anmelden.

  3. denkmal Montag, 14.04.2014 at 12:02 - Reply

    Hat sich der Insolvenzverwalter Kübler, stellvertretend für die anderen Beauftragten, als Vertreter der Geschädigten inzwischen bei allen möglichen Beteiligten die Rückforderungen oder Rückabwicklungen geprüft und ggf. Maßnahmen zur Verhinderung von Vermögenverschiebungen etc. unternommen.

    Mich wundert es, dass gerade gegen die beteiligten Versicherer und Vertriebe, wie z.B. Gothaer, UNIQA FinanceLife oder die protected financial Services GmbH noch keine ( bekanntgewordenen) Forderungen gestellt worden sind, obwohl sich diese an den Anlegergeldern bedient haben.

    Beim „Golddeal“ wurden zumindest bei einigen beteiligten Unternehmen Arrestpfändungen vorgenommen.

    Allerdings ist das Provisionskarussell mit den Auswirkungen für die Kundengelder viel entscheidender gewesen, weil hier über viele Jahre mehr Geld über Policen gedreht worden ist.

    Es kann doch nicht sein, dass ein Insolvenzverwalter hier eventuell diesen Weg unversucht lässt und damit auf mögliche Rückführungsansprüche wegen Nichtigkeit o.a. Anfechtungsgründen der Geschäfte verzichtet!!!

    Eine Rückabwicklung aller dieser Policen ist der beste Weg, Geld wieder dorthin zu bekommen, wohin es gehört!

    Ist das nicht die Pflicht des Geschädigten- Vertreters?

  4. Money Montag, 14.04.2014 at 10:43 - Reply

    Folgende Meldung erreichten mich – von einem Anwalt aufgestellt – Wahrheitsgehalt, kann ich nicht beurteilen:

    Lt. seinen Angaben könnten die Kosten für einen Vertreter der Geschädigten sich bis auf 21 Mio.!!!!!! belaufen könnten.
    Das würde die Insolvenzmasse DRASTISCH reduzieren. Man wird also eine Gebührenvereinbarung treffen müssen. Die wird dann wo liegen? 15 Mio?

    Was passiert hier gerade?

    • Dori Dienstag, 15.04.2014 at 04:59 - Reply

      Man muß allmählich befürchten daß die schon bereits geschädigten Anleger nochmals zusätzlich durch ein Hintertürchen gemolken werden.

  5. Money Freitag, 11.04.2014 at 15:31 - Reply

    Mit Null, ich weiß nicht. Dafür hat der Kübler sich schon zu weit aus dem Fenster gelehnt. Er sagt, es sieht „gut aus für die Anleger“. Immerhin eine Quote von 20 %. Mir fehlt immer noch die Angabe in welcher Größenordnung der Verkauf von Brenneisen war? Auch wenn die Immobilien überwiegend von Infinus selbst genutzt wurden stellen sie doch einen Wert da? Wurden da eigentlich Mieten gezahlt?
    Auch erschließt es sich mir nicht warum immer darauf hingewiesen wird, dass die ganze Abwicklung bis zu 10 Jahre dauern kann. Das Geschäftsmodell hat er offensichtlich durchschaut. Die Vermögensgegenstände, Immobilien, könnten verkauft werden. Das wäre sicherlich bis Ende des Jahres möglich. Wem man warum im nachhinhein noch haftbar machen könnte, dass ist sicherlich langwieriger.

  6. Dori Freitag, 11.04.2014 at 04:57 - Reply

    Ich glaube als Anleger daß die Gefahr besteht daß man am Ende betreff Ausschüttung mit Null da steht.

  7. Money Donnerstag, 10.04.2014 at 17:25 - Reply

    Gegenwind kommt schon von Andreas Heß Aufsichtsrat der Future Business KG aA. (? kann den gerade nicht wirklich zu ordnen) Von der „Interessengemeinschaft der Fubus“ wird Herr Axel Nagel, aus Herrenhof vorgeschlagen.

    Ich bin auch immer davon ausgegangen, dass Herr Kübler die Geschädigten vertreten soll. Wozu jetzt den RA Gloeckner, der auch noch aus der Insolvenzmasse bezahlt werden soll.

    Fazit: Die Anleger werden schon wieder vorgeführt. Was soll man machen? Wem soll man glauben? Wem seine Stimme erteilen? Unbedingt an der Versammlung teilnehmen? Das Chaos scheint perfekt zu sein.
    Wer hat Antworten?

    • Wald Dienstag, 15.04.2014 at 04:50 - Reply

      Die Frage ist,darf RA Gloekner überhaupt als OSV Gläubigervertreter eingesetzt werden?
      Grund:Die Kanzlei Glöckner ist eine Gmb. ( Art. 3 Abs.1 GG )
      Auf Grund vor möglich weiteren Kosten könnte sich die Quote für die Gläubiger
      weiter verschlechtern und somit auch die Ausschüttung.
      Wer weis was anderes ?

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