EEV AG Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg meldet sich

Überraschungsmail am heutigen Vormittag. Die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg meldet sich im Namen der EEV AG. So langsam werden wir zu einer richtigen Widerstandsfront gegen Rechtsanwälte. Das haben wir uns scheinbar erarbeitet. Also verehrter Herr Rechtsanwalt Schenk. Wir haben in unsere Redaktion eine Mail bekommen, mit der Anfrage was wir von einem Genussrechtsangebot Ihres Mandanten grundsätzlich halten. dann haben wir uns das mal im Internet und auf der Seite der EEV AG angeschaut, und haben einige Links zu dem Angebot gefunden, darunter auch Bewertungen. Nicht alle Links haben wir veröffentlicht. Einer reicht. Es mag ja durchaus sein, dass Ihr Mandant die Genussrechte gar nicht mehr anbietet, aber die Anfrage lautete darauf also muss unserem User das ja noch angeboten worden sein. Unser Artikel ist aber sicherlich auch sehr kurz und knapp gehalten wie wir das die Kreditfähigkeit Ihres Mandanten schädigen können, nun ja- wäre ja unglaublich. Ich denke Ihr Problem liegt woanders. Man findet uns auf der Seite 1 von Google, wenn man nach Ihrem Mandanten sucht. Nur darauf haben wir keinen Einfluss. Was ich aber gar nicht verstehe Herr Anwalt ist, das Ihr Mandant ja selber Kommentare bei uns eingestellt hat, oder haben Sie das gar nicht gesehen? Dadurch ist doch der Objektivität absolut genüge getan, finde ich. Sie bestimmt nicht, oder? Ich werde den Artikel so stehen lassen, denn auch die von Ihnen angeprangerte Verlinkung ist laut einem mir bekannten EuGH Urteil absolut zulässig. Beseitigen Sie doch die Ursache, die Veröffentlichung, dann läuft mein Link doch ins Leere. Habe ich recht? Nun gut, da könnten wir uns durchaus mal vor Gericht treffen. Möglicherweise steht es ja dann 1 zu 1, und Sie verlieren Ihren Nimbus-Smile. Der bessere Weg bei solchen Dingen ist immer in eine sachliche Kommunikation einzusteigen, nicht in eine Androhungskulisse. Das bringt doch nur verhärtete Fronten. Gerne setzen wir uns mit dem Unternehmen zusammen und diskutieren unsere Bauchschmerzen, wenn SIE das wollen gerne auch vor Gericht.

http://www.eev-ag.de/aktuelles/eev-ag-genussrechte-vertriebsstart-fuer-deutschland-am-1.-januar-2013–a32/

http://fondstelegramm.de/?id=65573

http://www.nawito.de/2013/12/20/kapitalanlage-genussrechte-und-energiewende-plant-die-eev-ag-ins-blaue-hinein/

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/aus-heiterem-himmel/9338042.html

One Comment

  1. Angela Steinbrück Donnerstag, 10.04.2014 at 11:33 - Reply

    Schulenberg und Schenk? Hierzu fällt ad hoc folg. Link ins Auge :

    http://www.ra-herrle.de/abmahngeruecht-schulenberg-productions/

    Machen die denn auch noch andere Feucht- äh Rechtsgebiete?

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