Anwaltskanzlei Arnold aus Dresden/Berlin zum Thema gemeinsamer Gläubigervertreter der Future Business KG aA (Fubus)

Published On: Dienstag, 22.04.2014By

Sehr geehrter Herr Bremer,

wir von der Anwaltskanzlei Arnold haben hier eine ganz klare Meinung! Und wir denken, alle anderen Anlegeranwälte auch. Wir laufen gerade Sturm dagegen, dass Herr RA Kübler seinem „aus anderen Verfahren bekannten Kollegen“ ein Mandat zuschustern will, für das es aus unserer Sicht keine sachliche Rechtfertigung gibt!

Die Anleger sind schon gebeutelt und es ist doch völlig überflüssig, hier einen weiteren Anwalt einzuschalten, den dann auch die bezahlen müssen, die selber gar keinen Anwalt wollten und die eigentlich ihre eigenen Forderungen selbst anmelden wollten. Warum sollten auch diese Anleger verdonnert werden, einen Anwalt bezahlen zu müssen??? Dieser Anwalt entscheidet dann alles, die Anleger können dann keine eigenen Entscheidungen mehr herbeiführen und das Verfahren nicht mehr beeinflussen!

Am meisten aber ärgert uns, dass RA Kübler, ein doch sehr erfahrener Insolvenzanwalt, in seinem Schreiben an die Anleger die mögliche Wahl eines solchen gemeinsamen Vertreters nicht als „möglich“ sondern als quasi „vom Insolvenzgericht so bestimmten und gewollten“ Anwalt darstellt! Dieser Anwalt „muss“ aber gar nicht gewählt werden, sondern er „kann“ gewählt werden. Warum aber stellt RA Kübler das einseitig als gesollt und beschlossen hin?

Daneben steht die Frage, warum gerade dieser Anwalt? Anleger werden sich zu Recht fragen, ob wohl ein Vertreter, der wahrscheinlich Millionen Euro von einem bestimmten Auftraggeber erhält, wohl eher die Interessen dieses Auftraggebers wahrnehmen wird oder aber eher die der Anleger, die dann alle verpflichtet werden, über ihn Forderungen anzumelden und dann gar kein Stimmrecht mehr haben? Werden die Anleger dann davon ausgehen, dass ein solcher Auftrag wirklich völlig „neutral“ abzuarbeiten ist und könnte der Beauftragte dann noch als unparteiischer Kontrolleur des Insolvenzverwalters arbeiten?

Auch ist völlig unbeantwortet, warum RA Kübler in seinem Kundenschreiben behauptet, die Bestellung dieses Kollegen sei für den Anleger „kostenlos“! Das ist völlig irreführend von diesem doch eigentlich sehr erfahrenen RA Kübler! Der gemeinsame Vertreter wird „aus der Masse“ bezahlt und das sind die Anlegergelder! Damit ist der Eindruck, dieser gemeinsame Vertreter arbeite „umsonst“ oder werde aus der Tasche des Insolvenzverwalters bezahlt, genau falsch.

Auch die Honorarhöhe hat RA Kübler bis heute nicht genau beziffert. Er hat noch nicht einmal gesagt, wie das Honorar dieses Kollegen berechnet werden soll. Nach der eigenen Beispielsrechnung des Herrn Kübler nennt er eine durchschnittliche Anwaltsgebühr von „150 EUR netto“ bei einer Anlagesumme von 10.000 EUR (bzw. Auszahlungssumme von 2.000 EUR). Wenn RA Kübler mit so einem durchschnittlichen Anleger selber kalkuliert, dann würde der Wunschanwalt des RA Kübler also für die 40.000 Anleger (auch eine Zahl des RA Kübler) durchschnittlich ca. 180 EUR brutto erhalten, was eine Gesamtsumme von (40.000 x 180 EUR) 7.200.000,- EUR, also über sieben Millionen EUR Honorar für seinen Wunschanwalt aus Anlegergeldern zur Verfügung stellen. Wir fragen uns hier, warum ist die Berechnungsgrundlage dieses Anwalts bis heute nicht offen gelegt? Und warum sollen ALLE Anleger diesen Anwalt bezahlen müssen, wenn es doch etliche Anleger gibt, die ganz ohne Anwalt anmelden wollten und das nach dem Gesetz das auch dürfen? Es sind Gelder der Anleger!

Wir meinen:

  1. Diese Gelder – ob nun 7,2 Millionen oder auch 21 Millionen, wie auch schon berechnet wurde – gehören den Anlegern und nicht denen, die sich bereits „aus einem anderen Verfahren“ kennen und dort „vertrauensvoll“ zusammen gearbeitet haben.
  2. Ein gemeinsamer Vertreter kann in komplizierten Anmeldeverfahren Sinn machen, aber in diesem Verfahren sehen wir keine Notwendigkeit für ihn.
  3. Es ist vor allem die absolut einseitige und falsche Darstellungsweise, mit der RA Kübler Anleger irritiert hat, die für so viel berechtigten Ärger und völliges Unverständnis gesorgt hat.

Hoffen wir, dass das Insolvenzgericht sich hier nicht vor den Karren eines „erfahrenen“ Insolvenzverwalters spannen lässt, um aus unserer Sicht überflüssige Anwaltshonorare aus den Anlegergeldern zu erwirtschaften!

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Arnold

Anlegerschutzrecht | Vermittlerrecht | Vorsorgerecht

Inh. Lutz Arnold

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26 Comments

  1. Dori Sonntag, 04.05.2014 at 11:34 - Reply

    Ich würde gerne wissen ob die beiden Ratingagenturen eigendlich wissen was sie sich in den letzten Jahren geleistet haben.
    Doch Sie können von sich sagen: Mit unserer Unterstützung konnten viele Anleger
    Ihr Kapital verbrennen.Man muß fast von totaler Blindheit reden wenn gleichzeitig von beiden Agenturen die Prüfer schon ab 2010 von den Bilanztricksereien nichts bemerkten.
    Was haben eigendlich die Prüfer geprüft . Ja-Sie haben nur absolut abwegige Ergebnisse zustande gebracht die zur Irreführung der Anleger dienten.
    Die Ratingagenturen verlieren durch Unverantwortliches Handeln ihre Bedeutung
    und setzen ihre Nützlichkeit als Orientierung aufs Spiel.

  2. Wald Samstag, 03.05.2014 at 19:33 - Reply

    Hallo Thotti !
    Die Bemerkung von mir,die Ratingagenturen wären der Bafin unterslellt stimmt nicht. Recherchen meinerseits haben ergeben das die Europäische Finanzaufsicht
    ESMA die Aufsicht von Bafin übernommen hatt.
    Das könnte heißen daß man eventuell die Europäische Union im Rahmen des ganzen Infinus/Fubus Skandal ins Boot zu nehmen versuchen sollte.so fern die ESMA Dieser auch unterstellt ist.Darüber könnte man sich vieleicht mal darüber Gedanken machen.
    Es steht ja zudem die Europawahl vor der Tür.
    Vieleicht könnte man ein Kandidat darauf ansprechen.
    Das was sich die Ratingagentur Creditreform und Hoppenstedt geleistet haben,
    dürfen und sollten sich,zumindest die Anleger wo ab 2010 dazu gekommen sind,
    einfach einfach nicht hinnehmen daß Sie von den Agenturen in solchen einem Maase mit Ihren unrealistischen Bewertungen betrogen und getäuscht worden.
    In der Vergangenheit wurden schon andere Ratinagenturen für solche dubiose
    Bewertungen bestraft.
    Allen Lesern dieses Kommentars wünsche ich daß Sie auch weiterhin am Ball bleiben und weitere Informationen einholen möchten denn solches Fehlverhalten
    von Ratingagenturen sollten sich die geschädigten Anleger einfach nicht gefallen lassen.

  3. Wald Freitag, 02.05.2014 at 13:24 - Reply

    Hallo GMeier !

    Wenn die Prüfer die Bilanzen angeschaut hätten dann müßten Ihnen
    die Ungereimtheiten genauso aufgefallen sein wie dem RA.
    Ansonsten hätten Sie keine Top-Bewertung geben können und dürfen.
    Da die Ratingagenturen der Aufsicht der Bafin unterstellt sind so muß das Bafin
    für dereren Unrealistischen Top-Bewertung verantwortlich gemacht werden.
    Eine glatte Irreführung für die Anleger und Gläubiger.

    • Thotti Freitag, 02.05.2014 at 18:10 - Reply

      Die Ratingagenturen sind der Bafin unterstellt? Das glaube ich nicht, ich denke eher, dass das eigenständige Unternehmen sind.
      Aber es ist richtig, wenn der Insolvenzverwalter das Konstrukt innerhalb weniger Monate verstanden hat, sollte denen das doch auch aufgefallen sein.

  4. GMeier Freitag, 02.05.2014 at 10:35 - Reply

    …unglaublich finde ich,
    das Creditreform und Hoppenstedt bis zu guter Letzt,
    „Bestbewertungen“ und Best-Aussagen,
    erstellt und attestiert haben.
    …wirtschaftlich gut aufgestellt,…überdurchschnittlich…wurde ausgesagt…
    Frage….wie tief
    bzw. haben die überhaupt in ein Buch in eine Bilanz hineingesehen ?
    Die beiden Firmen sagen von sich selbt das Qualität ein Wesenmerkmal Ihrer Arbeit ist.

  5. OutOfRecords Freitag, 02.05.2014 at 10:23 - Reply

    Da muß man schon konkreter werden…
    Was hätten die denn konkret entdecken sollen?
    Der Vorwurf mit den ANKs ist absoluter Quatsch und für einen erfahrenen Insolvenzverwalter eher peinlich – für einen Staatsanwalt erst recht. Einen Betrugsvorwurf kann man damit ganz sicher nicht begründen.
    Sollte das alles sein, was man nach 6 Monaten „gefunden“ hat, dann gute Nacht, Sachsen.

    • denkmal Freitag, 02.05.2014 at 14:11 - Reply

      Wenn die einen Fehler und Fahrlässigkeiten begangen haben, macht dies den offensichtlich begangenen Betrug durch die Connection von Infinusmanagern/ Mitarbeitern, Versicherern wie FinanceLife / protected, ERGO oder Gothaer , möglicherweise auch „ausgewählten“ Vertriebsmitarbeitern / – Partnern der Infinus nicht ungeschehen und nicht minder schwerwiegend.

      Wenn die Versicherer, wie offenbar der Fall, alle Schuld von sich weisen und mit Infos zu den Umständen dieser dubiosen Geschäfte mauern, deutet dies auf eine Mittäterschaft dieses Lagers hin,was die Sache für die Ermittler nicht leichter macht. Deren Anwälte werden schon wissen, welche Bombe hier noch platzen kann.

      @outofrecord: Woran liegt es denn, dass Outofrecord keinen Betrugsvorwurf anerkennt und immer versucht alle Vorgänge als völlig korrekt und ganz normal darzustellen.

      Auf konkreten Rückfragen hat er allerdings geschwiegen, so z.B. welche Zweck denn die bekanntgewordenen unzähligen Policenabschlüsse bei den involvierten Versicherern gehabt haben? Ich kann nur einen Grund erkennen- Schneeballsystem zum Nachteil der Anleger.

      Oder hat outofrecord endlich mal eine eigene Version und andere Fakten, die er vertritt?

      • OutOfRecords Freitag, 02.05.2014 at 18:06 - Reply

        Wo ist das Problem?
        Ich will mein Geld zurück, woher das letztlich kommt, ist mir egal.
        Ein Betrug ist erst dann einer, wenn er letztinstanzlich festgestellt wurde.
        Bisher ist mir nichts derartiges bekannt, nur hier am Stammtisch ist alles klar…

        Wenn Herr Staatsanwalt diese ANKs als Bilanzfälschung darstellen möchte, mache ich mir um Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit in Sachsen berechtigte Sorgen.

        Hab ich meine Position nun etwas verdeutlicht?
        Was nützen mir das Geschreibsel im Netz und in der Presse und das Geschrei der vielen Klugsch…, die von jeder Kleinigkeit gleich Durchfall bekommen?
        Fakten + Beweise + Urteil = Betrug (Pech)
        Unfug + keine Beweise + nix Urteil = Saxonia Paradise zahlt.

        • dieberating Freitag, 02.05.2014 at 22:09 - Reply

          Ich finde duebAussage grunsätzlich bemerkenswert in dem ansonsten allgemeinen Grundgeheul der Anleger hier. Nur – und eben weil ich auch mein Geld zurückwill- ist mir der Schluss nicht so ganz klar. Wenn das beim Meister Lampe tatsächlich schiefgeht und er muss die Typen wieder laufen lassen (vielleicht weil die sich auf ihr aktenkundiges Geschäftsprinzip berufen) dann ist das ganze eine stinknormale Pleite. Und dann zahlt niemand nix. Da stehst Du dann als Anleger genauso wie die Schlecker-Frau da und musst halt schaun daß du es in Zukunft besser machst. Wenns aber Betrug mit einigen honorigen und evtl auch solventen Beteiligten war siehts meines Ermessens schon deutlich besser aus.

          • GMeier Samstag, 03.05.2014 at 09:44

            …alles Richtig was Ihr schreibt.
            Aber outoffrecords hat schon recht, wenn nach über 6 monatigen Ermittlungen …offizillen Ermittlungen zu denen ja auch noch die Zeit der Vorermittlung hinzukommt,
            noch nicht bekannt ist „ob oder ob nicht“.
            Wir uns bislang auf die Aussagen von den Insolvenzverwaltern verlassen müßen. Und auch da wieder, „ob oder ob nicht“.
            Und, sorry das ich mich da wiederhole,
            warum ist dann in dem ganzen Sachverhalt nicht auch eine Arrestierung gegen die Steuerberater und Wirtschaftprüfer verfügt worden.
            Es geht schließlich..wenn dann.. um Straftaten.

  6. Wald Freitag, 02.05.2014 at 06:15 - Reply

    Vieleicht sollte sich die Aufsichtbehörde auch mal Gedanken darüber machen
    wie viele Leute ein großer Teil ihrer Altersvorsorge durch Ihre grobe Fahrlässigkeit verloren haben,die ganzen Jahre nichts von ganzen Bilanztricksereien bemerkten.
    außer einem RA schon 2011 davor warnte.( Siehe MDR Umschau vom 25.02.2014)
    Spätestens hier hätte die Finanzaufsicht tätig werden müssen.
    Aber nein man lies weiterhin unrealistische Bewertungen zu die eine Sicherheit
    für die Anlageentscheidung suggerierte wo in Wirklichkeit schon zum damaligenZeitpunkt gar nicht mehr vorhanden war.
    Und Das in einem so modernen Rechtsstaat mit einer(so tollen) Aufsichtsbehörde.
    Solch ein Schlendriean kann sich die Privatwirtschaft weisgott nicht leisten.

  7. Dori Freitag, 02.05.2014 at 05:44 - Reply

    Hallo Thotti !
    Und was war 2010 ?
    Gab es zu diesem Zeitpunkt das gleiche Spiel ?
    Was doch wirklich die Realität war das sieht man heute zum Leidwesen der Anleger.
    Wie können so viele Leute, auch Fachleute, daneben liegen
    bzw. sich so täuschen lassen.
    Einfach unglaublich das sich eine Aufsicht sich so irren kann.

  8. Realist Donnerstag, 01.05.2014 at 12:16 - Reply

    @fritz B… Klar ist ist RA Brambrink, wie auch RA Arnold ein Anwalt der eher auf der Vermittlerseite steht. Aber warum soll das ein Problem sein ?
    Einen Vermittler zu verklagen macht doch in den wenigsten Fällen Sinn. Die sind genauso besch.. worden wie Kunden und meist noch viel schlimmer dran als Kunden.
    Alternativ gibt es genug Anwälte die gern gegen Vermittler schiessen, meist aber dadurch eben noch mehr Geld der Kunden sinnlos verheizen, oder kennen Sie einen Fall wo ein Vermittler ERFOLGREICH verklagt wurde ?
    Wichtig ist doch, das KEIN gemeinsamer Gläubigervertreter, der unsere Insolvenzmasse schmälert, gewählt wird !
    Ich persönlich glaube aber das sich die „Kübler-Connection“ durchsetzen wird :-(.

    • Thotti Donnerstag, 01.05.2014 at 14:41 - Reply

      Ich denke, dass wird spannend, da sich viele RA gegen einen gemeinsamen Vertreter ausgesprochen haben.

      Die Vermittler die unter dem Haftungsdach waren und sich an das Prozedere gehalten haben, dürften wohl nichts zu befürchten haben.

      Es darf mal über folgenden Gedankengang nachgedacht werden:
      Wenn Bundesbank und Bafin schon 2009 im Hause Infinus waren und nicht ausdrücklich das „System Provisionskarussel“ gerügt, angezeigt, bestraft wurde, durften die Beteiligten davon ausgehen, dass das System quasi so in Ordnung war. Seitens Infinus konnte man sagen. wir sind durchleuchtet worden, es gab keine Beanstandungen.
      So, und jetzt?

      • OutOfRecords Donnerstag, 01.05.2014 at 15:30 - Reply

        Und jetzt?
        Nun, sollten die weiteren Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ähnlich gehaltvoll sein, wie die Märchengeschichte des Insolvenzverwalters auf der Pressekonferenz, die von den angeblich in betrügerischer Absicht aktivierten Anschaffungsnebenkosten handelte, wird’s noch lustig.

  9. Dori Donnerstag, 01.05.2014 at 06:34 - Reply

    Punkto Anwalt bin ich ein Laie.Klar ist,jeder versucht das große Geld zu machen.
    Irgenwann geht es nicht mehr ohne Anwalt und muß sich für einen entscheiden.
    Ob man den Richtigen auserwählt hatt weis man nie.
    Leider ist das ganze drumherum für mich ein einziges Trauerspiel.

  10. fritz B. Mittwoch, 30.04.2014 at 22:45 - Reply

    Ich kann mich ja irren, aber ist dieser Brambrink nicht ein Anwalt der Vermittler ? Ich seh da einen möglichen Interessenskonflikt , wenn man sich unter seinen „Schutz“ begibt.

  11. Realist Freitag, 25.04.2014 at 09:07 - Reply

    Hallo Wald, wenn Sie nicht hingehen oder keinem eine Vollmacht geben, reduzieren Sie die möglichen Gegenstimmen, weil ihre Anlagesumme fehlt.
    Gute Anwälte empfehlen ist nicht so einfach, denn ob sie gut sind, werden wir erst NACH der ganzen Sache wirklich wissen.
    Ich denke aber RA Brambrink (BEMK), RA Arnold und vorallem auch RA Knüfer (www.kanzlei-knuefer.de) sind schon sehr gute Anwälte.

  12. Wald Freitag, 25.04.2014 at 04:56 - Reply

    Eine Frage:

    Was pasiert ,wenn ich keinen Anwalt nenne und auch nicht zur Wahl gehe.
    Habe ich Nachteile bzw. was muß ich befürchten.
    Kann mir jehmand dazu einen Vorschlag machen.
    Habe bis jetz noch nichts mit einem Anwalt zu tun gehabt.
    Daa ich mich bald entscheiden muß,wäre ich für einen Ratschlag dankbar.

  13. skippy Mittwoch, 23.04.2014 at 13:37 - Reply

    Entweder selber hingehen, oder den eigenen Anwalt eintragen. Wenn man selber hingeht braucht man bei der Vollmacht gar kein Kreuz setzen, sondern nur bei „nehme ich selbst teil“ oder wie das bei euch heißen mag.

    Jetzt einfach irgendeinen Anwalt einzutragen, wie von Sasha empfohlen, wäre ziemlich fahrlässig.
    Entweder du hast schon einen, suchst dir jetzt einen Vertreter oder gehst selber hin.

    • Sasha Donnerstag, 24.04.2014 at 16:29 - Reply

      Brambrink ist nicht irgendein Anwalt !!!!!

  14. Thotti Mittwoch, 23.04.2014 at 12:08 - Reply

    So wie ich das hier lese sind die Meinungen aller Anwälte klar: Herr Gloeckner sollte nicht gewählt werden.
    Was muss man denn dann in der Vollmacht eintragen? Man kann ja nur den Glöckner wählen oder einen anderen Namen eintragen.
    Bitte kurz um Info!

    • Sasha Mittwoch, 23.04.2014 at 13:00 - Reply

      Man kann auch einen anderen Anwalt eintragen, der sich um Anlegerinteressen kümmert, z. B.:

      Rechtsanwalt Erik Brambrink
      Niederwall 28 A
      33602 Bielefeld

  15. Wald Mittwoch, 23.04.2014 at 04:15 - Reply

    Es geht alles hin und her und am Ende sind alle Anleger die Dummen.
    Über den ohnehin schon endstandenen enormen Verlust denkt kein Schwein mehr
    nach.
    Frage- Wo sind die Reaktionen der ganzen RA 2010 geblieben,als die ganzen Ungereimtheiten bei Infinus/Fubus bekannt wurden.
    Es wäre vieleicht besser gewesen man hätte mehr zum Anlegerschutz beigetragen.
    Aber ja,da konnte man vermutlich nicht so viel gewinnen.
    Vermutlich ist der eigene Frofit wichtiger als der Verlust der Anleger.
    Schade- Schade das alles soweit kommen mußte.

    • Bilanzfuzzi Mittwoch, 23.04.2014 at 13:31 - Reply

      Bereits seit Mitte 2011 wurde auf diversen Foren im Internet die dubiosen Bilanzen der Infinus-Gruppe und deren Geschäftspraktiken diskutiert. Es war auch für Anleger möglich, sich abseits von der „Anlageberatung“ selbst ein Bild zu machen. Damit hätte bzw. konnte für manchen Schlimmeres verhindert werden.
      Jetzt auf die angeblich nur geldgierigen RA einzudreschen geht an der Sache vorbei. Ein seriöser Anwalt wird in einer Erstberatung die Erfolgsaussichten einer Klage – gegen den Anlageberater oder wen auch immer – beurteilen. Ein paar Euro kostet das. Und wer sich von oben bereits genannten RA nicht richtig vertreten fühlt sucht sich halt einen anderen. Aber kostenlos ist das auch nicht.

      Ob allerdings RA Arnold (s.o.) aufgrund seiner Vita die notwendige Sachkompetenz im Insolvenzrecht und Kapitalanlagerecht hat und den Fall Infinus so auf einmal richtig bewerten kann, darüber kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein. Außerdem sollte er für sich und nicht „für alle Anlegeranwälte“ sprechen.

      • OutOfRecords Donnerstag, 24.04.2014 at 10:56 - Reply

        Interessante Haltung.
        Egal. Toller Stoff für ein Drehbuch…
        Dort sollte sich der „Kommissar“ dann auch fragen, wer vorher vielleicht schon von der anonymen Anzeige und deren Folgen wußte…
        Der frühe Vogel… :)

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