Was kommt nach dem Nachrangdarlehen?

Published On: Freitag, 30.05.2014By

Es war einer der letzten Fluchtversuche so manches Emittenten der sich nicht dem Paragraphen 34F GewO unterwerfen wollte mit seinem Produkt. Das dürfte nun vorbei sein. Nach der Sommerpause, so der Plan der Bundesregierung, wird auch die Vermittlung des Nachrangdarlehens „unter 34 f fallen“, heißt das Ende der Fluchtzone ist absehbar. Welches Produkt kommt danach? Ein logisches Produkt gibt es nicht, denn es dürfte dann nahezu Alles reguliert sein womit man schnell Geld einsammeln könnte, ohne eine Genehmigung dafür zu benötigen wie beim jetzigen Nachrangdarlehen. Findige Köpfe denken derzeit bestimmt schon nach welche Lücke es irgendwo im Gesetz noch geben könnte, da bin ich mir sicher.

2 Comments

  1. GMeier Freitag, 30.05.2014 at 10:27 - Reply

    Jedes Produkt hat einen Namen und auch Eigenschaften.
    Das der Gesetzgeber nun vorgibt, wer welches Produkt vermitteln darf oder nicht, ist grundsätzlich auch ok.
    Aber auch nicht sonderlich hilfreich. Besser wäre es, das Finanzwissen eines Jeden aufzubauen und zu qualifizieren.
    Derjenige der weiß welche Risiken in welchem Produkt lauern, kann auch besser entscheiden.
    Dem mündigen Bürger vozugauckeln das allein der Status zur Vermittlung eines Produkts in Bezug zu einer möglichen Qualitätsaussage steht, ist nicht zielführend.
    Das einer einem anderen Geld leiht, das gab es schon immer und wird auch immer geben.

  2. xxx Freitag, 30.05.2014 at 08:51 - Reply

    Natürlich werden kreative Finanzdienstleister eine Lücke finden. Die sollen sie auch ausnutzen und damit viel Geld verdienen dürfen. Sie verstoßen ja nicht gegen geltendes Recht. Außerdem wird niemand gezwungen, in solche Produkte zu investieren.

    Ähnlich wie bei den Steuern: Wenn sich Millionäre und / oder börsennotierte Großunternehmen auf legalem Wege arm rechnen können, dann hat die Politik schlicht und ergreifend ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

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