Geldanlage- Tipps der BaFin

Published On: Sonntag, 08.06.2014By
Wie kann ich zweifelhafte Angebote erkennen?

Ruft Sie jemand unaufgefordert an, um Ihnen ein Geschäft anzubieten? Gehen Sie auf keinen Fall darauf ein. Solche Anrufe sind verboten. Seriöse Anbieter rufen ohne bestehende Geschäftsbeziehung nicht unaufgefordert an.

Werden Ihnen ungewöhnlich hohe Renditen versprochen? Weit über dem Marktüblichen liegende Renditeversprechen können ein Hinweis auf unseriöse Angebote sein. Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist in der Regel auch das Risiko, dass Sie Ihr eingesetztes Kapital verlieren können. Welche Renditen marktüblich sind, können Sie der Tageszeitung entnehmen

Lockt der Anbieter mit einem exklusiven Geschäft, für das jedoch eine eilige Entscheidung erforderlich ist?
Dies ist häufig nur ein Trick. Darauf sollten Sie nicht eingehen.

Hat der Anbieter Schwierigkeiten, seine Produkte zu erklären?

Kaufen Sie nie die Katze im Sack. Erst informieren, dann entscheiden.

Werden Sie unter Zeitdruck gesetzt?
Lassen Sie sich nie drängen. Seriöse Angebote gibt es nicht nur heute, sondern auch morgen. Auch hier gilt: Erst informieren, dann entscheiden.

Sollen Sie Geld ins (außereuropäische) Ausland überweisen?
Seien Sie besonders vorsichtig. Schon viele Anleger haben bei diesen Transaktionen ihr Geld verloren.

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Was sollte ich vor einer Anlageentscheidung bedenken?

Die BaFin darf Sie bei Ihrer Anlageentscheidung nicht beraten. Wenn Sie jedoch die nachstehenden Punkte berücksichtigen, gehen Sie mit den wesentlichen Risiken einer Anlageentscheidung vernünftig um. Sachkundige Hilfe bieten beispielsweise die örtlichen Verbraucherzentralen an.

Welche Ziele verfolgen Sie mit der Anlage?
Sie sollten sich bereits zu Hause Gedanken über Ihre Anlageziele machen. Sparen Sie für das Alter oder wollen Sie ein bisschen an der Börse „spielen“? Der Anlagezweck und die verfügbaren Ersparnisse bestimmen die Anlagestrategie. Zudem sollten Sie nur in Produkte investieren, die Sie verstanden haben. Auch den Anbieter sollten Sie kennen. Prüfen Sie kritisch, ob Ihre Ziele realistisch sind und mit Ihren finanziellen Verhältnissen in Einklang stehen.

Wer ist der Anbieter?
Machen Sie keine Geschäfte mit Anbietern, die Ihnen keine aussagekräftigen Informationen zur Verfügung stellen. Verlassen Sie sich nicht auf wohlklingende Namen.

Welche Produkte werden angeboten?
Lassen Sie sich die Produkte und deren Risiken genau erklären. Entscheiden Sie erst, wenn Sie die Produkte verstanden haben. Denken Sie daran: Höhere Erträge bedeuten regelmäßig auch höhere Risiken.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Erkundigen Sie sich nach den Kosten für die Auftragsausführung, für die Aufbewahrung und einen etwaigen Wiederverkauf. Auch nach Mindestentgelten und den Nachschusspflichten bei Derivaten sollten Sie fragen.

Wichtig ist eine sorgfältige Dokumentation des Geschäfts für den Fall, dass später Probleme auftreten. Offene Punkte oder besonders wichtige Auskünfte sollten Sie sich im Zweifel schriftlich bestätigen lassen.

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Gibt es eine Liste mit seriösen Anbietern? Gibt es eine „schwarze Liste“?

Eine amtliche „schwarze Liste“ gibt es nicht. DieBaFin gibt aber Auskunft darüber, ob ein Unternehmen zugelassen ist oder nicht. Allerdings können wir keine Auskunft über die Seriosität des Anbieters geben. Listen mit den Namen zweifelhafter Anbieter haben häufig die örtlichen Verbraucherzentralen. Auch eine Reihe von Wirtschafts- und Finanzzeitschriften veröffentlichen regelmäßig Listen mit unseriösen Produkten und Anbietern.

Listen der Unternehmen, die von der BaFinzugelassen sind [Link vorübergehend nicht verfügbar]

Die BaFin schreitet gegen Unternehmen ein, die unerlaubte Finanzgeschäfte betreiben.

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Wie seriös sind Anlageempfehlungen im Internet/in Chat-Rooms?

Bei Informationen aus dem Internet gilt das gleiche wie bei Informationen aus anderen Quellen. Prüfen Sie kritisch, wer die Information zur Verfügung stellt und welche Ziele er mit der Bereitstellung der Information verfolgt. Bei Informationen in Chat-Rooms wissen Sie in der Regel nicht, wer die Information liefert und welches Ziel er damit verfolgt. Es ist also höchste Vorsicht geboten. Überprüfen Sie diese Informationen sorgfältig, bevor Sie Geld investieren.

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Was mache ich, wenn ich seit Längerem nichts mehr von meiner Geldanlage gehört habe?

Wenn Sie von Ihrer Geldanlage schon lange nichts mehr gehört haben, sollten Sie sich unbedingt nach dem Stand erkundigen. Akzeptieren Sie keine Ausflüchte. Ein seriöser Anbieter unterrichtet Sie von sich aus regelmäßig und zuverlässig über die Entwicklung Ihrer Investition. Erhalten Sie keine oder nur eine unzureichende Antwort, wenden Sie sich an die BaFin.

Sollte es Ihnen unmöglich sein, den Anbieter zu erreichen, ist dies ein sehr deutliches Alarmzeichen. Bitte erfragen Sie umgehend bei uns, ob der in Rede stehende Anbieter eine Zulassung besitzt. Wenn nicht, sollten Sie unverzüglich fachkundigen Rat einholen.

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Kann ich mein verlorenes Geld auf dem Rechtsweg zurück zu erhalten?

Diese Frage sollten Sie mit einem Rechtsanwalt beraten. Möglicherweise können auch Verbraucherzentralen oder Anlegerschutzvereine weiter helfen.

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Komme ich aus meiner Geldanlage wieder heraus?

Das ergibt sich aus den Vertragsbedingungen. Häufig sind auch die allgemeinen Geschäftsbedingungen heranzuziehen. Handelt es sich um die Mitgliedschaft in einer Gesellschaft, sollten Sie sich den Gesellschaftsvertrag näher anschauen. Hilft das Studium der Vertragsunterlagen nicht weiter, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt, einem Anlegerschutzverein oder einerVerbraucherzentrale beraten lassen.

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Ich kann meinen Vermittler bzw. die Gesellschaft, deren Anteile ich erworben habe, nicht mehr erreichen. Was kann ich tun?

Dem Problem der Nicht-Erreichbarkeit von Vermittlern geht die BaFin nach, sofern es sich bei den vermittelten Produkten um Finanzinstrumente, also zum Beispiel um Wertpapiere, handelt. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall unter Angabe des Namens des Vermittlers an die BaFin.

Bei der Suche nach dem Emittenten, dessen Anteile Sie erworben haben, kann die BaFin Ihnen leider nicht weiterhelfen, da diese nicht von derBaFin beaufsichtigt werden.

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Warum hat die BaFin die Insolvenz bzw. die Untreue eines Instituts nicht verhindert? Wofür ist die BaFin überhaupt da?

Die Tatsache, dass ein Unternehmen von derBaFin beaufsichtigt wird, bietet keinen hundertprozentigen Schutz gegen unseriöse Produkte. Der Gesetzgeber hat der BaFin die Marktaufsicht über Finanzdienstleistungs- und Kreditinstitute übertragen. Die Prüfung der Güte jedes einzelnen Produkts gehört nicht zu diesen Aufgaben. Mit dieser Aufgabe würde auch jede Institution schnell an ihre Grenzen stoßen, da es einen sicheren Schutz gegen Betrug und Veruntreuung oder gegen den Totalverlust des eingesetzten Kapitals nicht geben kann. Der Anleger bleibt immer gehalten, in Selbstverantwortung die Seriosität und die wirtschaftliche Plausibilität der angebotenen Produkte zu überprüfen.

6 Comments

  1. Wald Montag, 09.06.2014 at 19:09 - Reply

    Das die Bafin heute so tut als hätte Sie alles richtig gemacht ist schon eine Unverschämheit.Wenn die Aufsicht schon zusammen mit der Bundesbank 2010
    die Gefahr erkannte und liesen es troztdem weiter zu dass die Ratingagenturen
    mit ihren Bewertungen das FDI (Infinus/Fubus)buchstäblich noch in den folgenden
    Jahren(2010-2013) unterstützten ,dann kann man wirklich nicht von einer soliden Finanzaufsicht sprechen.
    Man lies einfach den Karren laufen ohne daran zu denken das Millionengelder von Normalbürger verbrannt werdn könnten.
    Eine Klare Pflichtverletzung.

  2. Dori Montag, 09.06.2014 at 11:52 - Reply

    Jeder Bundesbürger ist zur Hilfe verpflichtet mit all seinen Möglichkeiten wo Ihm zur verfügung stehen.Dies sollte eigendlich auch für eine Finanzaufsicht gelten.
    Statt dessen läßt Sie es zu,daß Anleger durch unrealistische und irreführende Bewertungen im Internet finanziellen Schaden erleiden bzw. ihre Altersvorsorge
    verlieren.Welch hilfreiche Behörde haben wir in Deutschland wo trotz den 2010 schon bekannten Unstimmigkeiten ein betrügerisches Produkt auf dem Markt agieren läßt.Hier kann man nur sagen: Beschämend und nochmal beschämend !

  3. Money Montag, 09.06.2014 at 11:06 - Reply

    Ich stecke die Bafin mit Creditreform und Hoppenstedt in einen Sack! Alles Institutionen die dem Verbraucher nicht wirklich etwas nutzen/schützen.

  4. Gerold Sonntag, 08.06.2014 at 15:17 - Reply

    Wenn es in der Nachbarschaft brennt, gehört es wohl auch nicht zwangsläufig zu meinen Aufgaben, selbst zu löschen oder alles Erdenkliche zu tun, um mit dem Löschen beauftragte Instanzen zu informieren.
    Letztendlich kann mir ja auch niemand nachweisen, dass ich das Feuer überhaupt bemerkt habe !

    Nicht „müssen“ ist ja wohl nicht unbedingt gleichzusetzen mit nicht „können“ oder „dürfen“.

    Sicherlich hätte es für die BAFIN meiner Meinung nach eine Möglichkeit gegeben, die Anleger zu „schützen“ bzw. zu „warnen“.

    Dies nicht getan zu haben, mit der Begründung, dass man es eben nicht „MUSS“ finde ich – um es freundlich auszudrücken – nicht in Ordnung !

  5. Wald Sonntag, 08.06.2014 at 14:32 - Reply

    Wenn man sich die verschiedenen Artikel im Wirtschaftsrecht anschaut kann man gut
    erkennen welche Pflichten die Bafin hatt.
    Diese sollten sich vieleicht alle Informationsfreudigen,geschädigten Anleger,
    gut durch lesen.Hierbei bekommt man einen guten Einblick der Tätigkeitspflichten der Bafin und manch geschädigter Anleger kann sich seine eigene Gedanken darüber machen.

  6. Dori Sonntag, 08.06.2014 at 13:58 - Reply

    Wenn die Aufsicht und Bundesbank schon 2010 schon Bilanztrickserei erkannt haben und die weiteren Jahre immer wieder Unstimmigkeiten erkennbar waren muß man sich fragen welch Verantwortungsbewußtsein muß eine Aufsicht haben wenn Sie in kauf nimmt dass viele ältere Kleinanleger ihre Altersvorsorge verlieren.
    Schließlich ist es ja der Staat der vom Bundesbürger ein gewisses Maas an Altersvorsorge verlangt und jahrelang dabei aber deren untergeornete Aufsicht jegliches Handeln ,geradezu fahrlässig, vermissen läß.
    Man muß die Bafin an den Beamtenstatus errinern dort gibt es auch einen bestimmten Paragraphfen den sollten sich die Verantwortlichen genau durchlesen.

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