Feil Kaltmeyer Rechtsanwälte – Was ist das denn???? Es geht um einen Rundbrief an Infinusgeschädigte! Woher haben Sie diese Adressen?

Das Unverständnis der IG Infinus ist gross, denn da gibt es eine Berliner Rechtsanwaltskanzlei, die sich den guten Namen „Interessengemeinschaft Infinus-IG Infinus“ versucht zu Nutzen zu machen. Dieses Eindrucks kann man sich nun wirklich nicht erwehren, wenn man Ihr Schreiben liest, welches uns in der Redaktion vorliegt. Sie erwecken damit ganz klar, ob gewollt oder ungewollt, den Eindruck im Namen der Interessengemeinschaft Infinus zu handeln. Dem ist nach unseren Recherchen nicht so. Sie mögen eine eigene Interessengemeinschaft dazu gegründet haben, um Kohle zu machen, sei Ihnen sicherlich gegönnt, denn Sie müssen ja auch Kanzlei, Sekretariat usw. bezahlen. Aber mal ehrlich meine Herren der Kanzlei, ist das wirklich so in Ordnung mit einem wohklingenden Namen zu operieren, mit dem Sie scheinbar gar nichts zu tun haben? Wo ist die Abgrenzung zur „richtigen Interessengemeinschaft Infinus-IG Infinus“, die über 2000 Anleger vertritt?  Das es eine Interessengemeinschaft Infinus schon gibt, ist doch aus den Veröffentlichungen im Bundesanzeiegr zu ersehen, dabei gehe ich davon aus, dass Sie in dem gesamten Thema natürlich im Detail drinstecken, sonst würden Sie ja auch einen solchen Rundbrief nicht verfassen und auf die Reise schicken.

Es sollte Ihnen doch klar sein, dass solche Schreiben zu Miss(t)verständnissen führen. Spekulativ könnte man ja auch vermuten, „dass ist so gewollt“. Nachvollziehbar ist das für uns und so manchen den der Brief erreicht hat nicht.

Merk-würdig auch das Datum des Schreibens, denn die Schreiben gingen heute erst bei Angeschriebenen ein. Vielleicht fehlt ja auch nur die 3 vor dem Datum. Die Frage, die an uns herangebracht wird, ist, „wie kommen die an meine Adresse, und warum schreiben die mich an?“. Nun dafür soll sich einmal der Berliner Datenschutzbeauftragte interessieren und die Rechtsanwaltskammer in Berlin. Empörte Empfänger des Schreibens wollen genau diesen Weg gehen. Wir haben einem Rechtsanwaltskollegen Ihr Schreiben zur Stellungnahme übersendet, denn unserer laienhaften juritsichen Meinung nach, gibt es in Ihrem Schreiben diskussionswürdige Ausführungen, die einer Klarsellung bedürfen. Dazu wollen wir dann morgen berichten.

AnlegeranschreibenFeilKaltmeyeraninfinusgeschädigte

8 Comments

  1. weissnix Donnerstag, 06.11.2014 at 01:34 - Reply

    Da gibt es Anwälte (aus Bremen), die versprechen, 100 % beim EdW abholen zu können (ohne Abzug der üblichen 20 %!!). Wurde schon im November 2013 von der BaFin geprüft und abgelehnt, was sich nicht ganz bis Bremen herumgesprochen hat.
    Kaltmeyer & Co. versprechen, „nur“ 56 % zurückholen zu können. Was hat denn die rote Infinus mit dem Gros der Anleger zu tun? Nur weil Kison irgendetwas (was genau ist unbekannt – alle sollen bitte helfen!) verbrochen haben soll, haftet dafür die rote Infinus?? Wie geht das denn?? Wird leider nicht erklärt.
    K.& Co. kennen sich wohl überhaupt nicht im Infinus-Chaos aus…
    Jetzt warte ich nur noch auf das Anwaltsversprechen, wonach beste Möglichkeiten bestehen, sogar 126 % zurückzuholen. Das Angebot sollten dann auch alle nutzen, denn besser kann nicht mal träumen.
    Morgen warte ich vorm Haus auf den Briefträger, mit dem nächsten Anwalts-Werbebrief: es ist nämlich kalt geworden und ich will den Kamin anmachen!
    100 Grad, 56 Grad, 126 Grad: das heizt gut ein.

  2. Gerold Mittwoch, 05.11.2014 at 11:33 - Reply

    XXX: das sehe ich auch so.

    Ich fühle mich belästigt ! Warum dürfen mich „Anwälte“ mit ungewollter Werbung bombadieren ? Andere dürfen das nicht !
    Warum dürfen „Anwälte“ Aussagen in diesen Schreiben tätigen, die tlw. hanebüchen sind ? Andere dürfen das nicht !
    Warum dürfen „Anwälte“ ungewollt meine Daten speichern ? Andere dürfen das nicht !
    Sehen die sich als „Robin Hood“ der Betrogenen oder geht es doch nur darum, Geld im großen Stil zu machen ?
    Haben Kanzleien, die wirklich erfolgreich und gut ihren Job machen, solche Aktionen nötig ?
    Warum soll ich denen bei ihren „Recherchen“ helfen, wo sie doch offensichtlich so viel wissen und von „Wahnsinnsquoten“ schreiben ?
    Hilfe von mir als Anleger ? Wobei ? Können die nicht einfach die Unterlagen ihrer Mandanten lesen ? Denn darum geht es doch, oder ?

  3. Claus Z Mittwoch, 05.11.2014 at 09:46 - Reply

    Vor allem wie kommen die auf eine Quote von 36 % bei der Infinus IKP????

    • Bilanzfuzzi Freitag, 07.11.2014 at 20:42 - Reply

      Das mit der 36 % Quote stimmt nicht ganz, wenn man 50.000 eur einklagt sind es 9.528 eur an gesamtkosten, der Anwalt bekommt 2.584, das Gericht 1.683.
      Also nur noch eine Quote von 19 %. Die Kosten steigen nicht linear an.
      Ausserdem geht es ja nicht um Forderungen aus der Insolvenz, dafür brauche ich keinen Anwalt. Es geht um Ansprüche gegen die Inhaftierten direkt – eh nichts mehr zu holen bzw. alles gut versteckt – oder Vermittler, Ratingagenturen und sonstige. Prozessausgang unsicher. Also am besten Anlage weitgehend abschreiben und von dem Vorschuss für den Anwalt lieber in den Urlaub fahren. Um den ganzen Mist zu vergessen.

  4. xxx Dienstag, 04.11.2014 at 23:45 - Reply

    Mal angenommen, man würde der Kanzlei ein Mandat erteilen. Welchen Streitwert nimmt die Kanzlei als Basis für ihr Honorar? Besonders bei Kleinanlegern (bis 10000€) sicherlich deutlich mehr als die Anlage selbst. Wenn man keine oder keine Zahlungsbereite Rechtsschutzversicherung besitzt, dann sollte man ernsthaft in Erwägung ziehen, das Geld abzuschreiben anstatt gut- (geglaubt-) em Geld nochmal 1000€ oder so hinterher zu werfen. Sogar die Selbstbeteiligung mit möglichen Beitragssteigerungen oder Kündigung seitens der Versicherung ist evtl. ihr Geld nicht wert.

    • Bilanzfuzzi Mittwoch, 05.11.2014 at 10:28 - Reply

      Bei 10.000 € Streitwert ist das Landgericht zuständig. Dein Anwalt bekommt 1.683 €, der gegnerische Anwalt auch, Gerichtskosten 723 €. Alles inkl. MwSt. Wenn du gewinnst, kost es dich nix, ansonsten alles oder gequotelt, falls man sich vergleicht.

      Du musst also erstmal deine Anwaltskosten und die Gerichtskosten auf den Tisch legen, damit überhaupt etwas passiert. Dem Gesamtkostenrisiko von 3.969 € stehen die 10.000 € Anlagesumme gegenüber. Das will überlegt sein.

      • Gerold Mittwoch, 05.11.2014 at 11:50 - Reply

        Sehe ich auch so.
        Aber, man sollte nicht vergessen, dass es doch wohl eher unwahrscheinlich ist, die komplette Anlagesumme zurück zu erhalten. Also würde den „riskierten“ 3.696 € wohl eher ein bedeutend geringerer Betrag als die 10.000 € Anlageseumme gegenüberstehen.

  5. Gerold Dienstag, 04.11.2014 at 22:16 - Reply

    Hallelujah,

    denken die jetzt, dass sie irgendetwas „Neues“ entdeckt haben. Bisher habe ich dieses Schreiben noch nicht erhalten. Sollte ich den Briefträger erwischen, geht dieses literarische Werk gleich an den Versender zurück.
    Aber halt, eigentlich kann ich es ja auch nutzen, um den Kamin damit anzufeuern.
    Ich habe immer mehr das Gefühl, dass ich von „Anwälten“ umzingelt bin, die irgendwie nicht den „rechten Weg“ finden.
    Wenn ich dann noch die hohe Anzahl an Jurastudenten in Betracht ziehe, oh wei, wie wollen die nur alle ordentlich Geld verdienen ?
    Woher nur all die Mandanten nehmen ??? Der Gedanke macht mir aber so richtig Angst! Wo soll das noch hinführen – so viele Anwälte und viel zu wenig Mandanten – huch !

    Zum Glück gibt es auch Vertreter dieser Berufsgruppe (wenn das auch die Minderheit zu sein scheint), die ihr „Berufsethos“ nicht außen vorlassen und gewisse Regeln einhalten. Diese sollten sich hiermit selbstverständlich nicht angesprochen fühlen. Wahrscheinlich gruselt es sie selbst ob des Verhaltens einiger ihrer „Kollegen“.

    Hoffentlich wurde dieses wertvolle Werk zumindest auf „Recycling-Papier“ gedruckt.

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