BWF Stiftung – das Honorargeschenk der BaFin an den Abwickler, um das mal sarkastisch zu formulieren

Natürlich interessiert uns doch einmal, „was kassiert so ein Abwickler“ von der BaFin bestellt eigentlich für seine Tätigkeit? Unterstellt, „er muss nur noch überweisen, was die BWF ja vorbereitet hatte“, bekäme er ein fürstliches Honorar. Lesen Sie mal, was da so zusammenkommen kann:

1. Der Abwickler erhält von der BaFin eine im Einzelfall zu vereinbarende Vergütung, hält sich aber dabei grds. an das Vergütungssystem der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung InsVV (Merkblatt „Hinweise zur Tätigkeit als Abwickler gemäß § 37 Abs. 1 Satz 2 KWG“) 

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_070613_abwickler.html?nn=2818474 

2. Die InsVV hat in § 2 folgende Regelsätze: 

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fkostenfreieinhalte%2Finfokostenfreieinhalte.jsp&fcstate=5&showdoccase=1&doc.part=X&doc.id=BJNR220500998#BJNR220500998BJNE000700311

 

§ 2 Regelsätze

(1) Der Insolvenzverwalter erhält in der Regel

1.

von den ersten 25.000 Euro der Insolvenzmasse 40 vom Hundert,

2.

von dem Mehrbetrag bis zu 50.000 Euro 25 vom Hundert,

3.

von dem Mehrbetrag bis zu 250.000 Euro 7 vom Hundert,

4.

von dem Mehrbetrag bis zu 500.000 Euro 3 vom Hundert,

5.

von dem Mehrbetrag bis zu 25.000.000 Euro 2 vom Hundert,

6.

von dem Mehrbetrag bis zu 50.000.000 Euro 1 vom Hundert,

7.

von dem darüber hinausgehenden Betrag 0,5 vom Hundert.

(2) 1Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung in der Regel mindestens 1.000 Euro betragen. 2Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je angefangene 5 Gläubiger um 150 Euro. 3Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger um 100 Euro 

 

3.       Das wären bspw. beim Wert 48 Mio EUR (angeblich den Kunden verkauftes Gold) 764.000,00 EUR.

         Wenn man von 4 Tonnen sichergestelltem (echtem) Gold ausginge, Wert lt. Pro Auro 130 Mio EUR, wäre eine danach berechnete Vergütung des Abwicklers 1.184.000,00 EUR

         Dazu kommen aber noch zu oder Abschläge und wie gesagt die Bafin kann individuell festlegen….

 

 

 

2 Comments

  1. Wolfgang Donnerstag, 26.02.2015 at 12:33 - Reply

    Laut rbb-online.de sind 4 Tonnen falsches Gold im Handel.Wie ist diese Menge nach Deutschland gekommen? Wer kontolliert noch was? Sicherheit für deutsche Anleger sollte vor dem Gerede über Ausländerhass stehen.Was ist mit dem Gold in Privat – und Banktresoren? Was ist Wo echt?

  2. feistelbauer Donnerstag, 26.02.2015 at 12:27 - Reply

    Das Problem ist doch nicht die Bafin, sondern die BWF-Stiftung mit Ihren hoch bezahlten Beratern. Die Geschichte läßt sich doch ewig weiter spinnen, „schlaue“ Menschen versuchen in redlicher oder weniger redlicher Absicht das System zu umgehen, dann fallen Sie auf die Schnauze.
    Derjenige der den Dreck wegräumt, bekommt dafür ein Honorar. Keiner arbeitet für lau und es steht jedem frei, einen lukrativen Berufsweg einzuschlagen.

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