Kirche: Gutes Urteil

Published On: Freitag, 14.01.2011By Tags:

Für Arbeitnehmer in kirchlichen Einrichtungen gilt kein grundsätzliches Verbot von gewerkschaftlich organisierten Streiks. Das Landesarbeitsgericht in Hamm wies am Donnerstag in einem Berufungsverfahren ein Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld zurück.

Leave A Comment