Abgemahnt

Published On: Donnerstag, 15.09.2016By

Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden zukünftig ein Entgelt zahlen sollen, mit denen individuell vereinbart wurde, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, haben wir die Postbank nun abgemahnt.

Aktionsangebot abgeschlossen

Es geht um Fälle wie den von Frau Müller: Sie hatte am  31. Dezember 2015 im Rahmen eines Aktionsangebots ein Konto Giro Plus bei der Postbank eröffnet. Im Vertrag vereinbarte die Bank ausdrücklich mit ihr, dass sie für die beleglose Kontoführung des Girokontos „dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt“ zahlen muss.


Auszug aus Vertragsunterlagen

Am 19. August 2016 erhielt Frau Müller ein Schreiben von der Postbank, in dem ihr das Kreditinstitut mitteilte, dass ab 1. November 2016 ein Entgelt für die Kontoführung von 3,90 Euro pro Monat anfalle und die Zustimmung zu diesen Änderungen als erteilt gelte, wenn sie die Ablehnung der Änderung nicht bis zum 1. November 2016 anzeige.

Kontoführung muss unentgeltlich bleiben

So geht’s nicht, meinen wir. Die Einführung eines Kontoführungsentgelts ist auf diese Art und Weise gar nicht möglich. Denn: Der individuell geschlossene Vertrag mit Frau Müller hat Vorrang, sodass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank getroffenen Regelungen zur Entgeltänderung nicht zum Tragen kommen. Wenn Frau Müller ein Entgelt für ihr Konto zahlen soll, so muss die Postbank mit ihr einen neuen Vertrag abschließen.

Mitteilung an die Postbank senden

Wenn auch in Ihren Vertragsunterlagen schriftlich festgehalten wurde, dass die beleglose Kontoführung dauerhaft und bedingungslos kostenfrei sein wird, sollten Sie der Postbank mitteilen, dass Sie für die Kontoführung auch nach dem 1. November 2016 nichts zahlen werden. Hierfür können Sie unseren Musterbrief verwenden.

Wichtig: In diesem Fall widersprechen Sie den Entgeltänderungen nicht, sondern weisen die Postbank darauf hin, dass Sie davon ausgehen, dass die in Ihren Vertragsunterlagen schriftlich vermerkten Konditionen (siehe Bild oben) weiterhin Bestand haben werden.

Wir nehmen an, dass einige tausend Kunden über gezielte Werbeaktionen ein Konto mit entsprechenden Textbausteinen in ihren Vertragsunterlagen bei der Postbank eröffnet haben.

Sonderfall Tchibo-Konten

In einem anderen Fall hat die Postbank bereits eingelenkt: Im Rahmen einer Werbeaktion mit dem Kaffeeröster Tchibo warb das Kreditinstitut mit dem Versprechen: „Dauerhaft ohne Kontoführungs- oder Jahresgebühren. Für alle Zeiten – versprochen!“. Die damit gewonnenen Kunden müssen zukünftig kein Entgelt zahlen, wenn sie der Preisänderung widersprechen.

Sie haben über eine Tchibo-Aktion ein kostenloses Konto bei der Postbank eröffnet? Dann sollten Sie Widerspruch erheben. Mehr darüber lesen Sie in unserem Beitrag „Postbank: Kein Entgelt für Tchibo-Kunden“.

Beratung zu Konto, Kredt & Co.

Sie haben Probleme mit Ihrer Bank, Fragen zum Kontowechsel oder zu Kontoführungsentgelten? Unsere unabhängigen Experten helfen Ihnen weiter. Hier finden Sie eine Übersicht unserer Beratungsangebote und -zeiten.

Stand vom Mittwoch, 14. September 2016

Quelle:VZ Hamburg

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