Grand Chip Investment GmbH-Übernahmeangebot an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath

Published On: Mittwoch, 14.09.2016By

Grand Chip Investment GmbH

Frankfurt am Main

Bekanntmachung über den Eintritt einer Angebotsbedingung

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MAßGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN BEGRÜNDEN WÜRDE.

Die Grand Chip Investment GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, („Bieterin„) hat am 29. Juli 2016 die Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage„) für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot („Übernahmeangebot„) an die Aktionäre der AIXTRON SE mit Sitz in Herzogenrath, Deutschland, („AIXTRON„) zum Erwerb ihrer auf den Namen lautenden Stückaktien der AIXTRON (zusammen die „AIXTRON-Aktien„), einschließlich aller durch AIXTRON American Depositary Shares („ADSs„) repräsentierter AIXTRON-Aktien, gegen Zahlung einer Angebotsgegenleistung von EUR 6,00 in bar je zum Verkauf eingereichter AIXTRON-Aktie veröffentlicht.

Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 7. Oktober 2016, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, bzw. 18:00 Uhr Ortszeit New York, Vereinigte Staaten, soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

Gemäß der Angebotsunterlage stehen das Übernahmeangebot und alle infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge unter den in Ziffer 4.2 aufgeführten aufschiebenden Bedingungen („Angebotsbedingungen„), soweit die Bieterin nicht wirksam auf diese verzichtet hat.

Mit Schreiben vom 8. September 2016 (zugegangen am 12. September 2016) hat das deutsche Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Bezug auf das Übernahmeangebot eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung erteilt. Somit ist die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 4.2.2 (i) der Angebotsunterlage eingetreten.

Das Übernahmeangebot steht demnach noch unter der Bedingung des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß den Ziffern 4.2.1, 4.2.3 und 4.2.4 der Angebotsunterlage, die bis zum Ablauf der Annahmefrist eintreten müssen oder auf die in Einklang mit der Angebotsunterlage verzichtet werden muss. Darüber hinaus steht das Übernahmeangebot noch unter der Bedingung des Eintritts der Angebotsbedingungen gemäß Ziffern 4.2.2 (ii)-(iv), die auch nach Ablauf der Annahmefrist, spätestens jedoch bis zum 28. Februar 2017, eintreten können.

Frankfurt am Main, 13. September 2016

Grand Chip Investment GmbH

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Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren dar. Das Übernahmeangebot für die ausgegebenen Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch ADSs repräsentierten AIXTRON-Aktien) hat am 29. Juli 2016 begonnen. Die Bestimmungen und Bedingungen des Übernahmeangebots, sowie die Aufforderung und das Angebot zum Kauf von Aktien der AIXTRON (einschließlich der durch AIXTRON-Aktien repräsentierten ADSs), sind nur in der von der Bieterin erstellten und von der BaFin genehmigten Angebotsunterlage sowie in den damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien enthalten. Die englische Übersetzung der Angebotsunterlage und die damit zusammenhängenden Angebotsmaterialien wurden bei der U.S. Securities and Exchange Commission (die „SEC„) durch ein sog. Tender Offer Statement auf Schedule TO eingereicht. Die AIXTRON hat ein sog. Solicitation/Recommendation Statement auf einem sog. Schedule 14D-9 mit Bezug auf das Übernahmeangebot bei der SEC eingereicht.

Das Tender Offer Statement , einschließlich der Angebotsunterlage, eines Übermittlungsschreibens ( letter of transmittal ) und sonstiger damit zusammenhängender Angebotsmaterialien, in der jeweils gültigen Fassung, enthalten wichtige Informationen, die sorgfältig gelesen werden sollten, bevor eine Entscheidung mit Bezug auf das Übernahmeangebot getroffen wird, da die Angebotsunterlage und bestimmte in dem Tender Offer Statement enthaltene, damit zusammenhängende Materialien, und nicht diese Bekanntmachung, die für das Übernahmeangebot geltenden Bestimmungen und Bedingungen vorgeben.

Diejenigen Materialien und sonstigen Dokumente, die von der Bieterin oder der AIXTRON bei der SEC eingereicht wurden, sind kostenlos auf der Website der SEC auf www.sec.gov abrufbar. Zusätzlich sind oder werden das Tender Offer Statement der Bieterin und andere Dokumente, die diese bei der SEC eingereicht hat oder einreichen wird, auf www.grandchip-aixtron.com verfügbar sein.

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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: http://www.grandchip-aixtron.com
im Internet am: 13.09.2016.

 

Frankfurt am Main, den 13. September 2016

Grand Chip Investment GmbH

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