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Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Wucherpreise bei Teppichreinigung- Aufgepasst!
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Wucherpreise bei Teppichreinigung- Aufgepasst!

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In fast allen größeren Städten Sachsen-Anhalts wird auffällige Werbung auf Hochglanzpapier in die Haushalte verteilt, in der es um die Wäsche oder Reparatur von Orient- und Antikteppichen geht.

Schonendes Klopfsaugen, Entmotten, Entmilben und Entfernung von Sandkörnern inklusive 4-fach Waschprozedur nach Tradition – alles zu Aktionspreisen angepriesen. 20 % Rabatt für alle Reparaturen, 5 % Rabatt für Senioren, Angebote zur Vorweihnachtszeit oder Gutscheine für eine Grundreinigung – die Angebote überschlagen sich.

Da die Teppiche auch kostenlos abgeholt und wieder nach Hause geliefert werden, erscheint das Angebot für zahlreiche Verbraucher offensichtlich attraktiv. Ein Besuchstermin wird vereinbart, die Teppiche besichtigt und leider viel zu schnell auch ein verbindlicher Auftrag für eine Reinigung oder Reparatur unterschrieben. Allerdings hat der auf dem Vertrag stehende Preis nicht mehr viel mit einem „Schnäppchen“ zu tun. Es geht oft um Summen von mehreren hundert, sogar tausend Euro!

Schon Minuten später – die Teppiche haben die Wohnung verlassen – kommt bei vielen Verbrauchern das böse Erwachen. Dieser Preis für diese Leistung? Ist der Teppich tatsächlich so alt und wertvoll, dass sich die Reinigung oder Reparatur in einer solchen finanziellen Größenordnung überhaupt lohnt? War das Abzocke?

Die Teppiche kommen erst dann in die Wohnung zurück, wenn vollständig bezahlt wird. Ein Szenario, das Verbraucher verzweifeln lässt. Aber wie ist die Situation zu retten? Da es sich in diesen Fällen um sog. außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossene Verträge handelt, können diese widerrufen werden. Eine gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung erfolgt regelmäßig nicht. Dann braucht der Teppichbesitzer nichts zahlen, sollte die Leistung bereits erbracht worden sein.

Die Auseinandersetzung mit der Gegenseite ist nicht einfach. Nach Feststellungen der Verbraucherzentrale ist im Einzelfall unter der auf dem Werbeflyer angegebenen Adresse die Firma gar nicht auffindbar oder es liegt keine Gewerbeannmeldung vor. Deshalb sollte in Abhängigkeit von den individuellen Umständen auch eine Anzeige wegen des Verdachtes des versuchten Betruges in Erwägung gezogen werden.

VBZ Sachsen Anhalt

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