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EN Storage von Anwaltsseite betrachtet

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Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 23.2.2017 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Betrug bei der EN Storage GmbH eingeleitet. Sie hat die Geschäftsräume der EN Storage GmbH in Herrenberg durchsucht. Der Geschäftsführer Edvin Novalic wurde offenbar festgenommen. Es wurde Insolvenzantrag gestellt. Am 27.2.2017 folgte dann ein Schreiben des zweiten Geschäftsführers Lutz Beier. Dieser behauptet, von den möglicherweise kriminellen Machenschaften seines Geschäftspartners nicht gewusst zu haben.

Geschäftszweck Datenspeicherung

Die EN Storage GmbH hat laut ihrer Werbung Datenspeicherung für internationale Unternehmen und staatliche Institutionen angeboten. Finanziert wurden die Geschäfte auch mit dem Geld privater Anleger. Mit Direktinvestments und sogenannten Inhaberteilschuldverschreibungen hat die EN Storage GmbH wohl um die 15 Millionen Euro eingesammelt, möglicherweise sogar über 30 Millionen Euro. Die Anleger müssen jetzt um ihr Geld fürchten.

Bereits 2014 BaFin-Verbot

Schon im Jahr 2014 machte die EN Storage GmbH Negativ-Schlagzeilen. Damals untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kurzerhand die Annahme von Anlegergeldern, denn die EN Storage GmbH hatte dafür keine Erlaubnis. Nun folgt wohl der unrühmliche Schlusspunkt mit der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung und dem Insolvenzverfahren.

Schadensersatz für Anleger

Anleger müssen jetzt schnell tätig werden, um ihre Ansprüche zu sichern. Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte, München hat bereits jetzt eine Vielzahl von Anfragen besorgter Anleger erhalten und prüft mit Hochdruck Ansprüche in alle Richtungen. Es kommen Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen und Vermittler in Betracht. Außerdem bestehen möglicherweise Ansprüche gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche den Anlegern schriftlich den Bestand von Verträgen bestätigt hat. Aber auch die Geschäftsführer Edvin Novalic und Lutz Beier haften möglicherweise persönlich.

Antrag auf Einsicht in die Ermittlungsakte und Arrest

Die Kanzlei KMP3G Rechtsanwälte hat die Einsicht in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft beantragt. Darauf gestützt wird die Kanzlei Anträge auf Arrest in vorhandene Vermögenswerte beantragen, soweit dies möglich ist. Denn die Staatsanwaltschaft sichert keine privaten Schadensersatzansprüche. Dafür muss jeder Anleger selbst sorgen. Schließlich ist die Kanzlei bei der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle behilflich.

Schnelles Handeln ist gefragt

Wer Geld bei der EN Storage GmbH angelegt hat, sollte sich sofort an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei wenden. Die Kanzlei KMP3G Klamert Mahr + Partner hat jahrzehntelange Erfahrung im Kapitalanlagerecht. Ansprechpartner für alle Fragen zur EN Storage GmbH ist Rechtsanwalt Johannes Goetz.

Quelle: Johannes Goetz, Rechtsanwalt für Wirtschaftsrecht, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

 

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