Geschäftsgeheimnisgesetz – neue Ideen aus Brüssel

Published On: Dienstag, 21.08.2018By

Sind Geschäftsgeheimnisse gut geschützt, wenn z.B. Mitarbeiter Pläne oder Kundendaten mit zur Konkurrenz bringen bei einem Arbeitgeberwechsel? Die Europäische Union meint: NEIN! Brüssel veranlasst daher den Berliner Gesetzgeber die Geschäftsgeheimnisse aufwendiger zu schützen.  Auslöser ist die Richtlinie (EU) 2016/943. Damit muss die Bundesregierung den Vorgaben aus der Europäischen Union folgen. Geschäftsgeheimnisse von Firmen sind  sowohl technisches wie auch um kaufmännisches Wissen, welches geheimgehalten werden soll. Wer dagegen verstößt macht sich schadenersatzpflichtig und Gefängnisstrafen drohen. Kostenpflichtige Abmahnungen sind möglich. Auch der Leiter eines Unternehmens haftet für Mitarbeiter.  Die aktuelle Fassung ist https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RegE_GeschGehG.pdf;jsessionid=618987AC3E9D53367547E15B057B3526.1_cid289?__blob=publicationFile&v=1

Gesetzespraxis wird spannend

Das Gesetz wird im Herbst 2018 in Kraft treten. Geistiges Eigentum/ Geschäftsgeheimnisse und Wissen wird unter einen starken Schutz gestellt. Wie immer hat bei modernen Gesetzen der Gesetzgeber nicht mit Strafe gespart: bis zu fünf Jahre Haft sind möglich.

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