Altersvorsorgegenossenschaft Potsdam – viel zu tun für Staatsanwaltschaft Potsdam und BaFin

Published On: Donnerstag, 27.09.2018By

Was da Stück für Stück bekannt wird, zeigt, dass die Behörden jetzt langsam handeln müssen. Dabei geht es nicht so sehr um das Schicksal der Beteiligten Klein, Lechtenfeld oder Zenke, sondern um die Interessen der Genossen, die ihre Altersvorsorge investiert haben. Hier muss der Grundsatz gelten: schnell festhalten und dann korrekt an die Anleger verteilen.

Die Rolle der Beteiligten?

Wer hat es gebastelt und wer hat es versenkt? AVG eG i.L., Menzelstr. 14, 14467 Potsdam, vertreten durch den Liquidator Dipl.-Ing. Andreas Lechtenfeld, Aufsichtsrat James Klein, „Mitgliederbetreuer“ Privatier Zenke….

Vorstand Andreas Lechtenfeld aus Kleinmachnow bei Berlin ist im Grunde fremd im Terrain, als er 2003 dazu kommt, ein Ingenieur aus Deutschlands Osten, der sich neu orientieren will. Nach der Wende aus dem Haus in Kleinmachnow vertrieben und dann alles versucht, was man beruflich so machen kann (Bau, Pflanzen, Internet)… Dann der Privatier Zenke (scherzhaft: vom „Privatier zur Privatinsolvenz“), der den Vertrieb ankurbelt und das „tarnungsmäßig“ Mitgliederbetreuung nennt. Vielleicht da doch eher das Finanzgenie James Klein? War er der Ideengeber und die starke Hand im Hintergrund?

Verstoß gegen das Genossenschaftsgesetz bekannt seit 2001

Die Altersvorsorgegenossenschaft war den Aufsichtsbehörden seit Jahren bekannt, weil diese nach dem Genossenschaftsgesetz so nicht zulässig war. Warum?

Genossenschaften sind Vereinigungen nach dem Genossenschaftsgesetz, die einem gemeinsamen Förderzweck für die Genossen dienen. Der Förderzweck ist weit gefasst und kann z.B. der gemeinsame Wohnungsbau oder der gemeinsame Betrieb einer Bank sein (Volksbanken!). Jedenfalls war und ist die reine kapitalistische Geldvermehrung kein Förderzweck im Sinne des Genossenschaftsgesetzes. Damit konnte die BaFin bereit 2001 einschreiten und Konzeptänderungen verlangen. Aus der Geldvermehrungsgenossenschaft wurde eine Wohnungsbaugenossenschaft.  Anfang 2018 fragte dann die BaFin nach den Wohnungsprojekten. Da brach dann wohl Panik aus, die schlussendlich in einem Liquidationsbeschluss endete, der vor einigen Tagen das Handelsregister erreichte.

Eine Genossenschaft erhält Einlagen von ihren Genossen und soll diese dem gemeinsamen Förderzweck zuführen. Der Vorstand handelt, der Aufsichtsrat prüft und die Genossenschaft muss sich zusätzlich Prüfungen eines Prüfungsverbandes stellen.

Unklare Geschäfte zwischen der Karriere AG und der Altersvorsorgegenossenschaft

Wo sind die Einlagen und Zahlungen der Anleger (auch genannt: Genossen, Mitglieder) hingeflossen? Kann es sein, dass diese Gelder in die Karriere AG verschoben worden sind? Wo ist denn das supertolle Anlagecomputerprogramm? Wer bedient es? War dieses Programm das Vehikel, um die Wertsteigerungen und Ausschüttungen an die Genossen zu klären und immer mehr Anleger zu werben? Das ist zu prüfen.

Uralter Trick?

Das wäre ein uralter Trick zweiter Unternehmen, die zusammenarbeiten: der eine sammelt das Geld und gibt es dem anderen Unternehmen (als Beteiligung oder als Darlehen). Bei dem zweiten Unternehmen passt keiner auf, dass der Chefposten und die Eigentumsverhältnisse in einer Hand sind. Dort verschwindet das Geld langsam aber sicher. Die Anleger und Beteiligten in dem ersten Unternehmen merken nichts, weil ja jährlich durch den Vertrag Gelder zurückfließen. Jetzt muss das erste Unternehmen nur noch irgendetwas in der Bilanz haben, was sozusagen werthaltig ist, damit die Anteile immer mehr wert werden. Normalerweise haben zum Beispiel Wohnungsgenossenschaften Immobilien im Eigentum (die ja einen prüfbaren Marktpreis haben). Ein Computerprogramm hat keinen klar erkennbaren Wert. Wir wissen nicht, ob es so war.

Vertriebsmitarbeiter bei der Karriere AG Opfer oder Täter?

Immer wieder gibt es Diskussionen über den provisionsorientierten Vertrieb. Hierzu kann man sagen: der Vertrieb von Genossenschaftsanteilen gegen Provision ist nicht erwünscht (Ausnahme Prospekt liegt vor). Angesichts der Provisionshöhe bei der AVG bleibt nur ein Stirnrunzeln.

Was ist zu tun?

Nur der Staat kann Firmengeflechte prüfen und ggf. beschlagnahmen. Das kann aber nur die Staatsanwaltschaft und die BaFin zusammen mit ordentlichen Gerichten. Wir jedenfalls haben sämtliche Informationen zusammengestellt und den Behörden zur Verfügung gestellt.

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