Bewertungsportale im Internet müssen fair berichten – ansonsten droht Schadenersatz

Bewertungsportale haben großen Einfluss auf das Verbraucherverhalten. Das gilt besonders für Ärzteportale oder Touristenbewertungen („wo gehen wir heute abend essen?“). Was macht ein Anbieter, wenn er sich falsch behandelt fühlt? Spezielle Rechtsnormen und Grundsatzurteile fehlen. Rechtsunsicherheit schadet der Wirtschaft. Ein neues Musterurteil hat nun das Oberlandesgericht München 13.11.2018, Az. 18 U 1280/16 verkündet (nicht rechtskräftig, Vorabmeldung der LTO.de).

Bewertung muss aus Sicht der Nutzer objektiv sein

Die Fitnesskette der Frau Renate Holland (Weltmeisterin im Bodybuilding vor einigen Jahren) in München war nicht gut bewertet. Sie klagte und gewann in zweiter Instanz. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Tenor des Urteils: Schadenersatz und Prozesskosten und zukünftig müssen die Bewertungen objektiv sein.

Gesamtbewertung muss die Gesamtheit aller Bewertungen abbilden

Jeder kann bei Yelp Bewertungen abgeben. Ein Stern bedeutet…. geht gar nicht. Fünf Sterne …. besser geht es nicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Irland, kommt aus dem USA und hat die üblichen Allgemeinen Bedingungen, die sozusagen jede Haftung ablehnen.

Das Bewertungsportal hatte selbst mathematisch eine Gesamtbewertung gebildet, dabei allerdings nicht alle Bewertungen einfließen lassen, sondern nur diejenigen, die Teil von sogenannten empfohlenen Bewertungen waren. Diese Vorgehensweise führte zu einer schlechten Bewertung der Fitness-Studios der Klägerin, weil fast 95% der Bewertungen nicht als empfohlen galten. Nach dem Urteil des OLG München verstehe der objektive Nutzer der Seite die Gesamtbewertung dahin, dass es sich um eine vollständige Auswertung aller abgegebenen Bewertungen handelt.

Deshalb konnte die Klage erfolg haben. Es handele sich letztlich um eine Meinung eines Gewerbetreibenden (also Yelp) über einen anderen Gewerbetreibenden (also die Fitnesskette). Das sei aber ein Widerspruch zu der Aussage des Bewertungsportals und verzerre das Gesamtbild.

Fazit und Tipps

Die Rechtsordnung zwingt jeden das Internet selber zu kontrollieren. Beobachtung ist daher Bürger- bzw. Kaufmannspflicht. Wegen der unsicheren Rechtslage gilt erst einmal, dass die Gerichte so entscheiden würden, als wäre es ein Offline-Fall. Bei Bewertungsportalen wird vieles außergerichtlich geregelt, daher sind Urteile selten. Das OLG München Urteil zeigt, dass die Rechtsordnung aber funktioniert. Es wurde sogar Schadenersatz zugesprochen.

One Comment

  1. KlausM Mittwoch, 14.11.2018 at 13:49 - Reply

    Na ist doch super! Das gilt hoffentlich für alle Plattformen, besonders für die, deren einziger Geschäftszweck darin besteht, seriöse Unternehmen zu diskreditieren um ihnen anschließend eine „Imagepflege“ anzubieten.

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