Sanktion gegen die BUWOG Group GmbH durch die Finanzmarktaufsicht Österreich

Published On: Freitag, 22.02.2019By

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie gegen die BUWOG Group GmbH (vormals BUWOG AG) als juristische Person wegen einer verspäteten Ad-Hoc Meldung mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 262.500,– verhängt hat. Das Straferkenntnis ist nicht rechtskräftig.

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