Ihr Lieblingslokal aus Behördensicht? Hygieneberichte muss der Staat herausgeben
Restaurantbesitzer muss Hygieneberichte herausgeben
Das Verwaltungsgericht stellte jetzt fest, es handele sich bei den Berichten zu Zustand und Hygiene der Geschäftsräume um kein Betriebsgeheimnis. Vielmehr hätten die Bürger einen Anspruch auf Auskunft. Dieser Anspruch sei im Verbraucherinformationsgesetz festgeschrieben.
Trotz Urteil – Hygieneberichte werden nicht herausgegeben
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer eine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen. Solange das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wird die Stadt Augsburg die Informationen aus den Kontrollberichten nicht herausgeben.
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