German Property Group GmbH

Published On: Donnerstag, 23.05.2019By

Natürlich ist das mal wieder eine unschöne Diskussion für das betroffene Unternehmen. Vor allem weil auch die Berichterstatter nicht unbedingt dabei mit qualifiziertem Fachwissen glänzen. Wollen und müssen sie ja auch nicht, denn hätten Sie Fachwissen und, hätte es die Story in weiten Teilen vielleicht nicht gegeben.

Um das aber auch mal klar zu sagen, das das Unternehmen hier sicherlich Fehler gemacht haben dürfte ist wohl jedem klar. Ein Fehler war vielleicht auch die berühmte Kanzlei Höcker zu beauftragen.

Zumindest war es dann ein Fehler, wenn in der Stellungnahme des Unternehmens wirklich darauf hingewiesen wurde „man dürfe aus dem Schreiben nicht zitieren“. Was für ein Bulshit! Was sollen solche „Mund verbieten Briefe“? Verstärken diese nicht noch mehr den Eindruck „dass es da etwas zu verbergen gibt?

Leider ist die Berichterstattung von sehr viel Oberflächlichkeit geprägt, vor allem was das Wissen um das Thema „Denkmalschutzimmobilie“ anbetrifft. Man kann da nicht einfach eine Immobilie kaufen und „dann darauf los sanieren wie man gerade will“.

Glauben Sie mir ich habe da 20 Jahre berufliche Erfahrung drin, ich weiß worüber ich das Rede. Ich habe nahezu kein Projekt im Denkmalschutzbereich ohne zeitliche Verzögerung umsetzen können, denn irgendwas kam dann während der Sanierung immer, was man -bevor man weiter saniert hat-mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde, abstimmen und genehmigen lassen musste.

Auch muss man alle Wohnungen verkauft haben bevor man anfängt zu sanieren, sonst geht die steuerliche Abschreibung „flöten“ denn Erwerber einer solchen Denkmalschutzimmobilie kaufen einen Grundstücksanteil, einen Anteil an der Altbausubstanz und erteilen dann einen Sanierungsauftrag der nach der Makler und Bauträger Verordnung abgewickelt wird.

Das bedeutet ganz einfach gesagt, das der Erwerber der Immobilie zu keinem Zeitpunkt etwas bezahlen muss, was nicht schon baulich umgesetzt wurde. Der Bauträger ist in finanzieller Vorleistung nicht der Kunde.

Auch bei uns haben sich in den letzten Jahren Kunden über das Unternehmen beschwert. Wir haben uns dann „still und unaufgeregt“ mit dem Unternehmen in Verbindung gesetzt udn eine Lösung für die verärgerten Kunden gefunden. Aktuell ist mir kein Kunde bekannt der sein Geld nicht bekommen hätte, wenn er den Kaufvertrag auflösen wollte, oder für den es nicht eine andere zufriedenstellende Lösung gab.

Was die Anlegersituation in Asien bzw. England anbetrifft können wir keine Aussagen machen, da wir weder einen Anleger dort kennen, noch die rechtliche Situation der Anleger dort beurteilen können.

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