ViVono eG Wohnungsgenossenschaft – Droht ein neues Genossenschaftsdesaster?

Natürlich bekommen wir jeden Tag viele Informationen in die Redaktion zugespielt und natürlich schauen wir uns alle Informationen auch an.

Selbstverständlich ist es für uns auch, dass wir dann den Betroffenen, über den wir hier berichten wollen, auch um seine Meinungen zu unseren Informationen bitten.

Nahezu immer bekommen wir dann auch eine Antwort, denn natürlich will man nicht nur unsere Meinung im Internet lesen, sondern auch seine Meinung dazu sagen.

Nicht gewollt haben das die Vorstände der ViVono eG, denn die haben auf unsere Presseanfrage nicht reagiert.

Das ist schade, denn natürlich machen sich hier die Genossen, aufgeschreckt durch die Insolvenz der Geno eG, natürlich darüber Gedanken, was denn so mit ihrer Genossenschaft los ist und ob ihnen hier möglicherweise in der Zukunft ein ähnliches Deaster drohen könnte.

Zumindest, das hörten wir von ausgeschiedenen Genossen, kann die Genossenschaft derzeit wohl die Auseinandersetzungsguthaben nicht ausbezahlen an die ausgeschiedenen Genossen. Das ist kein gutes Zeichen.

Presseanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden sie im Impressum meiner Webseite. Im Rahmen von User Nachfragen und eigenen Recherchen bitte ich um die Beantwortung nachfolgender Fragen. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

  1. Wieviel Mitglieder hat die Genossenschaft aktuell?
  2. Ist es richtig, das die Genossenschaft derzeit festgestellte Auseinandersetzungsguthaben an ausgeschiedene Mitglieder nicht ausbezahlen kann?
  3. Wenn ja, warum nicht?
  4. Wieviel Immobilien hat die Genossenschaft derzeit in ihrem Besitz?
  5. In Ihrer Satzung kann die Genossenschaft Kredite vergeben, unter anderem an Tochtergesellschaften. Ist die GenoBau GmbH eine solche Tochtergesellschaft?
  6. Hat die GenoBau GmbH Kredite bekommen von der Genossenschaft?
  7. Wenn ja, in welchem Umfang?
  8. Welche Aufgabe hat die GenoBau GmbH genau?
  9. Sie schreiben von der Möglichkeit, das das Genossenschaftsmitglied eine Ratenzahlung vornehmen kann. Heißt das im Klartext das sie dem Genossenschaftsmitglied dann den fälligen Betrag Stunden, und er den monatlich abbezahlen kann?
  10. Wenn dem so ist, ist dies ja eigentlich mit dem Genossenschaftsgesetz so nicht vereinbar, wenn man die aktuellen Entwicklungen und Auswirkungen solcher Stundungsvereinbarungen bei der Geno Wohnbau eG sieht. Innerhalb des Insolvenzverfahrens fordert hier der Insolvenzverwalter alle Beiträge sofort zur Zahlung ein. Ist das bei Ihnen im Insolvenzfall ausgeschlossen?

Für Ihre Antwort habe ich mir den 11.Oktober 2018 15 Uhr notiert.

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