Aurimentum – Kommentar eines überzeugten Vermittlers irritiert uns – Verwechslung

Published On: Mittwoch, 30.10.2019By

Unter der Internetseite von https://www.aurimentum.de/impressum/ finden sich die Verantwortlichen der Seite und die Geschäftsführer der Firma R&R Consulting GmbH,
Alte Forstlahmer Str. 22, 95326 Kulmbach. Wir stellen uns in der Redaktion vor, dass die Herren Reinhard Fuchs und Reinhard Scherm keine Freude haben bei den Kommentaren unter dem Beitrag

Dort zeigen wir uns verwundert, dass es immer noch keine Bilanzen gibt.

Jetzt doch ein Einlagengeschäft?

Jetzt schreibt ein „überzeugter Vermittler“ folgendes:

So ein Schwachsinn Herr Schmieder. In den Zeiten von Negativzinsen bietet Aurimentum die beste Geldanlage auf dem gesamten deutschen Kapitalmarkt. Ja richtig, Geldanlage und nicht Goldanlage. Bei Aurimentum bekommt man nur das Gold (mit einem Aufschlag von 60%) als Sicherheit ausgeliefert, hat aber tatsächlich eine Festgeldanlage mit einem 2-jährigen Zins von 8%. Und da Euch Neidern und Kritikern nichts Besseres einfällt, kommt ihr jetzt damit, dass dies eine unzulässige Bankeinlage sei.

Hättest Du geschwiegen, wärest du ein Philosoph geblieben.

„Tröstung der Philosophie 2, 17“

Damit legt der Vertriebler gerade den Finger in die Wunde: Das wäre ein Einlagengeschäft. Hier fehlt dann wohl die Genehmigung. Wir gehen also davon aus, dass der Vertriebler das System nicht richtig verstanden hat oder jemand den Herren Geschäftsführer etwas böses will.

Wer bei der BaFin nachlesen möchte, kann das hier tun: Was ist ein Einlagengeschäft. Wer ein Einlagengeschäft betreiben möchte, braucht eine Genehmigung der Finanzaufsicht BaFin.

Wer einmal nachrechnen möchte, ob dieser Goldkauf wirtschaftlich funktionieren kann, dem empfehlen wir diesen Text. Oder mal direkt bei Aurimentum.de anrufen.

2 Comments

  1. Ferdi Berger Mittwoch, 30.10.2019 at 19:51 - Reply

    Und warum schreitet die BaFin nicht ein und verbietet Aurimentum nicht dieses Einlagegeschäft?

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