Weidemann Immobilien Rostock auch ein Unternehmen aus dem ADCADA Unternehmensverbund

Published On: Mittwoch, 03.06.2020By

Natürlich schaut man sich in der jetzigen Situation von der ADCADA Unternehmensgruppe aus Bentwisch bei Rostock und Ruggell in Liechtenstein die Unternehmen einmal genauer an, die das Unternehmen so um sich herum erworben hat.

Hierzu gehört auch das Unternehmen Weidemann Immobilien aus Rostock. Hier veröffentlichte das Unternehmen dann zum Beispiel nachfolgenden Text:

https://adcada.de/immo/124-weidemann-immobilien-seit-1990-am-markt-und-jetzt-ein-teil-von-adcada

Nun schauen wir uns ja wie immer auch die Bilanzen eines Unternehmens an. Geht man nach der Beschreibung des von ADCADA veröffentlichten Textes, dann könnte man bei der aktuell im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz doch etwas überrascht sein.

weidemannimmobiliengesellschaftbilanz2018

Nun haben wir Herr Dieckmann, dem aktuellen Geschäftsführer des Unternehmens, die unten aufgeführte Presseanfrage übermittelt und natürlich genügend Zeit gegeben, diese zu beantworten.

Geantwortet hat uns hier die Rechtsanwaltskanzlei Höcker aus Köln, wobei wir uns dann ehrlich die Frage stellen, um so eine Antwort zu geben, ob ich da wirklich einen studierten und ausgebildeten Rechtsanwalt benötige. Solche Antworten zeigen aber dann auch die  Kompetenz solcher Kanzleien aus unserer Sicht deutlich.

Vielleicht nimmt man das ja zukünftig beim Unternehmen ADCADA als wiederkehrenden Textbaustein, dann muss man dafür nicht immer teure Rechtsanwaltskanzleien bezahlen.

Sehr geehrter Herr Dieckmann,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal diebewertung.de. Meinen aktuellen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner Internetseite www.diebewertung.de . Nachfolgende Fragen bitte ich Sie mir bis zum 2. Juni 2020 zu beantworten. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.

 

  1. Wie kam es zur Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem Unternehmen ADCADA?
  2. Haben Sie hinterfragt aus welchem Geld das Unternehmen ADCADA ihr Unternehmen bezahlt hat bei der Übernahme?
  3. Kennen Sie das Geschäftsmodel des Unternehmens ADCADA genau?
  4. Unterstellt das mit dem Unternehmen ADCADA geht schief, haben Sie keine Bedenken das dann der Verkauf rückabgewickelt werden muss?
  5. Sind Ihnen die mittlerweile 5 Warnhinweise europäischer Aufsichtsbehörden zum Unternehmen ADCADA bekannt?
  6. Haben Sie mit Herrn Kühn dazu ein Gespräch geführt?
  7. Wie sehen Sie den Verkauf an das Unternehmen ADCADA aus heutiger Sicht?

Hier die Antwort der Kanzlei, dass

unser Mandant Ihre stets unseriöse und reißerische Art und Weise der Berichterstattung, die nach unserer Auffassung insgesamt nichts anderes als ein rechtswidriger Publikationsexzesses ist, ablehnt. Weitere Auskünfte wird unser Mandant Ihnen oder den mit Ihnen in Zusammenhang stehenden „Portalen“ nicht erteilen, da Sie erfahrungsgemäß nicht an einer objektiven Sachverhaltsaufklärung interessiert sind.

Zitat Ende

Verehrter Herr Rechtsanwalt, hätten Sie nicht auch einfach schreiben können, dass Sie auf unsere nachvollziehbaren Fragen möglicherweise gar keine Antwort wissen, die unsere Leser überzeugen würden? Dann macht Ihre Antwort natürlich Sinn.

UPDATE 06.07.2020

Der Warnhinweis bei der FMA Österreich (vo, 22.05.2020) ist nicht mehr einsehbar. Mithin sind es „nur“ noch 7 aufsichtsrechtliche Hinweise.

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