fashion.zone das Flaggschiff von ADCADA in absehbaren Schwierigkeiten?

Published On: Mittwoch, 10.06.2020By

Zugegeben, in Marketing Dingen muss man ADCADA noch immer ein Kompliment machen, da haben die wirklich gute Leute. Was den Shop betrifft, können wir das dann eher nicht beurteilen, aber junge Erwachsene, die wir befragt haben, nachdem diese sich das angeschaut hatten, fanden den Shop von der Ware her GUT. Also doch mal etwas richtig gemacht Herr Kühn, zumindest die richtigen Leute dafür.

Umso dramatischer könnte unsere Meldung dann möglicherweise für das Label „fashion.zone“ sein, die wir gestern veröffentlicht hatten. Veröffentlicht, nachdem wir den Artikel gelesen hatten, dass das Unternehmen ADCADA über das eine oder andere Markenrecht verfügt, hier eben zum Beispiel auch die Marke „fashion zone“. Alle Marken, die ADCADA angeblich in Besitz hat, konnten wir dann im Register des Patent- und Markenamtes nicht auffinden. Eine an Rechtsanwalt Thomas Arndt von adcada.law gestellte Presseanfrage blieb leider innerhalb der gesetzten Frist unbeantwortet.

Kommen wir zu den recherchierten Fakten. In der Tat gibt es eine Wort-Bildmarken-Schutzeintragung beim deutschen Patent- und Markenamt zum Namen fashion zone. Der Inhaber steht aber nach Aussage seines Rechtsvertreters in keinerlei Beziehung zum Unternehmen ADCADA aus Bentwisch. Er war „not amused“ über diese Nutzung und will jetzt intern mit dem Markenrechtsinhaber dann mögliche weitere rechtliche Schritte abstimmen.

Natürlich besteht hier sicherlich eine große Gefahr, dass in der Gesamtdiskussion zum Unternehmen ADCADA auch die Reputation der Marke fashion zone, einen Schaden erleiden könnte.

fashionzonemarke

Inhaber der Marke ist dabei nicht irgendwer, sondern ein Unternehmen, welches wir aus den Medien sehr gut kennen, vor allem mit dem Radio Label Radio Regenbogen und bigFm.

Warum man nicht vor dem Aufbau der Marke, hier eine Verständigungsmöglichkeit über die Nutzung der Marke gesucht hat, das wissen sicherlich nur Benjamin Kühn und seine Mitstreiter. Auch ein Blick in das kostenfrei und öffentlich zugängliche Register hätte dann möglicherweise ein anderes Handeln nach sich ziehen können. So verbleibt möglicherweise nur neuer Ärger und keinerlei Wert der angeblichen Marke für die Anleger.

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