Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen Privatanleger wegen Verstoßes gegen das Verbot der Marktmanipulation
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA teilt mit, dass sie gegen einen Privatanleger eine Geldstrafe von EUR 600,– (im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs. 2b FMABG) wegen Verstoßes gegen die Marktmissbrauchsverordnung (MAR, Verordnung (EU) 596/2014) verhängt hat. Der Privatanleger hat durch den Abschluss mehrerer Scheingeschäfte den Tatbestand der Marktmanipulation (Crossings) verwirklicht. Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.
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