Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Published On: Donnerstag, 20.08.2020By

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bekanntmachung
über die Erteilung einer Erlaubnis
nach § 102 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG)

Vom 4. August 2020

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 102 WpHG der State Street Global Markets International Limited mit Sitz in 20 Churchill Place, Canary Wharf, London E14 5HJ, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, mit Verwaltungsakt vom 1. Juli 2020 stattgegeben. Damit erhält State Street Global Markets International Limited als ein Markt für Finanzinstrumente mit Sitz im Ausland die Erlaubnis, Handelsteilnehmern mit Sitz im Inland über ein elektronisches Handelssystem einen unmittelbaren Marktzugang zu gewähren.

Bonn, den 4. August 2020

WA 21-Wp 5140–2019/0005

Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht

Im Auftrag
Ursula Mayer-Wanders

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