Amtsgericht Hildesheim – Jugendgericht –

Published On: Freitag, 20.11.2020By

Amtsgericht Hildesheim
– Jugendgericht –

101 VRJs 88/20 – 09.04.2020

Im Vollstreckungsverfahren des Amtsgerichts Hildesheim (Geschäftsnummer: 101 VRJs 88/20) gegen die Verurteilte Soraya Chenoa Shary Marlis Seeleib wegen Betruges im Zusammenhang mit Tauschgeschäften bei Ebay-Kleinanzeigen hat das Amtsgericht Hildesheim durch Urteil vom 10.03.2020 (Geschäftsnummer: 101 Ls 6 Js 26535/19) die Einziehung 3 sichergestellter Nintendo 3DS-Spielekonsolen in türkiser und dunkelgrauer Farbe sowie mit einem Pokémon-Cover angeordnet. Das Urteil ist seit dem 18.03.2020 rechtskräftig.

Diese Mitteilung soll den Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Ein eingezogener Gegenstand wird dem Verletzten, dem ein Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten erwachsen ist (oder dessen Rechtsnachfolger) herausgegeben bzw. zurückübertragen. Verletzte, die einen Herausgabe- oder Rückgewähranspruch geltend machen möchten, können diesen innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei dem Amtsgericht Hildesheim zu der oben genannten Geschäftsnummer formlos anmelden; die Anspruchsberechtigung ist gegebenenfalls glaubhaft zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Anspruch nur noch geltend gemacht werden, wenn der Verletzte ein vollstreckbares Endurteil im Sinne des § 704 der Zivilprozessordnung oder einen anderen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 der Zivilprozessordnung vorlegt, aus dem sich der geltend gemachte Anspruch ergibt (§§ 459h Abs. 1, 459j Strafprozessordnung).

Die aktuelle Anschrift der Verurteilten lautet: Alfelder Str. 34, 31139 Hildesheim.

 

gez. Kemmling, Rechtspflegerin

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