Warum benennt die BaFin hier nicht Ross und Reiter? Würde man dadurch nicht auch Verbraucher schützen?
BaFin ordnet erhöhte Eigenmittelanforderungen an
Die BaFin hat am 12. Mai 2021 gegenüber einem Institut und einer Finanzholding-Gruppe erhöhte Eigenmittelanforderungen angeordnet.
Das Institut und die Finanzholding-Gruppe haben gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Kreditwesengesetz (KWG) verstoßen.
Die Anordnung erhöhter Eigenmittelanforderungen beruht auf § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 KWG.
Der Bescheid ist mit Ablauf des 15. Juni 2021 bestandskräftig.
Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund von § 60b KWG.
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