Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der folgend genannten Gesellschaften mit der DEVELOPMENT PARTNER AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Published On: Samstag, 26.06.2021By

DEVELOPMENT PARTNER AG

Düsseldorf

Bekanntmachung eines Hinweises über die bevorstehende Verschmelzung der folgend genannten
Gesellschaften mit der DEVELOPMENT PARTNER AG gemäß § 62 Abs. 3 Satz 2 UmwG

Die DEVELOPMENT PARTNER AG mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 40367 ist Alleingesellschafterin der folgenden Gesellschaften:

Projektentwicklung Friedrichstraße in Düsseldorf GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 76766, („Friedrichstraße GmbH“);

Projektentwicklung Marktplatz in Düsseldorf GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 82911, („Marktplatz GmbH“);

Projektentwicklung Baierbrunner Straße in München GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83554 („Baierbrunner GmbH“);

Projektentwicklung Speditionstraße in Düsseldorf GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 79394 („Speditionstraße GmbH“);

Projektentwicklung Kaistraße in Düsseldorf GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 81929 („Kaistraße GmbH“); und

Projektentwicklung Europaallee in Frankfurt GmbH, mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 87047 („Europaallee GmbH“, gemeinsam mit Friedrichstraße GmbH, Marktplatz GmbH, Baierbrunner GmbH, Speditionstraße GmbH, Kaistraße GmbH die „Übertragenden Gesellschaften“);

Es ist beabsichtigt, die Übertragenden Gesellschaften gemäß § 2 Nr. 1, §§ 60 ff., 68 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §§ 46 ff. UmwG im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes zu verschmelzen.

Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde zum Handelsregister der DEVELOPMENT PARTNER AG eingereicht.

Der Verschmelzungsvertrag wurde am 21. Juni 2021 abgeschlossen.

Da das Stammkapital der Übertragenden Gesellschaften als übertragende Gesellschaften vollständig von der DEVELOPMENT PARTNER AG als übernehmender Gesellschaft gehalten wird, ist ein Beschluss der Hauptversammlung der DEVELOPMENT PARTNER AG über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit den Übertragenden Gesellschaften nicht erforderlich (§ 62 Abs. 1 Satz 1 UmwG). Somit ist auch die Einberufung einer Hauptversammlung der DEVELOPMENT PARTNER AG zur Beschlussfassung über die Verschmelzung nicht erforderlich. Aus dem gleichen Grund bedarf es auch keines Verschmelzungsberichts, keiner Verschmelzungsprüfung und keines Verschmelzungsprüfungsberichts, § 8 Abs. 3 Satz 1 HS 2, § 9 Abs. 2 und 3, § 12 Abs. 3, § 60 Abs. 1 UmwG.

Mangels anderweitiger Mehrheitserfordernisse in der Satzung unserer DEVELOPMENT PARTNER AG können Aktionäre der Gesellschaft, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der DEVELOPMENT PARTNER AG erreichen, jedoch gemäß § 62 Abs. 2 UmwG die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der beabsichtigten Verschmelzung beschlossen wird. Auf dieses Recht weisen wir unsere Aktionäre ausdrücklich hin.

Ein Beschluss der jeweiligen Gesellschafterversammlung der Übertragenden Gesellschaften über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag mit der DEVELOPMENT PARTNER AG ist entbehrlich, da der DEVELOPMENT PARTNER AG sämtliche Geschäftsanteile an den Übertragenden Gesellschaften gehören, § 62 Abs. 4 Satz 1 UmwG.

Ab dem Tag des Abschlusses des Verschmelzungsvertrages liegen für die Dauer eines Monats in den Geschäftsräumen der DEVELOPMENT PARTNER AG, in 40221 Düsseldorf, Kaistraße 2, der Verschmelzungsvertrag sowie die Jahresabschlüsse/​Konzernabschlüsse und Lageberichte der letzten drei Geschäftsjahre 2020, 2019 und 2018 der DEVELOPMENT PARTNER AG und der Übertragenden Gesellschaften zur Einsicht der Aktionäre der DEVELOPMENT PARTNER AG aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär der DEVELOPMENT PARTNER AG unverzüglich und kostenlos eine Abschrift – auf Verlangen auch elektronisch – dieser Unterlagen.

 

Düsseldorf, den 22. Juni 2021

DEVELOPMENT PARTNER AG

Manfred Hillenbrand
Vorstand

Jürgen Wöss
Vorstand

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