Hinweisbekanntmachung: MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Published On: Samstag, 03.07.2021By

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Hamburg

WKN A1TNWJ /​ ISIN DE000A1TNWJ4

Hinweisbekanntmachung nach § 221 Abs. 2 Satz 3 AktG

Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2018, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021 und über die entsprechende Satzungsänderung

Die ordentliche Hauptversammlung der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG am 22. April 2021 hat den Vorstand der Gesellschaft unter Tagesordnungspunkt 8 unter gleichzeitiger Aufhebung der bestehenden Ermächtigung und unter Aufhebung des zugehörigen Bedingten Kapitals 2018 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum Ablauf des 21. April 2026 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen lautende Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechte und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00 mit einer befristeten oder unbefristeten Laufzeit zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen „Inhaber“) von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte zum Bezug von bis zu 16.957.661 neuen auf den Inhaber lautender Stückaktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 16.957.661,00 nach näherer Maßgabe der Schuldverschreibungsbedingungen („Bedingungen“) zu gewähren.

Bei der Ausgabe der Schuldverschreibungen steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Die Schuldverschreibungen können den Aktionären auch im Wege des mittelbaren Bezugsrechts angeboten werden; sie werden dann ganz oder teilweise von einer Bank oder einem Bankenkonsortium mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Schuldverschreibungen mit Wandlungs- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten auf Aktien der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG in bestimmten Fällen nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des am 12. März 2021 im Bundesanzeiger veröffentlichten Punktes 8 der Tagesordnung der Hauptversammlung auszuschließen.

Die Hauptversammlung hat in diesem Zusammenhang das Grundkapital der Gesellschaft in § 5.5 der Satzung um bis zu EUR 16.957.661,00 durch Ausgabe von bis zu 16.957.661 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden.

Die Niederschrift der Hauptversammlung vom 22. April 2021 mit dem Beschluss über die Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/​oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/​oder Gewinnschuldverschreibungen (einschließlich der Kombination dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts sowie die Aufhebung des bestehenden Bedingten Kapitals 2018, die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2021 und über die entsprechende Satzungsänderung wurde beim Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 72691) hinterlegt.

Der Hauptversammlungsbeschluss über die Schaffung des Bedingten Kapitals 2021 in § 5.5. der Satzung wurde im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg (HRB 72691) am 28. Juni 2021 eingetragen.

Der vollständige Wortlaut des gefassten Beschlusses ist in der im Bundesanzeiger vom 12. März 2021 veröffentlichten Tagesordnung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 angegeben.

 

Hamburg, im Juni 2021

MPC Münchmeyer Petersen Capital AG

Der Vorstand

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