RED CAVE AG – macht da eine Interessengemeinschaft Sinn?

Published On: Montag, 19.07.2021By

Ehrlich gesagt, das wissen wir nicht. So haben wir auch heute einem Anleger seine Frage beantwortet, die er an unsere Redaktion gerichtet hatte.

Grundsätzlich gilt aber, wenn man das investierte Kapital zurück erhalten will, kann man als Anleger dann natürlich Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern geltend machen. So können möglicherweise neben der Red Cave AG selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Gesellschaft haften.

Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.

Das ist aber das Grundsätzliche, wie dann Gerichte jeweils im Einzelfall entscheiden werden, das kann natürlich keiner vorhersagen, aber was man natürlich vorhersagen kann, ist, dass das gesamte Prozedere natürlich mit einem Kostenrisiko bei einer möglichen Klage verbunden ist.

Die jeweiligen anfallenden Gebühren berechnen sich dann nach dem Streitwert. Verlieren sie den Prozess, dann müssen sie ihre eigenen Kosten, Gerichtskosten und natürlich die Kosten des gegnerischen Anwalts tragen.

Gewinnen Sie, so heißt das nicht, dass sie dann auch ihr Geld wirklich zurückbekommen, denn sie müssen den „Titel“ dann auch vollstrecken können. Hat der Schuldner dann kein Geld, haben sie zwar gewonnen, aber am Ende ihr Geld trotzdem nicht wieder.

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