PREOS Global Office Real Estate & Technology AG Frankfurt am Main – Kapitalmarkt / BEKANNTMACHUNG EINER ANPASSUNG DES WANDLUNGSPREISES

Published On: Mittwoch, 06.10.2021By

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Frankfurt am Main

Bundesrepublik Deutschland

Wandelanleihe 2019/​2024

ISIN: DE000A254NA6 /​ WKN: A254NA

BEKANNTMACHUNG EINER ANPASSUNG DES
WANDLUNGSPREISES

durch die PREOS Global Office Real Estate & Technology AG mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 123004, und der Geschäftsanschrift Bockenheimer Landstraße 2-4, 60306 Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland, (nachfolgend auch die „Emittentin“ oder die „Gesellschaft“)

betreffend die

bis zu EUR 300.000.000,00 7,5 % Wandelschuldverschreibungen
der PREOS Global Office Real Estate & Technology AG
fällig am 9. Dezember 2024

ISIN: DE000A254NA6 /​ WKN: A254NA

(insgesamt die „Wandelanleihe 2019/​2024“),

eingeteilt in bis zu 300.000 Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 mit Wandlungsrecht in auf den Namen lautende Stammaktien (Stückaktien) der Emittentin.

Die Gesellschaft teilt den Anleihegläubigern gemäß § 10(p) i.V.m. § 15 der Bedingungen der Wandelanleihe 2019/​2024 (die „Anleihebedingungen“) mit, dass eine Anpassung des Wandlungspreises vorgenommen wurde.

Am 25. August 2021 hat die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. Aktiengesetz) (im Wege einer Ausgabe sogenannter Gratisaktien) und die entsprechende Änderung der Satzung der Gesellschaft beschlossen. Dementsprechend wurde das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 107.495.532,00 um EUR 5.971.974,00 auf EUR 113.467.506,00 durch Umwandlung eines Teilbetrages von EUR 5.971.974,00 der Kapitalrücklage erhöht. Die aus der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln resultierenden Stück 5.971.974 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 stehen den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 18:1 zu, sodass auf 18 bestehende Stückaktien eine neue Stückaktie entfällt. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2021 gewinnbezugsberechtigt. Die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln wurde am 12. September 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen. Seit dem 6. Oktober 2021 (Ex-Tag) werden die Aktien der Emittentin ex-Berichtigungsaktien gehandelt.

Die Anleihebedingungen der Wandelanleihe 2019/​2024 der Emittentin enthalten in § 10 Regelungen, die zugunsten der Anleihegläubiger einen Verwässerungsschutz insbesondere im Fall bestimmter Kapitalmaßnahmen und Dividendenausschüttungen der Gesellschaft vorsehen.

§ 10(a)(i) der Anleihebedingungen sieht für den Fall einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln der Gesellschaft im Wege der Ausgabe neuer Aktien eine Anpassung des Wandlungspreises vor. Eine solche Anpassung wird gemäß § 10(l)(i), (m), (q) der Anleihebedingungen durch die Berechnungsstelle im Sinne des § 14 der Anleihebedingungen vorgenommen. Die Berechnungen, Anpassungen und Bestimmungen der Berechnungsstelle erfolgen dabei gemäß § 14(c) der Anleihebedingungen in Abstimmung mit der Gesellschaft und sind (soweit nicht ein offenkundiger Fehler vorliegt) endgültig und für die Emittentin und alle Anleihegläubiger bindend.

Dementsprechend ist der Wandlungspreis gemäß § 10(a)(i) der Anleihebedingungen von EUR 6,60 auf EUR 6,2526 angepasst worden. Aus dem angepassten Wandlungspreis errechnet sich ein angepasstes Wandlungsverhältnis von 1 : 159,9335. Die Anpassung des Wandlungspreises und das angepasste Wandlungsverhältnis sind gemäß § 10(l)(i) der Anleihebedingungen zum Beginn des 6. Oktober 2021 wirksam geworden.

Eine Ausübung des Wandlungsrechts ist nur in bestimmten, in den Anleihebedingungen festgelegten Zeiträumen möglich.

WICHTIGE HINWEISE:

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERLEITUNG IN, INNERHALB VON ODER AUS DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER ANDEREN LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES DARSTELLEN WÜRDEN.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG STELLT KEIN ANGEBOT DAR. INSBESONDERE STELLT SIE WEDER EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT ZUM VERKAUF NOCH EIN ANGEBOT ODER EINE AUFFORDERUNG ZUM ERWERB, KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON SCHULDVERSCHREIBUNGEN, AKTIEN ODER SONSTIGEN WERTPAPIEREN DAR.

 

Frankfurt am Main, im Oktober 2021

PREOS Global Office Real Estate & Technology AG

Der Vorstand

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