PARAIBA – Vorsicht mit einem Investment

Published On: Freitag, 08.10.2021By

Das Unternehmen scheint nach Aussagen von Usern unserer Redaktion gegenüber in Deutschland immer noch aktiv in der Kundenanwerbung/Geldeinwerbung zu sein. Das, obwohl die BaFin bereits im Jahr 2020 vor dem Unternehmen gewarnt hatte.

Hier die ehemalige BaFin Warnmeldung:

Paraiba World und Paraiba Deluxe: BaFin untersagt Anlageverwaltung

Die BaFin hat mit Bescheiden vom 21. April 2020 gegenüber Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd, Hong Kong, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Über die Internetseiten www.paraiba.world und www.paraiba-deluxe.com bieten die beiden Unternehmen „Cycles“, „Firstline“ und „Downline“ unter anderem als fertige „Portfolien“ an. Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte mithilfe von Arbitragegeschäften, des Devisenhandels und des Handels mit Kryptowerten zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar. Die Anleger treffen selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Damit erbringen Paraiba World Ltd. und NeoMoc Global Ltd. gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach § 1 Absatz 1a Satz 1 Nr. 11 Kreditwesengesetz (KWG). Über die nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt.

 

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