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Published On: Samstag, 13.11.2021By
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Die Generalversammlung vom 30.03.2021 hat die Neufassung der Satzung und mit ihr insbesondere die Änderung des Gegenstandes, die Einführung eines Mindestkapitals und die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung des Vorstands beschlossen.

Gegenstand geändert, nun: a) Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten im In- und Ausland, beispielsweise Ferienimmobilien, in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallen Aufgaben. b) Die Planung, Entwicklung, Durchführung und Sicherung des Betriebes von ökologischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Projekten und Dienstleistungen einschließlich der verbundenen Projektierungs- und Steuerungsaufgaben.

Das Mindestkapital beträgt 70 Prozent der eingezahlten Geschäftsanteile. Allgemeine

Vertretungsregelung geändert, nun:

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandmitglied mit einem Prokuristen gemeinsam. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

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