Staatsanwaltschaft Münster

Published On: Donnerstag, 02.12.2021By

Staatsanwaltschaft Münster

82 Js 932/​21 V – 09.08.2021

Herrn

Dirk Lehmann

Vollstreckungsverfahren gegen Ugur Bayhan

Tatvorwurf: Betrug

Mitteilung an Verletzte gemäß § 459i Abs. 1 StPO

Sehr geehrter Herr Lehmann,

mit Urteil vom 07.07.2021 hat das Amtsgericht Beckum – 16 Ds 11/​21 – hinsichtlich Ugur Bayhan die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 521,99 Euro angeordnet.

Die Entscheidung ist nunmehr rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft ist nunmehr gehalten, die Einziehungsentscheidung zu vollstrecken. Soweit bislang Sicherungsmaßnahmen nicht durchgeführt worden bzw. erfolglos geblieben sind, schließt dies die zukünftige Durchsetzung der Einziehunganordnung mittels Zwang bzw. aufgrund freiwilliger Leistungen des Betroffenen nicht aus.

Über Ihre gesetzlich normierten Möglichkeiten, die Herausgabe bzw. Rückübertragung der eingezogenen Gegenstände zu erreichen bzw. eine Entschädigung in Höhe des Wertes des Taterlangten zu erlangen, möchte ich Sie hiermit in Kenntnis setzen.

Hochachtungsvoll

 

van Dielen

Rechtspflegerin

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