Bekanntmachung Nr. 25/21/32 zum Modell- und Demonstrationsvorhaben „Einsatz von NIR-Sensoren zur Quantifizierung der Nährstoffgehalte in flüssigen Wirtschaftsdüngern – Modellregion Niedersachsen“

Published On: Dienstag, 14.12.2021By

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Bekanntmachung Nr. 25/​21/​32
zum Modell- und Demonstrationsvorhaben
„Einsatz von NIR-Sensoren zur Quantifizierung der Nährstoffgehalte
in flüssigen Wirtschaftsdüngern –
Modellregion Niedersachsen“

Vom 30. November 2021

Interessensbekundung

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Mitwirkung am Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) „Einsatz von NIR-Sensoren zur Quantifizierung der Nährstoffgehalte in flüssigen Wirtschaftsdüngern“ (MuD-NIR) landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe, Lohnunternehmen und Maschinenringe in der Region Niedersachsen.

Hintergrund

Die Verbesserung der Nährstoffeffizienz sowie die Verringerung von Nährstoffüberschüssen setzen eine möglichst detaillierte Kenntnis der Nährstoffzusammensetzung eingesetzter Düngemittel, insbesondere der Wirtschaftsdünger, voraus. Derzeit werden für die Nährstoffgehalte in Wirtschaftsdüngern offizielle Richtwerte (Tabellenwerke der Düngeverordnung, bzw. zuständiger Landesbehörden) oder Ergebnisse von Laboranalysen verwendet. Richtwerte können allerdings von der tatsächlichen Zusammensetzung abweichen. Laboranalyseverfahren erlauben eine genauere Abschätzung der tatsächlich vorhandenen Nährstoffmengen, bergen aber auch große Fehlerquellen bei der Probenahme (u. a. ist die Gülle zu homogenisieren) und dem Probentransport. Zudem fallen Zeitpunkt der Probenahme und Vorliegen der Analysewerte zeitlich auseinander, was zu Unsicherheiten bei der Düngung führen kann. Als Alternative hat sich der Einsatz von Echtzeit-Methoden zur Vor-Ort-Analytik mittels Nahinfrarot-Sensoren (NIRS) am Gülletankwagen oder an Pumpstationen bewährt. Bei dieser Methode wird die Nährstoffzusammensetzung kontinuierlich in Realzeit gemessen. Mit den Messwerten kann die Ausbringungsmenge präzise und unmittelbar gesteuert werden, so dass eine gleichmäßigere und bedarfsgerechtere Nährstoffversorgung ermöglicht wird.

In diesem Zusammenhang sollen im MuD in vier verschiedenen Modellregionen (Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein) auf Praxisbetrieben NIR-Sensoren eingesetzt werden. Es soll demonstriert werden, dass auf diesem Wege die Nährstoffmenge in flüssigen Wirtschaftsdüngern im Zuge der Ausbringung auf dem Acker bzw. dem Grünland genauer bestimmt, die Nährstoffversorgung der Pflanzen optimiert und im Fall der überregionalen Verbringung von Wirtschaftsdüngern für aufnehmende Betriebe die Einschätzung der erworbenen Nährstoffmengen verbessert werden kann. Dies soll auch die Akzeptanz der Ackerbaubetriebe für den Einsatz flüssiger Wirtschaftsdünger erhöhen. Durch das MuD soll das Wissen über diese Technologie weiter in der Praxis verbreitet werden. Des Weiteren sollen die Vorteile, die die Nutzung für den Praktiker bringen, aufgezeigt und ein möglichst großflächiger Einsatz der NIR-Sensoren in Praxisbetrieben erreicht werden.

Wichtiger Bestandteil des Vorhabens ist ein intensiver Wissenstransfer, der über die teilnehmenden Betriebe, Lohnunternehmen und Maschinenringe in die jeweilige Region und über die Region hinaus stattfindet. Die Ergebnisse und Erfahrungen werden allen Landwirten, Beratern und Interessierten barrierefrei und kostenlos zur Verfügung gestellt. Vorgesehene Wissenstransfermaßnahmen sind u. a. die Veröffentlichung der Ergebnisse in Internetkanälen und branchenüblichen Plattformen, wie z. B. in Fachzeitschriften, die Präsentation auf Fachtagungen, die Durchführung regionaler und überregionaler Informationsveranstaltungen sowie Vor-Ort-Maßnahmen, wie z. B. Demonstrationsanlagen und Betriebsbesichtigungen.

Die Gesamtkoordination des Projekts obliegt dem Forschungs- und Entwicklungszentrum der Fachhochschule Kiel GmbH. Zwischen den Projektbeteiligten innerhalb der Modellregionen erfolgt stets ein intensiver Erfahrungsaustausch, um so auch überregional von den gewonnenen Erkenntnissen zu profitieren.

Das Projekt läuft seit dem 1. Juli 2021 und endet am 30. Juni 2024.

Demonstrationsbetriebe/​Lohnunternehmen/​Maschinenringe in der Modellregion Niedersachsen

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit Sitz in Oldenburg leitet das Projekt regional. Es werden landwirtschaftliche Betriebe, Lohnunternehmen und Maschinenringe aus Niedersachsen gesucht, die sich als Demonstra­tionsbetriebe am MuD beteiligen möchten.

Die Teilnahmevoraussetzungen sind:

fachlich qualifiziert geführte landwirtschaftliche Betriebe mit Einsatz von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf betrieblicher oder überbetrieblicher Ebene: Selbstverwertungs-, Abgabe- und Aufnahmebetriebe
fachlich qualifiziert geführte Maschinenringe und Lohnunternehmen, welche den regionalen und überregionalen Transport und die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern für landwirtschaftliche Betriebe übernehmen
Einhaltung der guten fachlichen Praxis bei Anwendungen mit flüssigen Wirtschaftsdüngern
bereits erfolgender Einsatz der NIRS Technik oder Bereitschaft zur NIRS Technikanwendung im pflanzenbaulichen Nährstoffmanagement oder der überbetrieblichen Nährstoffversorgung; die Technik kann phasenweise bereitgestellt werden
Bereitschaft zur lückenlosen und zeitnahen Dokumentation relevanter Daten während der Applikation
Bereitschaft zur Weitergabe aller Daten, die im Zusammenhang mit der Wirtschaftsdüngerapplikation stehen
Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Regionalkoordinator zur Durchführung von Optimierungsprozessen für die Wirtschaftsdüngeranwendung
Durchführung von Vor-Ort-Demonstrationen, Feldbegehungen und Hofseminaren beim NIR-Sensoreinsatz in enger Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Duldung von Erhebungen und Probennahmen auf Praxisflächen durch im Modellvorhaben tätige Mitarbeiter

Die Förderung wird der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in ihrer Funktion als Regionalkoordinator gewährt. Die teilnehmenden Demonstrationsbetriebe werden z. B. durch folgende Maßnahmen unterstützt:

Erstellung von einzelbetrieblichen Konzepten für den verstärkten Einsatz von NIRS-Technik zur Bestimmung und Bewertung der Nährstoffgehalte in flüssigen Wirtschaftsdüngern
regelmäßige Bestandskontrollen und Wirtschaftsdüngeranalysen
bei Bedarf auch kurzfristige und schnelle Kommunikation/​Unterstützung (z. B. zusätzliche Betriebsbesuche)
gemeinsame Auswertung des jeweiligen einzelbetrieblichen Konzepts mit dem Demonstrationsbetrieb sowie entsprechende Anwendung der Technik im Einsatz
Unterstützung bei Optimierungsprozessen im betrieblichen und überbetrieblichen Nährstoffmanagement
gemeinsame Durchführung von Demonstrationen des Sensoreinsatzes und Technikvorführungen

Der genaue Umfang der unterstützenden Maßnahmen und die entsprechenden Bedingungen werden zu Beginn der Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung definiert.

Informationen zum Vorhaben

Interessierte Betriebe werden gebeten, zu Informationszwecken mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Oldenburg (Bernd Schlagge, Telefon: +49 441/​801175, E-Mail: bernd.schlagge@lwk-niedersachsen.de) Kontakt aufzunehmen.

Vorlage von Interessensbekundungen für die Region Niedersachsen

Das Einreichen der formlosen Interessensbekundungen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ist bis Montag, den 10. Januar 2022 möglich.

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Referat 324 Pflanzenbau, Modellvorhaben Pflanze, Ökonomie

Postanschrift: 53168 Bonn
Hausanschrift: Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Telefax: 0 30/​18 10 68 45-31 06
E-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de
De-Mail: projekttraeger-agrarforschung@ble.de

Für die Einsendung der Interessensbekundung unter Angabe der Bekanntmachungs-Nummer 25/​21/​32 können die folgenden Übermittlungswege genutzt werden:

per Post
E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder
Übermittlung des unterschriebenen Dokuments per Telefax/​Computerfax oder
Scan bzw. Foto des unterschriebenen Dokuments per E-Mail oder
Übersendung der erstellten Unterlagen per absenderbestätigter De-Mail.

Die Interessensbekundung soll eine Eigeneinschätzung und Beschreibung, ob und inwieweit der Betrieb die oben genannten Anforderungen erfüllt bzw. erfüllen wird, enthalten. Weiterhin ist das Einreichen einer Beschreibung des Betriebs (Betriebsspiegel, Kulturen, Produktionsumfang, Absatzwege, etc.) erforderlich.

Aus den Bewerbern werden die geeigneten Betriebe ausgewählt. Ein Rechtsanspruch auf die Berücksichtigung als Demonstrationsbetrieb im Rahmen der oben genannten Interessensbekundung besteht nicht.

Bonn, den 30. November 2021

Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung

Im Auftrag
Budde

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