Eyemaxx Real Estate AG – Gläubigerabstimmungen

Published On: Freitag, 17.12.2021By

Abschrift

Amtsgericht Aschaffenburg
Abteilung für lnsolvenzsachen
Az..: 651 IE 365/​21

In dem lnsolvenzverfahren über das Vermögen d.

Eyemaxx Real Estate AG, Weichertstraße 5, 63741 Aschaffenburg, vertreten durch den Varstand Dr. Müller Michael, geboren am 04.06.1954, Feuerwehrstraße 17, A 2333 Leopoldsdorf bei Wien, Österreich
Registergericht: Amtsgericht Aschaffenburg Register-Nr.: HRB 11755
– Schuldnerin –

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalte GRUB BRUGGER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 1162-21/​fs/​st

erlässt das Amtsgericht Aschaffenburg am 15.12.2021 folgende

Terminsbestimmung

Termin zur Beschlussfassung der Versammlung der Anleihegläubiger der van der Eyemaxx Real Estate AG ausgegebenen lnhaberschuldverschreibungen

2019/​2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 /​ WKN: A2YPEZ) und 2018/​2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 /​WKN: A2GSSP)

sowie der Pflichtwandelanleihe 2021/​2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 /​ WKN: A3E5VR)

wird bestimmt auf

Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/​Etage/​Gebäude
Mittwoch, 19.01.2022 09:30 Uhr Schloss Johannisburg –
Ridingersaal, Schlossplatz 4,
63739 Aschaffenburg

Tagesordnung:

1. Kurzbericht (ohne Beschlussfassung)

Kurzbericht des lnsolvenzverwalters der Eyemaxx Real Estate AG, Herr Rechtsanwalt Dr. Andreas Kleinschmidt, zum laufenden lnsolvenzverfahren.

2. Wahl eines gemeinsamen Vertreters

Erörterung und Beschlussfassung über Bestellung jeweils eines gemeinsamen Vertreters für alle Gläubiger der verschiedenen lnhaberschuldverschreibungen 2019/​2024, 2018/​2023 und der Pflichtwandelanleihe 2021/​2022.

Erläuterung: Die Gläubiger der verschiedenen Schuldverschreibungen können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im lnsolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der jeweiligen Schuldverschreibung bestellen, der allein berechtigt und verpflichtet ist, die Rechte der Gläubiger der jeweiligen Schuldverschreibung im lnsolvenzverfahren geltend zu machen.

Zum gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger kann jede geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat.

Zudem können die Gläubiger der jeweiligen Schuldverschreibung einem etwaig gewählten gemeinsamen Vertreter Weisungen erteilen.

Die Wahl eines gemeinsamen Vertreters ist jedoch nicht verpflichtend.

Allgemeine Hinwejse:

1. Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist nicht öffentlich, §§ 74 ff. lnsO.

2. Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder lnhaber der zu den lnhaberschuldverschreibungen 2019/​2024 (ISIN: DE000A2YPEZ1 /​ WKN: A2YPEZ), 2018/​2023 (ISIN: DE000A2GSSP3 /​ WKN: A2G5SP) und der Pflichtwandelanleihe 2021/​2022 (ISIN: DE000A3E5VR6 /​ WKN: A3E5VR) der Eyemaxx Real Estate AG gehörenden Teilschuldverschreibungen berechtigt. Entscheidend ist die lnhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung.

3. An der Abstimmung nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Teilschuldverschreibung(en) teil.

4. Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversammlung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b 8GB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden lnstituts oder des Clearingsystems über die lnhaberschaft des Gläubigers an den Teilschuldverschreibungen nach Ziffer 2. Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers der Teilschuldverschreibung(en) und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltenen Teilschuldverschreibungen bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten werden, geführt werden.

5. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapiers) voraus.

6. Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) existieren, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung ihre Vertretungsbefugnis durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht alter als 14 Tage) von einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) nachweisen.

Vertretung in der Gläubigerversammlung durch Bevollmächtigte

Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform (§ 126b 8GB). Bei Einlass zur Gläubigerversammlung ist die Vollmacht nachzuweisen.

Beschlussfähigkeit und Bindungswirkung der Beschlussfassung

Für jede der oben aufgeführten Schuldverschreibungen ist eine gesonderte Gläubigerversammlung mit gesonderten Beschlussfassungen durchzuführen. Diese Gläubigerversammlungen werden jedoch in einem gemeinsamen Termin durchgeführt.

Die Gläubigerversammlungen sind beschlussfähig, wenn jeweils ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.

Anmeldung zur Gläubigerversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme der Gläubiger an der Gläubigerversammlung und zur Aus-Übung des Stimmrechts hangt nicht von der vorherigen Anmeldung ab.

Der Einlass ist voraussichtlich bereits ab 08:30 Uhr möglich.

Um die Prüfung der Teilnahme- und Stimmrechte zu erleichtern und einen pünktlichen Terminbeginn zu gewährleisten, werden die Anleihegläubiger jedoch darum gebeten, sich zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung des Stimmrechts vorab bei der

STP Solution GmbH
Anleihegläubigerversammlung Eyemaxx
Brauerstr. 12
76135 Karlsruhe

anzumelden. Die Anmeldung kann bis spätestens 15.01.2022 (16:00 Uhr) durch Übersendung der unter Ziffer 4 bezeichneten Unterlagen erfolgen.

Diese Einladung zur Gläubigerversammlung ist unter

www.insolvenzbekanntmachungen.de

veröffentlicht. Ferner ist die Anmeldung zur Gläubigerversammlung mit dem auf der lnternetseite der Eyemaxx Real Estate AG,

www.eyemaxx.com/​de/​investor-relations/​information-des-insolvenzverwalters

eingestellten Anmeldeformular möglich. Dort finden Sie ebenfalls ein Formular zur Erteilung einer Vollmacht.

 

 

 

gez.
Schadler
Rechtspfleger

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