HORNBACH Baumarkt AG – Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Published On: Dienstag, 25.01.2022By

HORNBACH Baumarkt AG

Bornheim/​Pfalz

Hinweisbekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Satz 1 und § 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Aktien der HORNBACH Baumarkt AG: ISIN DE0006084403
Zum Verkauf eingereichte Aktien der HORNBACH Baumarkt AG: ISIN DE000A3MQC39

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der HORNBACH Baumarkt AG haben heute zu dem am 14. Januar 2022 veröffentlichten öffentlichen Delisting-Erwerbsangebot (Barangebot) der HORNBACH Holding AG & Co. KGaA, Bornheim, Deutschland, an die Aktionäre der HORNBACH Baumarkt AG eine gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG abgegeben.

Exemplare der begründeten Stellungnahme werden seit dem Tag dieser Veröffentlichung bei der HORNBACH Baumarkt AG, Hornbachstr. 11, 76879 Bornheim, Deutschland, (Bestellungen per E-Mail: invest@hornbach.com, Telefon (+49) 6348/​60-2444) zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.

Darüber hinaus ist die Stellungnahme sowie die unverbindliche englische Übersetzung hiervon im Internet unter

https:/​/​www.hornbach-holding.de/​de/​investor_​relations/​pluto/​pluto2/​delisting_​dual.html#hornbach+baumarkt

veröffentlicht. Maßgeblich ist allein die deutsche Fassung.
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https:/​/​www.hornbach-holding.de/​de/​investor_​relations/​pluto/​pluto2/​delisting_​dual.html#hornbach+baumarkt
im Internet am: 24.01.2022.

 

Bornheim, den 24. Januar 2022

HORNBACH Baumarkt AG

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