Verschmelzung AXA World Funds – European High Yield Bonds – M Capitalisation EUR;AXA World Funds – European High Yield Bonds – A Distribution EUR;AXA World Funds – European High Yield Bonds – A Capitalisation EUR;AXA World Funds – European High Yield Bonds – I Capitalisation EUR;AXA World Funds – European High Yield Bonds – M Capitalisation GBP (Hedged);AXA World Funds – European High Yield Bonds – F Capitalisation EUR;AXA World Funds – European High Yield Bonds – ZF Capitalisation EUR;AXA World Funds – European High Yield Bonds – E Capitalisation EUR

Published On: Freitag, 04.02.2022By

AXA WORLD FUNDS
Eine luxemburgische Investmentgesellschaft mit veränderlichem Grundkapital

Eingetragener Geschäftssitz: 49, Avenue J. F. Kennedy
L-1855 Luxemburg
Handels- und Firmenregister (RCS) Luxemburg B-63.116
(die „SICAV“)

Mitteilung für Anteilsinhaber des AXA World Funds – European High Yield Bonds

Hier verwendete groß geschriebene Wörter haben die gleiche Bedeutung wie im Prospekt der SICAV definiert.

Luxemburg, 4. Februar 2022

Sehr geehrter Anteilsinhaber,

Nach einem Beschluss des Verwaltungsrats der SICAV (der „Verwaltungsrat“) soll die Fusion durch Aufnahme des AXA World Funds – European High Yield Bonds (der „aufgenommene Teilfonds“) in den AXA World Funds – ACT European High Yield Bonds Low Carbon (der „aufnehmende Teilfonds“) vorgenommen werden. Der aufnehmende Teilfonds wird anlässlich und zum Zwecke der Fusion gemäß Artikel 1(20)(a) des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 zu Organismen für gemeinsame Anlagen, Artikel 33 der Satzung der SICAV (die „Satzung“) und den im Prospekt der SICAV (der „Prospekt“) dargelegten Bedingungen eingeführt (die Transaktion wird nachstehend als die „Fusion“ bezeichnet).

Vor diesem Hintergrund nimmt der aufnehmende Teilfonds den aufgenommenen Teilfonds (die zusammen als die „zusammengelegten Teilfonds“ bezeichnet werden) am 11. März 2022 (das „Datum des Inkrafttretens“) auf.

Diese Mitteilung beschreibt die Folgen der vorgesehenen Fusion. Falls Sie Fragen zum Inhalt dieser Mitteilung haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Finanzberater in Verbindung. Die Fusion hat möglicherweise steuerliche Auswirkungen für Sie. Anteilsinhaber sollten Ihren Steuerberater zu Rate ziehen, um sich im Zusammenhang mit der Fusion in Steuerfragen beraten zu lassen.

1.

Schlüsselaspekte und zeitlicher Ablauf der Fusion

(i)

Am Datum des Inkrafttretens werden alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des aufgenommenen Teilfonds an den aufnehmenden Teilfonds übertragen. Der aufgenommene Teilfonds besteht nach der Fusion nicht weiter fort. Daher wird er am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu treten.

(ii)

Zur Genehmigung der Fusion wird keine Hauptversammlung einberufen und Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds müssen nicht über die Fusion abstimmen.

(iii)

Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die nicht mit der Fusion einverstanden sind, sind dazu berechtigt, bis zum 4. März 2022, 15:00 Uhr (Luxemburger Zeit) die Rücknahme und/​oder Umwandlung Ihrer Anteile zu beantragen. Dies wird nachstehend in Abschnitt 6 genauer beschrieben. Entsprechend der Angaben im nachstehenden Abschnitt 7 werden Zeichnungen von Anteilen und/​oder Umwandlungen in Anteile des aufgenommenen Teilfonds ab dem Versanddatum dieser Mitteilung nicht mehr akzeptiert.

(iv)

Rücknahmen oder Umwandlungen aus dem aufgenommenen Teilfonds werden nicht ausgesetzt. Hiervon ausgenommen ist ein Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen dreißig (30) Tage nach dem Versand dieser Mitteilung bis zum Datum des Inkrafttretens.

(v)

Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde Commission de Surveillance du Secteur Financier (die „CSSF“) hat der Fusion zugestimmt.

(vi)

Der unten aufgeführte Zeitplan fasst die wichtigsten Schritte der Fusion zusammen.

Versand der Mitteilung an die Anteilsinhaber 4. Februar 2022
Frist für die Zeichnung /​ Umwandlung von Anteilen des aufgenommenen Teilfonds 15:00 Uhr (Luxemburger Zeit)
4. Februar 2022
Frist für die kostenlose Rücknahme von Anteilen des aufgenommenen Teilfonds 15:00 Uhr (Luxemburger Zeit)
4. März 2022
Berechnung des Umtauschverhältnisses 11. März 2022
Datum des Inkrafttretens der Fusion 11. März 2022
2.

Hintergrund und Begründung der Fusion

Nach Ansicht des Verwaltungsrats ist es angesichts der Höhe des Nettoinventarwerts des aufgenommenen Teilfonds nicht mehr möglich, das Portfolio des Teilfonds in wirtschaftlich sinnvoller Weise zu verwalten und der aufgenommene Teilfonds wird in Zukunft keine bedeutenden Zugänge erhalten. Zugleich wurde beschlossen, einen neuen CO2-armen Teilfonds für umweltbewusstere Investitionen auf dem europäischen Hochzinsmarkt einzuführen.

Der Verwaltungsrat ist der Ansicht, dass eine Fusion im besten Interesse des aufgenommenen Teilfonds und seiner Anteilsinhaber liegt, da (i) das Anlageziel und die Richtlinien des aufnehmenden Teilfonds mit denen des aufgenommenen Teilfonds kompatibel sind, (ii) das typische Anlegerprofil, falls vorhanden, des aufnehmenden Teilfonds mit dem des aufgenommenen Teilfonds kompatibel ist und (iii) sich das Fondsvolumen des aufnehmenden Teilfonds möglicherweise erhöhen wird, was die Gesamtfondskosten wahrscheinlich reduzieren und den Anteilsinhabern eine bessere und effizientere Anlageverwaltung bieten wird.

3.

Auswirkungen der Fusion auf die Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds

Bei der Durchführung der Fusion am Datum des Inkrafttretens werden die Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds zu Anteilsinhabern des aufnehmenden Teilfonds. Der aufgenommene Teilfonds wird am Datum des Inkrafttretens aufgelöst, ohne in Liquidation zu treten.

Die Anteile des aufgenommenen Teilfonds verlieren am Datum des Inkrafttretens ihre Gültigkeit und Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten dafür Anteile des aufnehmenden Teilfonds.

Um die Fusion zu erleichtern, wird das Portfolio des aufgenommenen Teilfonds vor der Fusion neu gewichtet. Dies erfolgt in einem Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen dreißig (30) Tage nach dem Versand dieser Mitteilung an die Anteilsinhaber. Durch die Neugewichtung entstehen voraussichtlich Kosten von weniger als 0,25 % des Nettoinventarwerts des aufgenommenen Teilfonds. Je nach tatsächlichem Ergebnis können die Kosten aber auch höher oder niedriger sein.

Für alle Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die ihr Recht auf eine kostenlose Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile wie nachstehend in Abschnitt 6 dargelegt nicht ausgeübt haben, ist die Fusion verpflichtend.

4.

Vergleich der Hauptmerkmale der zusammengelegten Teilfonds

(a) Anlegerschutz und Anlegerrechte

Die zusammengelegten Teilfonds sind Teilfonds desselben Unternehmens und haben daher denselben Anlegerschutz und dieselben Anlegerrechte.

(b) Anlageziele und Anlagepolitik

Anteilsinhaber sollten beachten, dass sich die Anlagepolitik der zusammengelegten Teilfonds erheblich unterscheidet. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in der folgenden Tabelle:

Aufgenommener Teilfonds Aufnehmender Teilfonds
Anlageziele Angestrebt werden hohe Einkünfte in EUR aus einem aktiv verwalteten Anleiheportfolio. Angestrebt werden hohe Einkünfte in EUR aus einem aktiv verwalteten Anleiheportfolio, dessen CO2-Bilanz, gemessen als Kohlenstoffintensität, mindestens 30 % geringer ist als die des Index ICE BofA European Currency High Yield Hedged EUR (der „Vergleichsindex“). Ein zweites „außerfinanzielles Ziel“ ist die Wasserintensität des Portfolios. Sie soll ebenfalls 30 % geringer sein als beim Vergleichsindex. Das Ziel des Teilfonds eines weniger kohlenstoffintensiven Engagements als beim Vergleichsindex wird nicht durch die Erreichung der langfristigen Ziele des Übereinkommens von Paris erfüllt.
Anlagepolitik Der Teilfonds wird aktiv verwaltet, um Chancen auf dem europäischen Markt für staatliche und private Schuldtitel zu nutzen, hauptsächlich durch Anlagen in Wertpapiere, die dem Anlagebereich des Index CE BofA European Currency High Yield BB-B Rated Constrained Hedged EUR (der „Vergleichsindex“) angehören. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich je nach seinen Anlageüberzeugungen bei Unternehmen, in Ländern oder, Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören oder sich bei der Duration, der regionalen Verteilung und/​oder der Auswahl von Sektoren oder Emittenten anders positionieren als der Vergleichsindex. Im Allgemeinen sind die Bestandteile des Vergleichsindex jedoch typisch für das Portfolio des Teilfonds. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen.
Der Teilfonds investiert in Schuldtitel mit festem und variablem Zinssatz (hochverzinsliche Anleihen) mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von staatlichen oder privaten Unternehmen ausgegeben werden.
Insbesondere investiert der Teilfonds hauptsächlich in festverzinsliche, übertragbare Schuldtitel mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von staatlichen oder privaten Unternehmen ausgegeben werden und in einer europäischen Währung lauten.
Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10% halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.
Die Auswahl der Schuldverschreibungen basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren basiert auch auf anderen Analysekriterien des Anlageverwalters. Der Teilfonds kann bis zu 10% seines Nettovermögens in bedingte Pflichtwandelanleihen (CoCos) anlegen.
Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren. Der Teilfonds wendet jederzeit verbindlich die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren von AXA IM an. Diese werden beschrieben im Dokument auf der Website https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.
Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA.
Der Teilfonds wird aktiv verwaltet und nimmt Bezug auf den Vergleichsindex, um Chancen auf dem europäischen Markt für private Schuldtitel zu nutzen. Er investiert hauptsächlich in Wertpapiere, die dem Anlagebereich des Vergleichsindex angehören. Der Anlageverwalter kann im Rahmen des Anlageprozesses nach eigenem Ermessen über die Zusammensetzung des Portfolios des Teilfonds entscheiden und sich je nach seinen Anlageüberzeugungen bei Unternehmen, in Ländern oder, Sektoren engagieren, die nicht dem Vergleichsindex angehören oder sich bei der Duration, der regionalen Verteilung und/​oder der Auswahl von Sektoren oder Emittenten anders positionieren als der Vergleichsindex. Im Allgemeinen sind die Bestandteile des Vergleichsindex jedoch typisch für das Portfolio des Teilfonds. Es kann also wahrscheinlich zu einer bedeutenden Abweichung vom Vergleichsindex kommen.
Auch bei der Erreichung seiner außerfinanziellen Ziele nimmt der Teilfonds Bezug auf den Vergleichsindex. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Vergleichsindex des Teilfonds ein breiter Marktindex ohne ausdrückliches Anlage- oder Nachhaltigkeitsziel ist und verwendet wird, um den Erfolg der Anlage- und Nachhaltigkeitsziele des Teilfonds zu messen.
Der Anlageverwalter verwendet einen Ansatz der „Verbesserung außerfinanzieller Indikatoren“ gegenüber dem Anlagebereich. Der auf Ebene des Teilfonds berechnete außerfinanzielle Indikator – Kohlenstoffintensität und Wasserintensität – ist mindestens 30 % besser als der auf Ebene des Vergleichsindex berechnete außerfinanzielle Indikator.
Der Teilfonds verfolgt einen nachhaltigen Anlageansatz. Bei der Auswahl von Wertpapieren berücksichtigt der Anlageverwalter jederzeit verbindlich die Kohlenstoff- und Wasserintensität. Die meisten Wertpapiere aus Teilsektoren mit hohem CO2-Ausstoß sind vom Anlagebereich des Teilfonds ausgeschlossen. Zu diesen Teilsektoren zählen Produzenten aus den Bereichen Metalle, Bergbau und Stahl sowie die meisten Teilsektoren der Energie- und Versorgungsbranche. Mindestens alle sechs Monaten wird der Geltungsbereich geeigneter Wertpapiere geprüft. In den Transparenzvorschriften des Teilfonds unter https:/​/​www.axa-im.com/​fund-centre wird dies beschrieben.
Zusätzlich finden die Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM bei der Auswahl der Wertpapiere durch den Anlageverwalter jederzeit verbindlich Anwendung. Hiervon ausgenommen sind Derivate und zugrunde liegende geeignete OGA. Die Richtlinien werden beschrieben in den Dokumenten, die verfügbar sind auf der Website: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​sector-investment-guidelines.
Die Deckungsrate des Indikators der Kohlenstoffintensität und der ESG innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 90 % des Nettovermögens des Fonds. Die Deckungsrate des Indikators der Wasserintensität innerhalb des Portfolios beträgt mindestens 70 % des Nettovermögens des Fonds. Anleihen und andere Schuldtitel öffentlicher Emittenten sowie zusätzlich gehaltene Barmittel oder bargeldähnliche Mittel sind von dieser Deckungsrate ausgenommen. Ein externer Anbieter stellt die Indikatoren der Kohlenstoff- und Wasserintensität bereit. Unter folgendem Link wird die Methode der ESG-Bewertung beschrieben: https:/​/​www.axa-im.com/​responsible-investing/​framework-and-scoring-methodology.
Die bei diesem Anlageprozess verwendeten ESG-Daten basieren auf den ESG-Methoden, die teilweise auf Daten Dritter beruhen und in einigen Fällen intern entwickelt werden. Sie sind subjektiv und können sich mit der Zeit ändern. Trotz verschiedener Initiativen gibt es keine einheitlichen Definitionen, sodass sich die ESG-Kriterien unterscheiden können. Die verschiedenen Anlagestrategien mit ESG-Kriterien und ESG-Informationen sind daher schwer vergleichbar. Strategien, die ESG-Kriterien und nachhaltige Entwicklungskriterien berücksichtigen, verwenden mitunter scheinbar ähnliche, aber wegen anderer Berechnungsmethoden möglicherweise unterschiedliche ESG-Daten.
Der Teilfonds investiert in Schuldtitel mit festem und variablem Zinssatz (hochverzinsliche Anleihen) mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von staatlichen oder privaten Unternehmen ausgegeben werden. Sollten Wertpapiere kein Rating haben, so müssen sie vom Anlageverwalter als gleichwertig beurteilt werden.
Insbesondere investiert der Teilfonds hauptsächlich in festverzinsliche, übertragbare Schuldtitel mit einem niedrigeren Rating als Investment Grade, die von vor allem in Europa (und zusätzlich in anderen Rechtsgebieten, darunter die USA oder Schwellenmärkte wie Lateinamerika oder Asien) ansässigen staatlichen oder privaten Unternehmen ausgegeben werden und in einer europäischen Währung lauten. Durch den Besitz von Anleihen mit einem auf säumig oder notleidend herabgestuften Rating kann der Teilfonds zudem notleidende oder säumige Wertpapiere in Höhe von bis zu 10 % halten, wenn diese Anleihen nach Ansicht des Anlageverwalters im Einklang mit dem Anlageziel des Teilfonds stehen. Diese Wertpapiere werden voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten verkauft, es sei denn, besondere Ereignisse halten den Anlageverwalter davon ab, sie zu liquidieren.
Die Auswahl der Schuldverschreibungen basiert nicht ausschließlich und automatisch auf ihrem Rating, sondern auch auf internen Analysen des Kredit- oder Marktrisikos. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren basiert auch auf anderen Analysekriterien des Anlageverwalters. Bis zum genannten Anteil des Nettovermögens kann der Teilfonds auch in Folgendes investieren:

Geldmarktinstrumente: ein Drittel

Wandelbare Wertpapiere: ein Viertel

Pflichtwandelanleihen (CoCos): bis zu 10 %

Der Teilfonds kann bis zu 10 % des Nettovermögens in OGAW und/​oder OGA investieren.

Derivate und Techniken, welche die zusammengelegten Teilfonds nutzen können Um das Portfolio und die Anlagen effizient zu verwalten, kann der Teilfonds Derivate nutzen.

Derivate können Credit Default Swaps (einzelner CDS oder CDS-Index) umfassen.

Solche Derivate mit zugrunde liegenden Indizes haben keine bedeutenden Kosten für die Neugewichtung. Bei außergewöhnlichen Marktbedingungen kann sich der Teilfonds mit mehr als 20 % und bis zu 35 % des Nettovermögens bei einem einzelnen Emittenten eines zugrunde liegenden Index engagieren, vor allem dann, wenn die zugrunde liegenden Indizes stark konzentriert sind.

Der Teilfonds nutzt keine Total Return Swaps

Die Nutzung von Derivaten erfolgt stets im Einklang mit den Bedingungen unter „Weitere Informationen zu Derivaten“.

Zur effizienten Portfolioverwaltung nutzt der Teilfonds im Rahmen seiner alltäglichen Anlageverwaltungsaktivitäten folgende Techniken (als Prozentanteil des Nettovermögens):

· Verleih von Wertpapieren: voraussichtlich 0-20 %; max. 90 %

· Rückkaufvereinbarungen/​umgekehrte Rückkaufvereinbarungen: voraussichtlich 0-10 %; max. 20 %

Durch den Verleih von Wertpapieren strebt der Teilfonds eine Verbesserung der Rendite an (die verliehenen Wertpapiere sorgen für einen Renditezuwachs des Teilfonds). Durch die Nutzung von Rückkaufvereinbarungen/​umgekehrten Rückkaufvereinbarungen strebt der Teilfonds eine Optimierung der Verwaltung von Sicherheiten durch die Umwandlung von Sicherheiten zur Steuerung der Liquidität und von Barmitteln an.

Hiervon betroffen sind vor allem Anleihen.

Der Teilfonds nutzt keine Ausleihe von Wertpapieren.

Alle Techniken der effizienten Portfolioverwaltung stehen im Einklang mit den Bedingungen unter „Weitere Informationen zur effizienten Portfolioverwaltung“.

Um das Portfolio und die Anlagen effizient zu verwalten und abzusichern, kann der Teilfonds Derivate nutzen.

Derivate können Credit Default Swaps (einzelner CDS oder CDS-Index) umfassen.

Solche Derivate mit zugrunde liegenden Indizes haben keine bedeutenden Kosten für die Neugewichtung. Bei außergewöhnlichen Marktbedingungen kann sich der Teilfonds mit mehr als 20 % und bis zu 35 % des Nettovermögens bei einem einzelnen Emittenten eines zugrunde liegenden Index engagieren, vor allem dann, wenn die zugrunde liegenden Indizes stark konzentriert sind.

Die Nutzung von Derivaten erfolgt stets im Einklang mit den Bedingungen unter „Weitere Informationen zu Derivaten“.

Zur effizienten Portfolioverwaltung nutzt der Teilfonds im Rahmen seiner alltäglichen Anlageverwaltungsaktivitäten folgende Techniken (als Prozentanteil des Nettovermögens):

· Verleih von Wertpapieren: voraussichtlich 0-10 %; max. 90 %

· Rückkaufvereinbarungen/​umgekehrte Rückkaufvereinbarungen: voraussichtlich 0-10 %; max. 20 %

Durch den Verleih von Wertpapieren strebt der Teilfonds eine Verbesserung der Rendite an (die verliehenen Wertpapiere sorgen für einen Renditezuwachs des Teilfonds). Durch die Nutzung von Rückkaufvereinbarungen/​umgekehrten Rückkaufvereinbarungen strebt der Teilfonds eine Optimierung der Verwaltung von Sicherheiten durch die Umwandlung von Sicherheiten zur Steuerung der Liquidität und von Barmitteln an.

Hiervon betroffen sind vor allem Anleihen.

Der Teilfonds nutzt keine Ausleihe von Wertpapieren.

Alle Techniken der effizienten Portfolioverwaltung stehen im Einklang mit den Bedingungen unter „Weitere Informationen zur effizienten Portfolioverwaltung“.

Die zusammengelegten Teilfonds haben folgenden Verwaltungsprozess Der Anlageverwalter wählt die Anlagen anhand mehrerer Faktoren aus, darunter eine gesamt- und betriebswirtschaftliche Analyse und eine Kreditanalyse der Emittenten. Zudem steuert der Anlageverwalter die Positionierung auf der Ertragskurve und die Abhängigkeit gegenüber verschiedenen Sektoren Der Anlageverwalter wählt Anlagen anhand eines zweistufigen Ansatzes aus: 1/​ Analyse der Daten zur Kohlenstoff- und Wasserintensität, um zu gewährleisten, dass die auf Ebene des Teilfonds berechneten durchschnittlichen Leistungskennzahlen der Kohlenstoff- und Wasserintensität mindestens 30 % besser sind als die des Anlagebereichs, gefolgt von der Anwendung eines zweiten Ausschlussfilters gemäß der Beschreibung in den Richtlinien für den Ausschluss von Sektoren und für ESG-Standards von AXA IM; 2/​ Wirtschafts-, Bewertungs- und Fachanalysen des Marktes basierend auf mehreren Faktoren, darunter eine gesamt- und betriebswirtschaftliche Analyse und eine Kreditanalyse der Emittenten sowie die Steuerung der Positionierung auf der Ertragskurve und die Abhängigkeit gegenüber verschiedenen Sektoren.

Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds werden darum gebeten, dass hier in Anhang 1 beigefügte Musterproduktinformationsblatt des aufnehmenden Teilfonds aufmerksam zu lesen, bevor sie Entscheidungen im Zusammenhang mit der Fusion treffen.

(c) SRRI

Die Anteilklassen des aufgenommenen und des aufnehmenden Teilfonds haben den SRRI 4.

Aufgenommener Teilfonds

AWF – European High Yield Bonds

Aufnehmender Teilfonds

AWF – ACT European High Yield Bonds Low Carbon

Anteilklassen A E F I M A E F I M
Ausgabeaufschlag 3,00 % 2,00 % 3,00 % 2,00 %
Umwandlungsgebühr
Rücknahmegebühr
Verwaltungsgebühr 1,50 % 1,50 % 1,00 % 1,00 % 1,20 % 1,20 % 0,60 % 0,50 %
Zugrunde gelegte Bearbeitungsgebühr 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 % 0,50 %
Vertriebsgebühr 0,50 % 0,50 %
Erfolgsabhängige Gebühr
Laufende Gebühren (der maßgeblichen Anteilkasse – EUR Cap) 1,46 % 1,96 % 0,86 % 0,67 % 0,17 % 1,45 % 1,95 % 0,85 % 0,66 % 0,16 %

(d) Typisches Anlegerprofil

Für Anleger, die ihr Geld innerhalb von fünf Jahren abziehen möchten, sind der aufgenommene und der aufnehmende Teilfonds möglicherweise nicht geeignet.

(e) Merkmale der jeweiligen ähnlichen Anteilklassen des aufgenommenen und aufnehmenden Teilfonds

Im Folgenden sind die von Anteilsinhabern zu zahlenden maximalen Gebühren und die von den Teilfonds zu zahlende maximale jährliche Gebühr aufgeführt (die Unterschiede zwischen den Merkmalen der Anteilklasse des aufgenommenen Teilfonds und den Merkmalen der ähnlichen Anteilklassen des aufnehmenden Teilfonds sind fett gedruckt unterstrichen):

Abgesehen davon sind die Währung und die Häufigkeit des NIW, die Dividenden- und Absicherungspolitik, das Zeichnungs-, Rücknahme und Umwandlungsverfahren und der Betrag der Mindestzeichnung und -beteiligung bei beiden zusammengelegten Teilfonds gleich.

(f) Vergleich der Länder, in denen die zusammengelegten Teilfonds am Datum des Inkrafttretens eingetragen sind

Die Anteile des aufgenommenen Teilfonds und des aufnehmenden Teilfonds sind in denselben Ländern eingetragen.

(g) Neugewichtung des Portfolios

Wie vorstehend erwähnt, wird das Portfolio des aufgenommenen Teilfonds vor der Fusion neu gewichtet. Dies erfolgt in einem Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen dreißig (30) Tage nach dem Versand dieser Mitteilung.

(h) Risikoprofil

Die zusammengelegten Teilfonds sind den gleichen Risiken ausgesetzt. Der aufnehmende Teilfonds ist allerdings zusätzlich folgenden Risiken ausgesetzt: (i) das Wiederanlagerisiko, (ii) das Verlängerungsrisiko (diese Risiken bestanden selbstverständlich auch beim aufgenommenen Teilfonds, sodass dies für Anleger keine Folgen hat), (iii) das Schwellenmarktrisiko und (iv) das Risiko, das durch ESG-Anlagen entsteht. Weiterhin haben der aufgenommene Teilfonds und der aufnehmende Teilfonds voraussichtlich ein „mittleres“ bzw. „geringes“ Nachhaltigkeitsrisiko.

5.

Kriterien der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der zusammengelegten Teilfonds werden am Datum der Berechnung des maßgeblichen Umtauschverhältnisses der Anteile im Einklang mit den Bestimmungen im Prospekt und der Satzung bewertet.

6.

Rechte der Anteilsinhaber im Zusammenhang mit der Fusion

Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds am Datum des Inkrafttretens erhalten im Austausch für ihre Anteile des aufgenommenen Teilfonds automatisch die Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des aufnehmenden Teilfonds, die der Anzahl der Anteile der jeweiligen Anteilklasse des aufgenommenen Teilfonds entspricht, multipliziert mit den entsprechenden Umtauschverhältnissen, die für jede Anteilklasse berechnet werden.

Aufgenommener Teilfonds Anteilklassen Aufnehmender Teilfonds Anteilklassen
A EUR Thesaurierung FUSION
A EUR Thesaurierung
E EUR Thesaurierung E EUR Thesaurierung
F EUR Thesaurierung F EUR Thesaurierung
I EUR Thesaurierung I EUR Thesaurierung
M EUR Thesaurierung M EUR Thesaurierung

Der aufnehmende Teilfonds wird anlässlich und zum Zwecke der Fusion eingeführt. Daher wird ein Umtauschverhältnis von 1:1 festgelegt.

Beim aufnehmenden Teilfonds wird infolge der Fusion keine Zeichnungs-, Rücknahme- oder Umwandlungsgebühr erhoben.

Da die entsprechenden Anteilklassen des aufgenommenen und des aufnehmenden Teilfonds dieselbe Referenzwährung haben, muss kein Umtauschverhältnis angewendet werden, um die Anzahl der Anteile des aufnehmenden Teilfonds zu berechnen, die am Datum des Inkrafttretens im Austausch für die bestehenden Anteile des aufgenommenen Teilfonds ausgegeben werden müssen.

Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten ab dem Datum des Inkrafttretens dieselben Rechte wie Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds und werden somit künftig an Zunahmen des Nettoinventarwerts des aufnehmenden Teilfonds beteiligt.

Die zusammengelegten Teilfonds sind Teilfonds derselben SICAV. Beide Teilfonds haben daher dieselben Abgrenzungs- und Bewertungsverfahren. Darüber hinaus werden Abgrenzungen in den aufnehmenden Teilfonds übertragen.

Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds, die mit der Fusion nicht einverstanden sind, erhalten die Möglichkeit, die Rücknahme ihrer Anteile zu beantragen oder falls möglich die Umwandlung in Anteile eines anderen Teilfonds der SICAV.

Bei Rücknahmen und/​oder Umwandlungen von Anteilen fallen vor diesem Hintergrund nur die Kosten an, welche die SICAV oder der aufgenommene Teilfonds einbehält, um die Kosten der Rücknahme von Kapital zu begleichen.

Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds dürfen das vorstehend erwähnte Recht auf die Beantragung einer Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile bis zum 4. März 2022 um 15:00 Uhr (Luxemburger Zeit) ausüben.

Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die ihr Recht auf eine kostenlose Rücknahme ihrer Anteile nicht wahrnehmen, üben ab dem Datum des Inkrafttretens ihre Rechte als Anteilsinhaber des aufnehmenden Teilfonds aus.

7.

Verfahrensaspekte

Aussetzung des Handels des aufgenommenen Teilfonds

Um die für die Durchführung der Fusion erforderlichen Vorgehensweisen ordnungsgemäß und zeitgerecht umzusetzen, hat der Vorstand beschlossen, dass die Zeichnung und der Umtausch von Anteilen des aufgenommenen Teilfonds ab dem Versanddatum dieser Mitteilung nicht mehr akzeptiert oder bearbeitet werden.

Rücknahmen oder Umwandlungen aus Anteilen des aufgenommenen Teilfonds werden nicht ausgesetzt. Hiervon ausgenommen ist ein Zeitraum von fünf (5) Geschäftstagen dreißig (30) Tage nach dem Versand dieser Mitteilung bis zum Datum des Inkrafttretens. Anteilsinhaber dürfen bis zum 4. März 2022 um 15:00 Uhr (Luxemburger Zeit) eine Rücknahme oder Umwandlung ihrer Anteile beantragen.

Keine Abstimmung der Anteilsinhaber

Gemäß Artikel 33 der Satzung müssen die Anteilsinhaber nicht über die Fusion abstimmen, damit diese umgesetzt werden kann. Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds, die mit der Fusion nicht einverstanden sind, können eine Rücknahme oder Umwandlung Ihrer Anteile beantragen. Dies wird vorstehend in Abschnitt 6 beschrieben.

Bestätigung der Fusion

Alle Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds erhalten eine Mitteilung mit der Bestätigung der Anzahl der Anteile der entsprechenden Anteilklassen des aufnehmenden Teilfonds, die sie nach der Fusion besitzen.

Veröffentlichungen

Die Fusion und das Datum des Inkrafttretens werden in geeigneter Weise bekannt gegeben. Diese Informationen müssen soweit behördlich vorgeschrieben auch in anderen Rechtsgebieten veröffentlicht werden, in denen Anteile des aufgenommenen Teilfonds vertrieben werden.

Genehmigung der zuständigen Behörden

Die für die Überwachung der SICAV in Luxemburg zuständige Aufsichtsbehörde CSSF hat die Fusion genehmigt.

8.

Kosten der Fusion

Die Verwaltungsgesellschaft AXA Funds Management S.A. übernimmt die Rechts-, Beratungs-, Prüfungs- und Verwaltungskosten und Ausgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Fusion.

9.

Besteuerung

Anteilsinhabern des aufgenommenen Teilfonds wird empfohlen, sich von ihren eigenen professionellen Beratern zu den steuerlichen Auswirkungen der Fusion in den Ländern beraten zu lassen, deren Staatsangehörigkeit sie besitzen, in denen sie ansässig oder eingetragen sind oder in denen sich ihr Wohnsitz befindet.

10.

Weitere Informationen

10.1

Fusionsbericht

Der Verwaltungsrat beauftragt die Société Coopérative PricewaterhouseCoopers als autorisierten Wirtschaftsprüfer der SICAV (der „Wirtschaftsprüfer“) im Hinblick auf die Fusion. Das Unternehmen soll die Methode zur Berechnung der Umtauschverhältnisse überprüfen sowie die tatsächlichen Umtauschverhältnisse, die zum Datum der Berechnung des Umtauschverhältnisses bestimmt werden. Der Wirtschaftsprüfer erstellt Berichte zu der Fusion, die eine Prüfung folgender Aspekte enthalten:

1)

die geltenden Kriterien zur Bewertung der Vermögenswerte und/​oder Verbindlichkeiten zur Berechnung des Umtauschverhältnisses;

2)

die Berechnungsmethode zur Bestimmung des Umtauschverhältnisses; und

3)

das endgültige Umtauschverhältnis.

Anteilsinhaber der zusammengelegten Teilfonds und die CSSF erhalten auf Anfrage eine kostenlose Ausfertigung des Berichts des Wirtschaftsprüfers.

10.2

Weitere verfügbare Dokumente

Anteilsinhabern des aufgenommenen Teilfonds stehen auf Anfrage ab 4. Februar 2022 am eingetragenen Sitz der SICAV kostenlos folgende Dokumente zur Verfügung:

(a)

die vom Verwaltungsrat erstellten Bedingungen der Fusion mit genauen Angaben zur Fusion. Sie enthalten auch die Berechnungsmethode der Umtauschverhältnisse für die Anteile (die „Bedingungen der Fusion“);

(b)

Eine Bestätigung der Depotbank der SICAV zur Konformität der Bedingungen der Fusion mit den Bestimmungen des OGAW-Gesetzes vom 17. Dezember 2010 und der Satzung;

(c)

der Prospekt, der die Fusion berücksichtigt; und

(d)

die Produktinformationsblätter der zusammengelegten Teilfonds. Der Verwaltungsrat weist die Anteilsinhaber des aufgenommenen Teilfonds darauf hin, dass es wichtig ist, die Produktinformationsblätter des aufnehmenden Teilfonds zu lesen, bevor sie eine Entscheidung hinsichtlich der Fusion treffen.

***

Anteilsinhaber können um den Erhalt weiterer Information bezüglich der Fusion bitten.

Wenn Sie Fragen hierzu haben, setzen Sie sich bitte mit dem eingetragenen Geschäftssitz der SICAV in Verbindung.

Der Verkaufsprospekt, der die in diesem Schreiben erwähnte Auflösung berücksichtigt, ist am Geschäftssitz der Sicav erhältlich oder veröffentlicht auf der Website www.axa-im.com.

Für Anleger in Deutschland sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente auf Wunsch am Sitz der deutschen Informationsstelle AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Thurn-und-Taxis-Platz 6, 60313 Frankfurt am Main kostenlos und in Papierform erhältlich.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der österreichischen Zahl- und Informationsstelle UniCredit Bank Austria AG, Rothschildplatz 1, 1020 Wien während der normalen Geschäftszeiten kostenlos in Papierform erhältlich.

Für Anleger im Fürstentum Liechtenstein sind der Prospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen, die Satzung, der Jahres- und Halbjahresbericht sowie die oben aufgeführten Dokumente bei der Zahlstelle in Liechtenstein, LGT Bank AG, Herrengasse 12, FL-9490 Vaduz, kostenlos und auf Wunsch in Papierform erhältlich.

Mit freundlichen Grüßen

 

Der Vorstand

ANHANG 1

Musterproduktinformationsblatt des aufnehmenden Teilfonds

WESENTLICHE ANLEGERINFORMATION

Gegenstand dieses Dokuments sind wesentliche Informationen für den Anleger über diesen Fonds. Es handelt sich nicht um Werbematerial. Diese Informationen sind gesetzlich vorgeschrieben, um Ihnen die Wesensart dieses Fonds und die Risiken einer Anlage in ihn zu erläutern. Wir raten Ihnen zur Lektüre dieses Dokuments, so dass Sie eine fundierte Anlageentscheidung treffen können.

FIXED INCOME

AXA World Funds – ACT European High Yield Bonds Low Carbon

Ein Teilfonds des AXA World Funds SICAV
Anteilsklasse: AXA World Funds – ACT European High Yield Bonds Low Carbon A Capitalisation EUR (ISIN : LU2415296651)
Die Verwaltung dieses Teilfonds erfolgt durch AXA Funds Management S.A., ein Tochterunternehmen der AXA IM Gruppe

Ziele und Anlagepolitik

Anlageziel

Erzielen hoher Erträge in EUR aus einem aktiv verwalteten Portfolio aus europäischen Unternehmensanleihen, dessen Kohlendioxidbilanz um mindestens 30 % niedriger ist als die Bilanz des ICE BofA European Currency High Yield index (Benchmark). Als sekundäres nichtfinanzielles Ziel soll die Wasserintensität des Portfolios mindestens 30 % unter der Intensität der Benchmark liegen.

Anlagepolitik

Der Teilfonds wird aktiv in Bezug auf die Benchmark verwaltet, um Chancen auf dem europäischen Markt für Unternehmensanleihen zu nutzen. Dazu investiert er hauptsächlich in Wertpapiere, die dem Universum der Benchmark angehören. Der Anlageverwalter verfügt bei der Zusammenstellung des Teilfondsportfolios über einen breiten Ermessensspielraum. Er kann sich in nicht in der Benchmark vertretenen Unternehmen, Ländern oder Sektoren engagieren und in Bezug auf geografische Allokationen und/​oder Sektoren- oder Emittentenauswahl eine andere Positionierung als die Benchmark einnehmen, obwohl die Komponenten der Benchmark generell für das Teilfondsportfolio repräsentativ sind. Deshalb kann das Portfolio deutlich von der Benchmark abweichen.
Der Anlageverwalter verwendet auch einen auf der Ebene des Teilfonds berechneten „nichtfinanziellen Indikator“ in Bezug auf das investierbare Universum. Der Durchschnitt jedes nichtfinanziellen Indikators – Kohlendioxid und Wasserintensität – ist auf der Ebene des Teilfonds mindestens um 30 % niedriger als der für die Benchmark berechnete Indikator. Der Teilfonds verfolgt einen nachhaltigen Anlageansatz, in dessen Rahmen die Faktoren Kohlendioxid- und Wasserintensität bei der Titelauswahl jederzeit berücksichtigt werden müssen. Der Teilfonds schließt die meisten Wertpapiere aus kohlendioxidintensiven Teilsektoren aus dem Anlageuniversum aus, darunter Metalle, Bergbau und Stahlproduzenten sowie die meisten kohlendioxidintensiven Segmente im Energie- und Versorgungssektor.
Erstens analysiert der Anlageverwalter die Daten zur Kohlendioxid- und Wasserintensität, um sicherzustellen, dass der Durchschnitt der auf der Ebene des Teilfonds berechneten durchschnittlichen Kohlendioxid- und Wasserintensität um mindestens 30 % niedriger ist als der für das investierbare Universum berechnete Indikator. Dann wendet er einen zweiten Ausschlussfilter an, der in den Ausschlussrichtlinien von AXA IM und der ESG-Richtlinie (https:/​/​www.axa-im.com/​our-policies) beschrieben ist. Die Deckungsquote des Kohlendioxidintensitätsindikators und des ESG- Analysenratings im Portfolio beträgt jeweils mindestens 90 % des Nettovermögens des Teilfonds, während die Deckungsquote für den Wasserintensitätsindikator im Portfolio mindestens 70 % des Nettovermögens des Teilfonds beträgt. Zweitens führt der Anlageverwalter eine umfassende makro- und mikroökonomische Marktanalyse (Emittentenauswahl, Sektorallokation, Positionierung auf der Zinsstrukturkurve – die Zinsstrukturkurve veranschaulicht das Verhältnis zwischen Anlagedauer und Anleiherendite) durch.
Die im Anlageprozess eingesetzten ESG-Daten basieren auf ESG-Methoden, die zum Teil auf Daten Dritter beruhen, zum Teil intern erstellt wurden, subjektiv sind und sich im Laufe der Zeit ändern können. Da einheitliche Definitionen fehlen, sind ESG-Kriterien möglicherweise heterogen. Daher ist es schwierig, Anlagestrategien, die ESG-Kriterien und ESG-Berichterstattung verwenden, miteinander zu vergleichen. Strategien, die ESG-Kriterien berücksichtigen, und solche, die Kriterien für die nachhaltige Entwicklung berücksichtigen, können Daten verwenden, die zwar ähnlich aussehen, aber zu unterscheiden sind, weil sie anders berechnet werden.
Der Teilfonds investiert hauptsächlich in fest- oder variabel verzinsliche Hochzinsanleihen, die von privaten oder öffentlichen Unternehmen, die hauptsächlich in Europa (sowie auch in anderen Ländern, etwa den USA oder Schwellenländern) ansässig sind, in europäischen Währungen begeben und von Standard & Poor’s mit einer niedrigeren Bonität als BBB- (oder einer ähnlichen Bonität von Moody’s oder anderen Ratingagenturen) eingestuft sind oder, sollten sie gar nicht bewertet sein, als derart eingestuft gelten. Der Teilfonds darf infolge einer Bonitätsherabstufung bis zu 10 % in notleidenden und ausgefallenen Wertpapieren halten, sofern sie mit dem Anlageziel des Teilfonds übereinstimmen. Es wird erwartet, dass diese Wertpapiere binnen sechs Monaten verkauft werden, es sei denn, bestimmte Ereignisse hindern den Anlageverwalter daran. Die Auswahl der Schuldinstrumente beruht nicht ausschließlich und automatisch auf den hierfür öffentlich verfügbaren Ratings, sondern auch auf einer internen Kredit- oder Marktrisikoanalyse. Bei der Entscheidung über den An- oder Verkauf von Vermögenswerten spielen auch andere Analysekriterien des Investmentmanagers eine Rolle.
Der Teilfonds investiert bis zu 1/​3 des Nettovermögens in Geldmarktinstrumente und 1/​4 in Wandelpapiere (einschließlich bis zu 10 % in CoCo-Bonds). Bis zu einer Grenze von 200 % des Nettovermögens des Teilfonds kann die Anlagepolitik durch direkte Anlagen und/​oder durch Derivate verwirklicht werden, insbesondere in Form von Credit Default Swaps. Derivate können zudem zur Absicherung und zur effizienten Portfolioverwaltung dienen.
Der Fonds ist ein Finanzprodukt, das ein nachhaltiges Anlageziel gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) 2019/​2088 vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

Ausschüttungspolitik

Bei Capitalisation-Anteilsklassen (Cap) wird die Dividende wieder angelegt.

Währung des Teilfonds

Die Referenzwährung des Teilfonds ist EUR.

Anlagehorizont

Dieser Teilfonds ist unter Umständen für Anleger nicht geeignet, die ihr Geld innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren aus dem Teilfonds wieder zurückziehen wollen.

Zeichnung und Rücknahme

Zeichnungs-, Umwandlung- oder Rücknahmeanträge müssen an einem Bewertungstag bis spätestens 15:00 Uhr Luxemburger Zeit bei der Register- und Transferstelle eingegangen sein. Die Anträge werden zu dem an einem solchen Bewertungstag berechneten Nettoinventarwert bearbeitet. Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass sich die Bearbeitungszeit durch die mögliche Einschaltung von Vermittlern wie Finanzberatern oder Vertriebsstellen verlängern kann.
Der Nettoinventarwert dieses Teilfonds wird täglich berechnet.

Risiko- und Ertragsprofil

Die Risikokategorie wird anhand historischer Daten berechnet und stellt unter Umständen keinen verlässlichen Hinweis auf das zukünftige Risikoprofil des Teilfonds dar. Die ausgewiesene Risikokategorie ist nicht garantiert und kann sich im Laufe der Zeit verändern.

Die niedrigste Kategorie kann nicht mit einer risikofreien Anlage gleich gesetzt werden.

Warum ist dieser Teilfonds in dieser Kategorie?

Das Kapital des Teilfonds ist nicht garantiert. Der Teilfonds ist auf Finanzmärkten investiert und nutzt Techniken und Instrumente, die gewissen Schwankungen unterliegen, was Gewinne oder Verluste zur Folge haben kann.

Zusätzliche Risiken (Risiken, die für den Fonds von wesentlicher Bedeutung sind und durch den Indikator nicht angemessen erfasst werden)

Marktrisiko: Der Nettoinventarwert schwankt möglicherweise während der Laufzeit des Teilfonds infolge von Marktbewegungen (Volatilität der Wertpapierkurse, Ausweitung der Spreads) im Allgemeinen oder an bestimmten Märkten.

Liquiditätsrisiko: das Risiko einer geringen Liquidität unter bestimmten Marktbedingungen, das unter Umständen dazu führt, dass der Teilfonds Schwierigkeiten bei Bewertung, Ankauf oder Verkauf seines gesamten Vermögens bzw. Teilen davon hat, und das sich möglicherweise auf seinen Nettoinventarwert auswirkt.

Kreditrisiko: das Risiko, dass Emittenten von Schuldtiteln im Teilfonds ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder dass ihr Kreditrating herabgestuft wird, was zu einem sinkenden Nettoinventarwert führen würde.

Kosten

Die von Ihnen bezahlten Gebühren werden zur Deckung der Betriebskosten des Fonds, einschließlich der Marketing- und Vertriebskosten, verwendet. Diese Aufwendungen verringern Ihren potentiellen Investitionszuwachs.

Einmalige Kosten vor und nach der Anlage

Ausgabeaufschlag 3.00%
Rücknahmeabschlag nicht zutreffend

Dabei handelt es sich um den Höchstbetrag, der von Ihrer Anlage vor der Anlage abgezogen wird.

Kosten, die vom Fonds im Laufe des Jahres abgezogen werden

Laufende Kosten 1.45%

Kosten, die der Fonds unter bestimmten Umständen zu tragen hat

Performancegebühr nicht zutreffend

Die angegebenen Ausgabeaufschläge bzw. Rücknahmeabschläge sind Höchstwerte. In einigen Fällen zahlen Sie unter Umständen auch weniger – die entsprechenden Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Finanzberater.

Bei der Prozentangabe für die laufenden Kosten handelt es sich um eine Schätzung. Nicht inbegriffen sind:

Performance-Gebühren

Portfoliotransaktionskosten, ausgenommen vom Teilfonds beim Kauf oder Verkauf von Anteilen anderer OGAW gezahlte Ausgabeauf-/​ Rücknahmeabschläge

Nähere Informationen über Kosten entnehmen Sie bitte dem Kapitel Kosten im Prospekt des Teilfonds, der eingesehen werden kann unter https:/​/​funds.axa-im.com/​.

Frühere Wertentwicklungen

Der Teilfonds wurde noch nicht aufgelegt.

Die Performance des Teilfonds bildet die Benchmark nicht ab.
Für die verschiedenen Anteilsklassen des Teilfonds wird die Performance der Benchmark im Abschnitt „Wertentwicklung der Vergangenheit“ entweder in die Währung der betreffenden Anteilsklasse umgerechnet oder – im Falle abgesicherter Anteilsklassen – gegen die Referenzwährung des Teilfonds abgesichert dargestellt („abgesicherte Benchmark“). In einigen Fällen, in denen die abgesicherte Benchmark nicht verfügbar ist, wird die Benchmark in der Referenzwährung des Teilfonds dargestellt. Von daher kann die Performance der dargestellten Benchmark von der Wertentwicklung der betreffenden Anteilsklasse abweichen. Dies ist auf die mit der Währungsabsicherung von Natur aus verbundenen Performancedifferenz zurückzuführen, die sich in der Benchmark nicht widerspiegelt.

Praktische Informationen

Depotbank:

State Street Bank International GmbH, Luxembourg Branch
49, Avenue J.F. Kennedy L-1855 Luxembourg

Weitere Informationen:

Ausführlichere Informationen über diesen Teilfonds wie der Prospekt sowie der letzte Jahres- und Halbjahresbericht können kostenfrei in englischer, deutscher, französischer, spanischer und italienischer Sprache bei der Verwaltungsgesellschaft des Teilfonds, der zentralen Administrationsstelle, den Vertriebsstellen des Teilfonds oder online unter https:/​/​funds.axa-im.com/​ eingesehen werden. Für diesen Teilfonds sind weitere Anteilsklassen erhältlich. Genauere Informationen über andere Anteilsklassen entnehmen Sie bitte dem Prospekt, der unter https:/​/​funds.axa-im.com/​ einsehbar ist. Ausführlichere Angaben zur aktuellen Vergütungspolitik der Gesellschaft sind online unter www.axa-im.com/​important-information/​remuneration-policy zu finden. Dazu gehören die Beschreibung, wie Vergütungen und Leistungen für Mitarbeiter festgelegt werden, und Informationen zum Vergütungsausschuss. Auf Anfrage stellt die Gesellschaft gern ein kostenloses Druckexemplar zur Verfügung. Jeder Teilfonds entspricht einem bestimmten Teil der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des OGAW. Aus diesem Grund ist das Vermögen der einzelnen Teilfonds vom Vermögen der anderen Teilfonds getrennt und dient aussschließlich zur Erfüllung der Rechte von Anlegern in Bezug auf diesen Teilfonds sowie der Rechte der Gläubiger, deren Ansprüche sich aus der Gründung, dem Betrieb oder der Abwicklung des Teilfonds ergeben.

Veröffentlichung des Nettoinventarwerts:

Der Nettoinventarwert pro Anteil kann unter https:/​/​funds.axa-im.com/​ eingesehen und am eingetragenen Sitz der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden.

Steuergesetzgebung:

Der Teilfonds unterliegt den Steuergesetzen und -vorschriften von Luxemburg. Je nach Ihrem Wohnsitzland könnte sich dieser Sachverhalt auf Ihre Investitionen auswirken. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei einem Steuerberater.

Haftungserklärung:

AXA Funds Management S.A. kann lediglich auf der Grundlage einer in diesem Dokument enthaltenen Erklärung haftbar gemacht werden, die irreführend, unrichtig oder nicht mit den einschlägigen Teilen des Teilfondsprospekts vereinbar ist.

Umschichtung zwischen Teilfonds:

Anteilsinhaber können beantragen, dass Anteilsklassen eines Teilfonds in Anteilsklassen eines anderen Teilfonds umgewandelt werden, sofern die Bedingungen für den Zugang zu Zielanteilsklasse, -typ oder -subtyp für diesen Teilfonds erfüllt sind, wobei ihr jeweiliger Nettoinventarwert, der an dem auf den Eingang des Umtauschantrags folgenden Bewertungstag berechnet wird, als Grundlage herangezogen wird. Die mit dem Umtausch verbundenen Rücknahme- und Zeichnungskosten können dem Anteilsinhaber laut Angaben im Prospekt in Rechnung gestellt werden. Nähere Informationen darüber, wie Sie zwischen Teilfonds umschichten können, entnehmen Sie bitte dem Kapitel Wechsel zwischen Teilfonds im Prospekt, der unter https:/​/​funds.axa-im.com/​ einsehbar ist.

Dieser Teilfonds ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Börsenaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier – CSSF) reguliert. AXA Funds Management S.A. ist in Luxemburg zugelassen und wird durch die Börsenaufsichtsbehörde (CSSF) reguliert. Diese wesentlichen Informationen für den Anleger sind zutreffend und entsprechen dem Stand vom 19/​01/​2022.

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