Opus – Chartered Issuances S.A. – ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG / AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

Published On: Mittwoch, 09.02.2022By

Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd in Bezug auf ihr Compartment 24

Luxemburg

5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7

ABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNG

AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABE

(die „Aufforderung„)

durch die Opus – Chartered Issuances S.A., eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg (société anonyme) und eine unregulierte Verbriefungsgesellschaft im Sinne des luxemburgischen Verbriefungsgesetzes vom 22. März 2004 (société de titrisation), mit Sitz in 6, Rue Eugène Ruppert, L-2453 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés – R.C.S.) unter der Nummer B180859, handelnd in Bezug auf ihr Compartment 24 (die „Emittentin„)

in Bezug auf die Begebung von

5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7
(jeweils eine „Schuldverschreibung“ und zusammen die „Schuldverschreibungen„).

Die Emittentin fordert hiermit die Inhaber der Schuldverschreibungen (jeweils ein „Anleihegläubiger“ und zusammen die „Anleihegläubiger„) zur Stimmabgabe im Rahmen einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des folgenden Zeitraums auf (der „Abstimmungszeitraum„):

beginnend am Mittwoch, den 23.02.2022 um 0:00 Uhr (MEZ) und
endend am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ)
(die „Abstimmung ohne Versammlung„)

Diese Aufforderung ist seit Dienstag, dem 08.02.2022 im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ veröffentlicht. Die hierin enthaltenen Informationen sind nach Kenntnis der Emittentin, soweit nicht anders angegeben, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, können aber nach dem Datum der Veröffentlichung unrichtig werden.

Weder die Emittentin noch ihre Mitarbeiter, Berater und Beauftragten übernehmen eine Verpflichtung, die Informationen in dieser Aufforderung zu aktualisieren oder ergänzende Informationen über Umstände nach dem Datum der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Verfügung zu stellen.

HINWEIS: Auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​ mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ ist eine unverbindliche Übersetzung der Aufforderung abrufbar. NOTE: A non-binding translation of the invitation is available on the Issuer’s website https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​ mitteilungen in section „Compartment 24“
A.

Hintergrund für die Aufforderung zur Stimmabgabe

Mit Beschluss vom 25. Mai 2021 haben die Anleihegläubiger vor dem Hintergrund der Verlängerung der Laufzeit, der den Schuldverschreibungen zugrundeliegenden Basiswerte unter anderem eine Verlängerung der Laufzeit der Schuldverschreibungen bis zum 18. Januar 2024 beschlossen (Urkundenrolle Nr. 512/​2021-H des Notars Dr. Alexander Haines mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main).

Die Emittentin beabsichtigt nunmehr die den Schuldverschreibungen zugrundeliegenden Basiswerte zu den nachfolgenden Konditionen zu verkaufen und die Schuldverschreibungen außerordentlich nach § 5 (d) der Anleihebedingungen („Terms and Conditions of the Bonds„) (die „Anleihebedingungen„) zu kündigen:

1)

2.467 Stück Inhaberschuldverschreibungen der F.E.IN GmbH, WKN: A14J03, ISIN: DE000A14J033 mit einem Nennbetrag von je 800,00 Euro. Der Verkaufspreis beträgt 560,00 Euro pro Stück.

2)

2.467 Stück Inhaberschuldverschreibungen der SAH Invest GmbH, WKN: A14J04, ISIN: DE000A14J041 mit einem Nennbetrag von je 900,00 Euro. Der Verkaufspreis beträgt 660,00 Euro pro Stück.

Zweck dieser Abstimmung ohne Versammlung ist es die Anleihebedingungen dahingehend zu ändern, dass der Emittentin die Möglichkeit eingeräumt wird die Basiswerte vor Ablauf des Fälligkeitstag („Maturity Date„) beziehungsweise vor Ablauf des verschobenen Fälligkeitstags („Postponed Maturity Date„) am 18. Januar 2024 im Sinne von § 1 der Anleihebedingungen zu den vorgenannten Mindestkonditionen zu verkaufen und das Verfahren nach § 5 (d) der Anleihebedingungen auf diesen Fall anzupassen.

B.

Beschlussvorschläge

I.

Beschlussvorschläge zur Änderung der Anleihebedingungen

Die Emittentin schlägt vor, dass die Anleihegläubiger wie folgt beschließen:

HINWEIS: Die maßgebende Originalfassung der Anleihebedingungen ist in englischer Sprache abgefasst. Die nachfolgenden Übersetzungen der Beschlussvorlagen in die deutsche Sprache dienen ausschließlich der Information der Anleihegläubiger. Weder Opus – Chartered Issuances S.A. noch etwaig von ihr beauftragte Dienstleister übernehmen irgendeine Haftung aus oder im Zusammenhang mit diesen Übersetzungen ins Deutsche. Im Falle von Widersprüchen ist die, der jeweiligen Übersetzung nebenstehende, englische Beschlussvorlage maßgebend.

1.

Möglichkeit zum vorzeitigen Verkauf der Basiswerte

a.

Hintergrund

Gemäß § 10 (a) der Anleihebedingungen in Verbindung mit § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG kann die Emittentin wesentliche Inhalte der Anleihebedingungen mit Zustimmung eines Mehrheitsbeschlusses der Anleihegläubiger ändern. Nach § 5 Abs. 3 Nr. 3 SchVG stellt insbesondere die Verringerung der Hauptforderung eine wesentliche Änderung im Sinne von § 5 Abs. 4 Satz 2 SchVG dar. Die beabsichtigte Aufnahme einer Verkaufsmöglichkeit der Emittentin zu dem in Abschnitt A dieser Aufforderung jeweils bezeichneten Verkaufspreis als Mindestpreis unterfällt § 5 Abs. 3 Nr. 3 SchVG.

Denn das Verfahren nach § 5 (d) der Anleihebedingungen soll bei Ausübung der Verkaufsmöglichkeit mit der Maßgabe Anwendung finden, dass der Rückzahlungsanspruch der Anleihegläubiger dem realisierten Verkaufserlös, jedenfalls aber dem festgelegten Mindestpreis (in jedem der beiden Fälle abzüglich der durch den Verkauf entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Kosten) entspricht. Folglich kann der Rückzahlungsanspruch geringer ausfallen als es im Falle der unveränderten Anwendung von § 5 (d) der Anleihebedingungen möglicherweise der Fall wäre.

b.

Beschlussvorlage

It is resolved that the following provision shall be inserted as Section 5 (e) in the Terms and Conditions of the Bonds: Es wird beschlossen, dass folgende Regelung als § 5 (e) in die Anleihebedingungen eingefügt wird:
„The Issuer may sell the Underlying Securities prior to the Maturity Date or the Postponed Maturity Date (i) at a price per unit at least equal to EUR 560,00 in respect of 2,467 bearer bonds issued by F.E.IN GmbH, WKN: A14J03, ISIN: DE000A14J033 with a nominal amount of EUR 800,00 each and (ii) at a price per unit at least equal to EUR 660,00 in respect of 2,467 bearer bonds issued by SAH Invest GmbH, WKN: A14J04, ISIN: DE000A14J041 with a nominal amount of EUR 900,00 each („Premature Sale„). „Die Emittentin ist berechtigt die Basiswerte vor dem Fälligkeitstag oder dem Verschobenen Fälligkeitstag (i) zu einem Preis pro Stück von mindestens EUR 560,00 in Bezug auf 2.467 Inhaberschuldverschreibungen der F.E.IN GmbH, WKN: A14J03, ISIN: DE000A14J033 im Nennbetrag von je EUR 800,00 und (ii) zu einem Preis pro Stück von mindestens EUR 660,00 in Bezug auf 2.467 Inhaberschuldverschreibungen der SAH Invest GmbH, WKN: A14J04, ISIN: DE000A14J041 mit einem Nennbetrag von je EUR 900,00 zu verkaufen („ Vorzeitiger Verkauf „).
In the event of a Premature Sale, the procedure under § 5 (d) shall apply, with the provision that the Issuer Call Valuation Date shall be the date on which the Issuer receives the payment proceeds from such Premature Sale and with the provision that the Issuer Call Amount shall equal the amount of the received payment proceeds from such Premature Sale, but no less than the minimum amounts set forth in sentence 1, in any event less any direct and indirect costs (including, without limitation, any transaction, legal and due diligence costs) incurred in case of the Premature Sale („Premature Sale Costs„).“ Im Falle eines Vorzeitigen Verkaufs findet das Verfahren nach § 5 (d) mit der Maßgabe Anwendung, dass der Emittentenkündigungsbewertungsstichtag der Tag ist, an dem die Emittentin den Zahlungserlös aus dem Vorzeitigen Verkauf erhält, und mit der Maßgabe, dass der Emittentenkündigungsbetrag dem Betrag des erhaltenen Zahlungserlöses aus dem Vorzeitigen Verkauf, mindestens jedoch den in Satz 1 genannten Mindestbeträgen, in jedem Fall abzüglich aller direkten und indirekten Kosten (einschließlich, ohne Einschränkung, aller Transaktions-, Rechts- und Due-Diligence-Kosten), die im Falle des vorzeitigen Verkaufs anfallen, entspricht. („ Kosten des Vorzeitigen Verkaufs „).
It is resolved that the Section 5 (e) shall now be Section 5 (f). Es wird beschlossen, dass der bisherige § 5 (e) nunmehr § 5 (f) ist.
2.

Anpassung der Definitionsübersicht

a.

Hintergrund

Im Rahmen der Anpassung der Anleihebedingungen und der damit einhergehenden Verschiebung einzelner Regelungen sind diverse Normverweise in der Definitionsübersicht unter § 1 der Anleihebedingungen anzupassen. In diesem Rahmen sollen auch bislang fehlende Definitionen nachträglich aufgenommen werden.

b.

Beschlussvorlage

It is resolved that the definition of „Issuer Call“ in Section 1 of the Terms and Conditions of the Bonds shall be replaced by the following: Es wird beschlossen, dass die Definition „Emittentenkündigung“ in § 1 der Anleihebedingungen wie folgt neu gefasst wird:
„“Issuer Call“ has the meaning provided in Condition 5 (d).“ „“ Emittentenkündigung “ hat die in § 5 (d) festgelegte Bedeutung.“
It is resolved that the definition of „Issuer Call Notice“ in Section 1 of the Terms and Conditions of the Bonds shall be replaced by the following: Es wird beschlossen, dass die Definition „Emittentenkündigungsmitteilung“ in § 1 der Anleihebedingungen wie folgt neu gefasst wird:
„“Issuer Call Notice“ has the meaning provided in Condition 5 (d).“ „“ Emittentenkündigungsmitteilung “ hat die in § 5 (d) festgelegte Bedeutung.“
It is resolved that the following definitions shall be added to the list of definitions in Section 1 of the Terms and Conditions of the Bonds in the appropriate place considering the alphabetical order: Es wird beschlossen, dass die folgenden Definitionen in die Liste der Definitionen in Abschnitt 1 der Anleihebedingungen an der entsprechenden Stelle unter Berücksichtigung der alphabetischen Reihenfolge eingefügt werden:
„“Premature Sale“ has the meaning provided in Condition 5 (e).“ „“ Vorzeitiger Verkauf “ hat die in § 5 (e) festgelegte Bedeutung.“
„“Premature Sale Costs“ has the meaning provided in Condition 5 (e).“ „“ Kosten des Vorzeitiger Verkauf “ hat die in § 5 (e) festgelegte Bedeutung.“
„“Postponed Maturity Date“ has the meaning provided in Condition 5 (b).“ „“ Verschobener Fälligkeitstag “ hat die in § 5 (b) festgelegte Bedeutung.“
„“Outstanding Denomination“ has the meaning provided in Condition 2 (a).“ „“ Ausstehender Nennwert “ hat die in § 2 (a) festgelegte Bedeutung.“
„“Outstanding Principal Amount“ has the meaning provided in Condition 2 (a).“ „“ Ausstehender Gesamtnennwert “ hat die in § 2 (a) festgelegte Bedeutung.“
„“Partial Redemption Notice“ has the meaning provided in Condition 5 (c).“ „“ Teilrückzahlungsmitteilung “ hat die in § 5 (c) festgelegte Bedeutung.“
„“Partial Redemption Amount“ has the meaning provided in Condition 5 (c).“ „“ Teilrückzahlungsbetrag “ hat die in § 5 (c) festgelegte Bedeutung.“
„“Partial Redemption Date“ has the meaning provided in Condition 5 (c).“ „“ Teilrückzahlungstag “ hat die in § 5 (c) festgelegte Bedeutung.“
II.

Zustimmung der Emittentin

Die Änderungen der Anleihebedingungen nach Maßgabe der Beschlüsse der Anleihegläubiger unter Ziffer I. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Emittentin. Die Emittentin erklärt bereits jetzt ihre vorweggenommene Zustimmung zu den o.g. Beschlüssen der Anleihegläubiger.

III.

Zustimmung der Anleihegläubiger

Die Emittentin schlägt vor, dass die Anleihegläubiger wie folgt beschließen:

Die Anleihegläubiger stimmen einem Verkauf der Basiswerte unter Bedingungen, welche die Mindestvoraussetzungen des „Vorzeitgen Verkaufs“, der mit dem obenstehenden Änderungsvorschlag (Ziff. B.I.1) als neuer § 5 (e) in die Anleihebedingungen eingefügt werden soll, erfüllen sowie der Anpassung der Definitionsübersicht entsprechend der unter Ziff. B.I.2. vorgeschlagenen Änderung der Anleihebedingungen, zu.

C.

Teilnahmeberechtigung, Stimmrecht und Nachweis des Anteilsbesitzes

I.

Teilnahmeberechtigung

Zur Teilnahme an der Abstimmung und zur Ausübung des Stimmrechts aus den gehaltenen Schuldverschreibungen ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, der seine Inhaberschaft an einer oder mehreren Schuldverschreibungen gemäß Abschnitt C.III. dieser Aufforderung nachgewiesen hat.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung hängt nicht von der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Anleihegläubiger aber gebeten, sich zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung bei dem Abstimmungsleiter per Post, Telefax, E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b BGB) unter der in Abschnitt D.I. genannten Adresse bis spätestens Freitag, den 18.02.2022, 24:00 Uhr (MEZ) anzumelden. Der Anmeldung sollen bereits folgende Unterlagen beigefügt werden:

Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Abschnitt C.III.;

Erforderliche Vollmachten und Nachweise gemäß Abschnitt E, sofern der Anleihegläubiger von einem Dritten vertreten wird.

Für die Anmeldung können die Anleihegläubiger das dieser Aufforderung als Anlage 1 beigefügte Formular verwenden. Das Formular ist auch auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ verfügbar.

II.

Stimmrecht

Jeder Anleihegläubiger nimmt an der Abstimmung entsprechend dem Nennwert der von ihm gehaltenen ausstehenden Schuldverschreibungen teil. Jede Schuldverschreibung im Nennbetrag von EUR 549,83 gewährt eine Stimme.

Im Übrigen gilt § 6 SchVG, wonach insbesondere gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 SchVG das Stimmrecht ruht, solange die Anteile von der Emittentin oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs) oder für Rechnung der Emittentin oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens gehalten werden.

III.

Berechtigungsnachweis und Sperrvermerk

Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ein vom depotführenden Institut ausgestellter besonderer Nachweis in Textform gemäß § 126b BGB (der „Besondere Nachweis„) zu erbringen. Ferner ist ein vom depotführenden Institut ausgestellter Sperrvermerk in Textform gemäß § 126b BGB (der „Sperrvermerk„) vorzulegen.

1.

Besonderer Nachweis

Ein Besonderer Nachweis ist eine Bescheinigung des depotführenden Instituts, die (i) den vollständigen Namen und die Anschrift des Anleihegläubigers enthält und (ii) einen Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen angibt, der dem Depot des Anleihegläubigers bei diesem depotführenden Institut am Tag der Ausstellung dieser Bescheinigung gutgeschrieben ist.

2.

Sperrvermerk

Ein Sperrvermerk ist eine vom depotführenden Institut des jeweiligen Anleihegläubigers ausgestellte Mitteilung, dass die betreffenden Schuldverschreibungen vom Tag der Ausstellung der Eintragung (einschließlich) bis zum Ablauf des in dieser Aufforderung angegebenen Abstimmungszeitraums nicht übertragbar sind. Bitte wenden Sie sich bezüglich der Formalitäten des Sperrvermerks an Ihr depotführendes Institut.

Für die Erbringung des Besonderen Nachweises und des Sperrvermerks können Anleihegläubiger das als Anlage 2 zu dieser Aufforderung bereitgestellte Formular oder einen gleichwertigen Nachweis verwenden. Das Formular ist auch auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ verfügbar.

D.

Abstimmungsverfahren, Beschlussfähigkeit und Auszählung der Stimmen

I.

Verfahren der Abstimmung ohne Versammlung

Die Abstimmung ohne Versammlung wird von dem Notar Dr. Alexander Haines mit dem Amtssitz in Frankfurt am Main (der „Abstimmungsleiter„) geleitet, der von der Emittentin dazu beauftragt worden ist.

Die Anleihegläubiger können ihre Stimme gegenüber dem Abstimmungsleiter innerhalb des Abstimmungszeitraums beginnend am Mittwoch, den 23.02.2022 um 0:00 Uhr (MEZ) und endend am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache abgeben (die „Stimmabgabe„). Als Stimmabgabe gilt die Abgabe der Erklärung samt deren Zugang beim Abstimmungsleiter.

Vor Beginn oder nach Ablauf des Abstimmungszeitraums beim Abstimmungsleiter zugehende Stimmabgaben werden nicht berücksichtigt.

Die Stimmabgabe erfolgt per Post, Telefax, E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b BGB) an folgende Adresse:

Notar
Dr. Alexander Haines
– Abstimmungsleiter –
„Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24“
Grüneburgweg 149
60323 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 653 00 09-25
E-Mail: haines@notare-amgrueneburgpark.de

Die Anleihegläubiger werden gebeten der Stimmabgabe folgende Unterlagen beizufügen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der freiwilligen Anmeldung gemäß Abschnitt C.I. übermittelt worden sind:

Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Abschnitt C.III.;

Erforderliche Vollmachten und Nachweise gemäß Abschnitt E, sofern der Anleihegläubiger von einem Dritten vertreten wird.

Die vorbezeichneten Unterlagen müssen spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) beim Abstimmungsleiter zugehen, damit die Stimmabgabe berücksichtigt werden kann.

Zur Erleichterung und Beschleunigung der Auszählung der Stimmen werden die Anleihegläubiger gebeten, für die Stimmabgabe das Formular zu verwenden, das auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Stimmabgabe zum Abruf verfügbar sein wird. Die Wirksamkeit einer Stimmabgabe hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. In das Formular für die Stimmabgabe werden auch etwaige bis dahin rechtzeitig und ordnungsgemäß gestellte und beim Abstimmungsleiter zugegangene Gegenanträge und/​oder Ergänzungsverlangen i.S.v. Abschnitt F aufgenommen werden.

II.

Beschlussfähigkeit, Mehrheitserfordernisse und Auszählung der Stimmen

Bei der Abstimmung ohne Versammlung ist Beschlussfähigkeit gegeben, wenn die Anleihegläubiger, hinsichtlich derer dem Abstimmungsleiter innerhalb des Abstimmungszeitraums Stimmerklärungen jedweder Art zugegangen sind (hierzu zählen auch ungültige Stimmen), mindestens die Hälfte des Gesamtnennbetrages der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Schuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, zählen nicht zu den ausstehenden Schuldverschreibungen.

Die gemäß Abschnitt B.I.1. und B.III. vorgeschlagenen Beschlüsse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75 % der an der Abstimmung teilnehmenden Stimmrechte.

Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden, sind für alle Anleihegläubiger verbindlich, auch wenn sie nicht an der Beschlussfassung teilgenommen oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben.

Sollte der Abstimmungsleiter nach Ablauf des Abstimmungszeitraums die fehlende Beschlussfähigkeit feststellen, kann gemäß § 18 Abs. 4 S. 2 SchVG eine Gläubigerversammlung zum Zweck der erneuten Beschlussfassung einberufen werden; die Versammlung gilt als zweite Gläubigerversammlung i.S.v. § 15 Abs. 3 SchVG. Diese zweite Gläubigerversammlung ist beschlussfähig. Für einen Beschluss, zu dessen Wirksamkeit eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, müssen die Anwesenden jedoch mindestens 25 % des Gesamtnennbetrages der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Schuldverschreibungen, deren Stimmrechte ruhen, zählen nicht zu den ausstehenden Schuldverschreibungen.

Die Auszählung der Stimmen wird im Wege des Additionsverfahrens durch Auszählung aller Stimmen vorgenommen.

E.

Vertreter der Anleihegläubiger

I.

Vertreter von juristischen Personen und Gesellschaften

Soweit Anleihegläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Gesellschaft nach deutschem Recht (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) oder nach ausländischem Recht (z.B. Limited nach englischem Recht) bestehen, haben ihre Vertreter ihre Vertretungsbefugnis wie folgt nachzuweisen: (i) soweit möglich durch Vorlage eines aktuellen Auszugs (nicht älter als 14 Tage) einer registerführenden Stelle (z.B. Handelsregister, Vereinsregister) oder durch eine andere gleichwertige Bestätigung (z.B. Bestellungsurkunde), aus der die Vertretungsbefugnis hervorgeht; oder (ii) durch Vorlage einer Vollmacht in Textform (§ 126b BGB); in diesem Fall ist die Vertretungsbefugnis des Ausstellers der Vollmacht wie unter (i) durch Vorlage von Registerauszügen oder anderen gleichwertigen Bestätigungen nachzuweisen. Der Nachweis soll nach Möglichkeit bereits im Rahmen der freiwilligen Anmeldung gemäß Abschnitt C.I. an den Abstimmungsleiter übermittelt werden, andernfalls ist er spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) (eingehend) zu erbringen.

II.

Gesetzliche Vertreter und Verwalter

Wird ein Anleihegläubiger durch einen gesetzlichen Vertreter (z.B. ein Kind durch seine Eltern, ein Mündel durch seinen Vormund) oder durch einen amtlichen Verwalter (z.B. eine Insolvenzmasse durch den für sie bestellten Insolvenzverwalter) vertreten, so hat der gesetzliche Vertreter bzw. Verwalter neben der Vorlage des Besonderen Nachweises der Inhaberschaft des Vertretenen an den Schuldverschreibungen durch das depotführende Institut zusammen mit einem Sperrvermerk gemäß Abschnitt C.III. einen geeigneten Nachweis seiner gesetzlichen Vertretungsbefugnis (z. B. durch Kopie der Personenstandsurkunden oder der Bestellungsurkunde) zu erbringen. Der Nachweis soll nach Möglichkeit bereits im Rahmen der freiwilligen Anmeldung gemäß Abschnitt C.I. an den Abstimmungsleiter übermittelt werden, andernfalls ist er spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) (eingehend) zu erbringen.

III.

Bevollmächtigung

Jeder Anleihegläubiger kann sich bei der Teilnahme an der Abstimmung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Bevollmächtigten bedarf der Textform, § 126b BGB. Ein entsprechendes Formular für die Vollmachtserteilung ist auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ abrufbar. Die Anleihegläubiger werden gebeten, dieses Formular zu verwenden. Die Wirksamkeit der Bevollmächtigung hängt aber nicht von der Verwendung dieses Formulars ab. Die Vollmacht soll nach Möglichkeit bereits im Rahmen der freiwilligen Anmeldung gemäß Abschnitt C.I. an den Abstimmungsleiter übermittelt werden, andernfalls ist sie spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) (eingehend) zu übermitteln.

IV.

Stimmrechtsvollmacht mit Weisungen

Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Abstimmung ohne Versammlung teilnehmen und auch keinen Vertreter bevollmächtigen möchten, können der von der Emittentin benannten Stimmrechtsvertreterin, der Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74, 50968 Köln (der „Stimmrechtsvertreterin„), eine Stimmrechtsvollmacht mit Weisungen erteilen. Ein entsprechendes Formular zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreterin und zur Erteilung von Weisungen ist auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ abrufbar.

Anleihegläubiger, die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchten, senden bitte Ihre Weisungen zu diesem Zweck bis Donnerstag, den 24.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) (eingehend) per Post, Telefax, E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b BGB) an die nachfolgend genannte Adresse der Stimmrechtsvertreterin, damit diese innerhalb der Abstimmungszeitraums entsprechend der Weisungen abstimmen kann.

Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft mbH
Dr. Thomas Koch
Gustav-Heinemann-Ufer 74
50968 Köln

Telefax: +49 (0) 221 /​ 88835 – 999
E-Mail: comp24@de.andersen.com

Den Weisungen kann die ausgefüllte und unterschriebene Stimmrechtsvollmacht beifügt werden. Anleihegläubiger, die dies nicht tun, müssen die Stimmrechtsvollmacht spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraum am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) (eingehend) an die in Abschnitt D.I. genannte Adresse des Abstimmungsleiters per Post, Telefax, E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b BGB) übermitteln, damit die Stimmabgabe der Stimmrechtsvertreterin entsprechend der Weisungen berücksichtigt werden kann.

F.

Ergänzungsanträge und Gegenanträge

I.

Ergänzungsanträge

Anleihegläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen mindestens 5 % der ausstehenden Schuldverschreibungen ausmachen, können in Textform gemäß § 126b BGB verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden (jeweils ein „Ergänzungsverlangen„). Solche Ergänzungsverlangen sind an die folgende Adresse zu senden:

Notar Dr. Alexander Haines
– Abstimmungsleiter –
„Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24“
Grüneburgweg 149
60323 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 653 00 09-25
E-Mail: haines@notare-amgrueneburgpark.de

Die neuen Beschlussgegenstände sind spätestens am dritten Tag vor Beginn des Abstimmungszeitraums im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der Emittentin bekannt zu machen. Da eine Bekanntmachung spätestens zwei Erscheinungstage vor der Veröffentlichung beim Bundesanzeiger einzureichen ist, werden die Anleihegläubiger gebeten, dem Abstimmungsleiter unter seiner vorgenannten Adresse etwaige neue Beschlussgegenstände bis spätestens Dienstag, den 15.02.2022, 24:00 Uhr (MEZ) (eingehend) per Post, Telefax, E-Mail oder sonst in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. Die Emittentin wird ordnungsgemäß gestellte und rechtzeitig zugegangene Ergänzungsverlangen spätestens drei Tage vor Beginn des Abstimmungszeitraums im Bundesanzeiger veröffentlichen und auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ zur Verfügung stellen.

II.

Gegenanträge

Jeder Anleihegläubiger ist berechtigt, zu den in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Beschlussgegenständen eigene Beschlussvorschläge zu unterbreiten (jeweils ein „Gegenantrag„). Sollte ein Anleihegläubiger einen Gegenantrag rechtzeitig vor Beginn des Abstimmungszeitraums stellen, wird die Emittentin diesen Gegenantrag unverzüglich bis zum Beginn des Abstimmungszeitraums auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ zugänglich machen. Solche Gegenanträge sind ausschließlich an die folgende Adresse zu senden:

Notar Dr. Alexander Haines
– Abstimmungsleiter –
„Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24“
Grüneburgweg 149
60323 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 653 00 09-25
E-Mail: haines@notare-amgrueneburgpark.de

III.

Berechtigungsnachweis

Jeder Einreichung von Ergänzungsverlangen oder Gegenanträgen ist ein Besonderer Nachweis gemäß Abschnitt C.III. über die Berechtigung der einreichenden Anleihegläubiger beizufügen. Im Falle eines Ergänzungsverlangens müssen die Anleihegläubiger, die die Bekanntmachung eines zusätzlichen Gegenstands zur Beschlussfassung verlangen, außerdem nachweisen, dass sie allein oder gemeinsam fünf Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen vertreten. Wenn Anleihegläubiger Gegenanträge und/​oder Ergänzungsverlangen durch Bevollmächtigte einreichen, ist eine entsprechende Vollmacht gemäß Abschnitt E nachzuweisen.

G.

Sonstiges

I.

Unterlagen

Ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Aufforderung bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Anleihegläubigern auf der Internetseite der Emittentin https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ folgende Dokumente zur Verfügung

a)

diese Aufforderung zur Stimmabgabe einschließlich der Anlagen (Formular zur Anmeldung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung, Formular für den Besonderen Nachweis mit Sperrvermerk);

b)

ein Formular für die Bevollmächtigung von Dritten;

c)

ein Formular für die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreterin;

d)

ein Formular für die Stimmabgabe;

e)

die Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen;

f)

eine Datenschutzerklärung.

Auf Anfrage eines Anleihegläubigers werden ihm gegen Nachweis seiner Anleihegläubigerstellung kostenlos Kopien der vorgenannten Dokumente zugesandt. Ein solches Verlangen ist ausschließlich an die folgende Adresse zu senden:

Notar Dr. Alexander Haines
– Abstimmungsleiter –
„Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24“
Grüneburgweg 149
60323 Frankfurt am Main

Telefax: +49 (0) 69 653 00 09-25
E-Mail: haines@notare-amgrueneburgpark.de

II.

Ausstehende Schuldverschreibungen

Insgesamt stehen 6.468 Schuldverschreibungen der Emittentin mit Nennbetrag von je EUR 549,83 aus. Die Emittentin selbst hält keine Schuldverschreibungen.

III.

Hinweise zum Datenschutz

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/​679 (die Datenschutz-Grundverordnung oder „DSGVO„) europaweit in Kraft. Die Emittentin legt großen Wert auf den Schutz der personenbezogenen Daten der Anleihegläubiger und deren rechtskonforme Verarbeitung. Die Emittentin hat daher unter https:/​/​chartered-opus.com/​produkte/​mitteilungen unter der Rubrik „Compartment 24“ eine Datenschutzerklärung veröffentlicht, in der dargelegt wird, welche Rechte Sie haben (einschließlich Ihres Rechts, eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einzureichen) und wie die Emittentin generell mit Daten umgeht, für deren Verarbeitung sie verantwortlich ist. Im Zusammenhang mit der Verwaltung der Schuldverschreibungen und der anstehenden Abstimmung ohne Versammlung wird die Emittentin die folgenden Kategorien von Daten von Ihnen verarbeiten: Kontaktdaten, Anzahl der gehaltenen Schuldverschreibungen, Angaben zum depotführenden Institut; ggf. Daten zu einem bestellten Vertreter. Die Emittentin verarbeitet diese Daten ausschließlich zur Erfüllung der Verträge über die Schuldverschreibungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z.B. nach dem Schuldverschreibungsgesetz). Die Emittentin wird Ihre Daten so lange speichern, wie dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z.B. nach dem Steuerrecht und dem SchVG) erforderlich ist. Ihre vorgenannten Daten werden im Auftrag der Emittentin von Notar Dr. Alexander Haines, Grüneburgweg 149, 60323 Frankfurt am Main und von der Andersen Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74, 50968 Köln erhoben und verarbeitet und ggf. an weitere Dienstleister, Rechtsanwälte und Steuerberater weitergeleitet, die die Emittentin bei der Organisation der anstehenden Abstimmung ohne Versammlung unterstützen.

 

4. Februar 2022

Opus – Chartered Issuances S.A., handelnd im Namen und auf Rechnung ihres Compartment 24

Daniel Maier (Director)

Anlage 1 Anmeldung zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung
Adressat:
Notar Dr. Alexander Haines
– Abstimmungsleiter –
„Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24“
Grüneburgweg 149
60323 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 653 00 09-25
E-Mail: haines@notare-amgrueneburgpark.d

Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd in Bezug auf ihr Compartment 24

5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7

ANMELDUNG
zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung
im Abstimmungszeitraum beginnend am Mittwoch, den 23.02.2022 um 0:00 Uhr (MEZ) und endend am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ)

Anmeldefrist: Bitte senden Sie dieses Formular bis spätestens Freitag, den 18.02.2022, 24:00 Uhr (MEZ) (eingehend) per Post, Telefax, E-Mail oder auf sonstige Weise unter Wahrung der Textform des § 126b BGB an die vorbezeichnete Adresse. Die Anmeldung ist freiwillig und keine Voraussetzung zur Teilnahme.

Ich/​Wir,

(Vorname, Name /​ Firma) _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Straße, Nr.) _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Postleitzahl, Wohnort /​ Sitz) _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

melde(n) mich/​uns hiermit zur Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung von Opus – Chartered Issuances S.A. bezüglich der 5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes, WKN A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7 im Abstimmungszeitraum beginnend am Mittwoch, den 23.02.2022 um 0:00 Uhr (MEZ) und endend am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ) an.

Ein aktueller Nachweis des depotführenden Instituts über die Stellung als Anleihegläubiger

☐ über einen Gesamtnennbetrag von Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ ist als Anlage beigefügt.

☐ wird gesondert eingereicht.

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Ort, Datum) (Unterschrift bzw. Benennung der Person des Erklärenden gemäß § 126b BGB)

 

Anlage 2 Berechtigungsnachweis mit Sperrvermerk
Adressat:
Notar Dr. Alexander Haines
– Abstimmungsleiter –
„Opus – Chartered Issuances S.A., CMP 24“
Grüneburgweg 149
60323 Frankfurt am Main
Telefax: +49 (0) 69 653 00 09-25
E-Mail: haines@notare-amgrueneburgpark.de
 (Stempel des depotführenden Instituts)

Opus – Chartered Issuances S.A.
handelnd in Bezug auf ihr Compartment 24

5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes
WKN: A18SPY7, ISIN: DE000A18SPY7

BERECHTIGUNGSNACHWEIS MIT SPERRVERMERK
(Vom depotführenden Institut auszufüllen)
für die Teilnahme an der Abstimmung ohne Versammlung
im Abstimmungszeitraum beginnend am Mittwoch, den 23.02.2022 um 0:00 Uhr (MEZ) und endend am Freitag, den 25.02.2022 um 24:00 Uhr (MEZ)

1.

Hiermit bestätigen wir, dass am heutigen Tag in dem für

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

(Name /​ Firma und Adresse des Anleihegläubigers)

bei uns geführten Wertpapierdepot eine Gutschrift über _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ Stück Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit ISIN: DE000A18SPY7, 5.5Y EUR High Yield Basket Tracker Notes („Schuldverschreibungen„) mit einem nominellen Wert von je EUR 549,83, d.h. insgesamt über Schuldverschreibungen mit einem Nennwert in Höhe von EUR _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ besteht.

2.

Wir bestätigen hiermit, dass wir die unter Ziffer 1 genannten Schuldverschreibungen bis Freitag, den 25.02.2022, 24:00 Uhr (MEZ) gesperrt halten werden.

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​

(Name /​ Firma und Adresse des depotführenden Instituts)

_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​ _​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​_​
(Ort, Datum) (Unterschrift des depotführenden Instituts)

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