Fiducia GmbH, Düsseldorf: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte

Published On: Donnerstag, 24.02.2022By

Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die Fiducia GmbH, Düsseldorf, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Fiducia GmbH unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Internetseite sowohl Warnhinweise zu unerlaubt tätigen Unternehmen als auch konkrete Maßnahmen, die sie ihnen gegenüber angeordnet hat.

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