Aquila WaldINVEST III GmbH & Co. KG: Ein Desaster für Anleger?

Published On: Sonntag, 27.02.2022By

Zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft, hat die Fondsgeschäftsführung bereits in den Vorjahren mit den wesentlichen Gläubigern der Gesellschaft qualifizierte Rangrücktrittserklärungen mit Stundungsabreden für die bestehenden Verbindlichkeiten getroffen.

Die Verbindlichkeiten sowie die zukünftig fällig werdenden Verpflichtungen aus laufenden Vergütungen werden bis zum 31. Dezember 2024 gestundet. Zukünftige Zahlungen an übrige Gläubiger, die aus dem laufenden Verwaltungsgeschäft der Gesellschaft resultieren, werden zudem durch die geschäftsführende Kommanditistin für eine unbestimmte Zeit unverzinslich verauslagt und die daraus resultierenden Verbindlichkeiten bis ebenfalls zum 31. Dezember 2024 gestundet.

Die gesetzlichen Vertreter gehen daher von einer positiven Fortführungsprognose aus. Sie weisen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Fondsgesellschaft von der Erfüllung der getroffenen Vereinbarungen mit den Gläubigern abhängig ist.

Diese Annahme wird zum Aufstellungszeitpunkt als wahrscheinlich angesehen. Für den Zeitraum nach dem Jahr 2024 rechnet die Geschäftsführung damit, dass die bestehenden Rangrückstritts-, Stundungs- und Verauslagungsvereinbarungen, entsprechend der Vergangenheit und soweit erforderlich, durch die Gläubiger bis zu einem für die Fondsgesellschaft günstigen Austrittszeitpunkt verlängert werden.

Zitat aus der Bilanz Ende. Raus aus diesem Investment, wenn man das liest.

Aquila WaldINVEST III GmbH & Co. KG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Der Jahresabschluss wurde am 15.12.2021 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

Bilanz zum 31. Dezember 2020

AKTIVSEITE

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen
Beteiligungen 2.240.949,54 3.201.870,20
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter 112,87 112,87
II. Guthaben bei Kreditinstituten 482,65 682,05
595,52 794,92
C. NICHT DURCH VERMÖGENSEINLAGEN GEDECKTER FEHLBETRAG DER KOMMANDITISTEN 538.393,37 0,00
2.779.938,43 3.202.665,12

PASSIVSEITE

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. KAPITALANTEILE
I. Kapitalanteil persönlich haftender Gesellschafter 0,00 0,00
II. Kapitalanteile Kommanditisten
1. festes Kapitalkonto 14.561.000,00 14.561.000,00
2. variables Kapitalkonto (93.169,99) (93.169,99)
3. Rücklagenkonto 728.050,00 728.050,00
4. Ergebnissonderkonto (15.734.273,38) (14.387.455,88)
III. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Fehlbetrag der Kommanditisten 538.393,37 0,00
0,00 808.424,13
B. RÜCKSTELLUNGEN
sonstige Rückstellungen 24.833,31 34.037,31
C. VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.755.105,12 2.360.203,68
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: EUR 0,00 (Vj.: EUR 0,00)
2.779.938,43 3.202.665,12

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

2020 Vorjahr
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 201,56 0,00
2. sonstige betriebliche Aufwendungen (386.098,40) (392.713,05)
3. Abschreibungen auf Finanzanlagen (960.920,66) (127.640,50)
4. Ergebnis nach Steuern (1.346.817,50) (520.353,55)
5. Jahresfehlbetrag (1.346.817,50) (520.353,55)
6. Verrechnung mit Ergebnissonderkonten 1.346.817,50 520.353,55
7. Ergebnis nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Aquila WaldINVEST III GmbH & Co. KG

Hamburg

ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Bei der Aquila WaldINVEST III GmbH & Co. KG handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB, für die die Vorschriften der §§ 264 bis 329 HGB gelten.

Die Gesellschaft ist unter der Firma Aquila WaldINVEST III GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hamburg, unter der Registernummer HRA 108628, beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurden, den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend, die größenabhängigen Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen.

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Ansatz und die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgte unter der Annahme der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip). Aufgrund ausbleibender Kapitalauszahlungen sowie aufgrund der unbefriedigenden Ertragslage der Beteiligungsgesellschaft Amata S.A., Brasilien, wurden die Anteile erneut außerplanmäßig abgeschrieben. Dieses führte zu einer bilanziellen Überschuldung der Fondsgesellschaft von EUR 538.393,37. Auszahlungen der Beteiligungsgesellschaft an die Fondsgesellschaft werden in den nächsten Jahren nicht erwartet. Die finanziellen Mittel der Fondsgesellschaft reichen zudem nicht aus, um die bestehenden Verbindlichkeiten zu begleichen sowie die zukünftigen finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Geschäftsführung geht in den Planungsannahmen jedoch davon aus, dass sich der Beteiligungswert aufgrund möglicher Änderungen des wirtschaftlichen Umfeldes der Amata S.A. langfristig wieder erhöht und entsprechende Rückflüsse aus der Beteiligungsgesellschaft zu erwarten sind.

Zur Vermeidung einer Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft, hat die Fondsgeschäftsführung bereits in den Vorjahren mit den wesentlichen Gläubigern der Gesellschaft qualifizierte Rangrücktrittserklärungen mit Stundungsabreden für die bestehenden Verbindlichkeiten getroffen. Die Verbindlichkeiten sowie die zukünftig fällig werdenden Verpflichtungen aus laufenden Vergütungen werden bis zum 31. Dezember 2024 gestundet. Zukünftige Zahlungen an übrige Gläubiger, die aus dem laufenden Verwaltungsgeschäft der Gesellschaft resultieren, werden zudem durch die geschäftsführende Kommanditistin für eine unbestimmte Zeit unverzinslich verauslagt und die daraus resultierenden Verbindlichkeiten bis ebenfalls zum 31. Dezember 2024 gestundet. Die gesetzlichen Vertreter gehen daher von einer positiven Fortführungsprognose aus. Sie weisen jedoch darauf hin, dass der Fortbestand der Fondsgesellschaft von der Erfüllung der getroffenen Vereinbarungen mit den Gläubigern abhängig ist. Diese Annahme wird zum Aufstellungszeitpunkt als wahrscheinlich angesehen. Für den Zeitraum nach dem Jahr 2024 rechnet die Geschäftsführung damit, dass die bestehenden Rangrückstritts-, Stundungs- und Verauslagungsvereinbarungen, entsprechend der Vergangenheit und soweit erforderlich, durch die Gläubiger bis zu einem für die Fondsgesellschaft günstigen Austrittszeitpunkt verlängert werden.

Der Jahresabschluss enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten.

Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt.

Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert.

Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei dauerhafter Wertminderung durchgeführt.

Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden zu Nennbeträgen unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert.

Die Kapitalanteile werden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Wagnisse, sie wurden entsprechend § 249 in Verbindung mit § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe der Erfüllungsbeträge passiviert.

Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.

Posten in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Gemäß § 256a S. 2 HGB sind bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr § 253 Abs. 1 S. 1 und § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB nicht anzuwenden. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden das Anschaffungskostenprinzip und das Realisationsprinzip beachtet.

ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ SOWIE DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Finanzanlagen

Unter den Beteiligungen werden die Anschaffungskosten an der Amata S.A., Brasilien, ausgewiesen. Die Höhe des Aktienanteils beträgt unverändert zum Vorjahr 5,8%. Im Geschäftsjahr erfolgte eine außerplanmäßige Abschreibung i. H. v. EUR 960.920,66 aufgrund einer dauerhaften Wertminderung zum 31.12.2020. Davon resultieren Abschreibungen i. H. v. EUR 923.628,90 aus der für die Fondsgesellschaft im Rahmen der Währungsumrechnung ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses Brasilianischer Real/​Euro im Vergleich zum Vorjahr. Da sich der Wechselkurs zum Aufstellungszeitpunkt auf einem ähnlichen Niveau wie zum Bilanzstichtag befindet, wird durch die Geschäftsführung die Dauerhaftigkeit der Wertminderung vermutet.

Forderungen gegen Gesellschafter

In den Forderungen gegen Gesellschafter sind Forderungen aus der Verauslagung von Kosten im Rahmen der Umwandlung von treuhänderisch gehaltenen Kommanditanteilen in unmittelbare Beteiligungen enthalten. Es ist vorgesehen, die Forderung mit der nächstfolgenden Auszahlung zu verrechnen.

Kapitalanteile

Gründungskommanditisten der Gesellschaft sind die Aquila Capital Management GmbH, Hamburg, und die Caveras Treuhand GmbH, Hamburg, mit einem Kommanditkapital von jeweils EUR 1.000,00. Darüber hinaus sind weitere Anleger mit EUR 14.559.000,00 an der Gesellschaft beteiligt. Diese Kommanditeinlagen werden i. H. v. EUR 14.414.000,00 durch die Treuhänderin, die Caveras Treuhand GmbH, und i. H. v. EUR 145.000,00 durch Anleger direkt gehalten. Das auf die Kommanditeinlage zu zahlende Agio i. H. v. 5% (EUR 728.050,00) wurde auf das Rücklagenkonto gebucht. Die auf die Kommanditisten entfallenden Verlustanteile wurden entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf das Ergebnissonderkonto gebucht.

Rückstellungen

Als sonstige Rückstellungen sind Kosten für erbrachte Beratungsleistungen in Brasilien und erbrachte Rechtsberatung in Deutschland i. H. v. EUR 8.508,00 berücksichtigt. Des Weiteren sind für die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 i. H. v. EUR 7.995,31 und für die Erstellung der Steuererklärungen 2019 und 2020 insgesamt i. H. v. EUR 8.330,00 ausgewiesen.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten gegenüber der Caveras Treuhand GmbH, Hamburg, für ihre Tätigkeit als Treuhänderin i. H. v. EUR 785.471,12 ausgewiesen. Ferner bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, für die Haftungsvergütungen i. H. v. EUR 85.618,93. Ebenfalls bestehen Verbindlichkeiten gegenüber der Aquila Capital Management GmbH, Hamburg. Diese sind für ihre Tätigkeit als geschäftsführende Kommanditistin i. H. v. EUR 1.570.942,26 und aus der Vorverauslagung von Rechnungen i. H. v. EUR 313.072,81 ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten sowie die fällig werdenden Verpflichtungen aus laufenden Vergütungen werden bis zum 31. Dezember 2024 gestundet.

Gewinn- und Verlustrechnung

Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen i. H.v. EUR 201,56 enthalten.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Haftungsvergütung für die Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, i. H. v. EUR 14.848,99 und die an die Caveras Treuhand GmbH, Hamburg, zu entrichtende Treuhandvergütung i. H. v. EUR 108.108,00 enthalten. Des Weiteren ist die an die Aquila Capital Management GmbH, Hamburg, zu entrichtende Geschäftsbesorgungsvergütung i. H. v. EUR 216.216,01 ausgewiesen.

Weiterhin sind sonstige Fondsverwaltungskosten i. H. v. EUR 46.925,40 enthalten.

In den Abschreibungen auf Finanzanlagen wird eine außerplanmäßige Abschreibung i. H. v. EUR 960.920,66 aufgrund dauerhafter Wertminderung der Beteiligung an der Amata S.A., Brasilien, ausgewiesen. Von dieser Abschreibung resultieren EUR 923.628,90 aus der Währungsumrechnung.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Angaben zu Arbeitnehmern

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen

Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, die aus bis zum Ende der Fondslaufzeit abgeschlossenen. Dauerschuldverhältnissen resultieren. Die jährlichen Verpflichtungen in EUR betragen für:

Treuhandvergütung: EUR 108.108,00 inkl. USt* (feste jährliche Anpassung um 2,5 %)
Haftungsvergütung: EUR 14.848,99 inkl. USt* (feste jährliche Anpassung um 2,5 %)
Geschäftsführungsvergütung: EUR 216.216,01 inkl. USt* (feste jährliche Anpassung um 2,5 %)
Summe EUR 339.173,00 inkl. USt*

* für das Jahr 2020 mit 16% Ust berechnet

Aufgrund vorliegender Stundungsabreden mit den betroffenen Gläubigern werden die sonstigen finanziellen Verpflichtungen erstmalig per 31.12.2024 zur Zahlung fällig.

Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane

Die Geschäftsführung erfolgte durch die geschäftsführende Kommanditistin, die Aquila Capital Management GmbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 beträgt.

Die Geschäftsführer sind Herr Christian Ohl, Chief Financial Officer der Aquila Capital Management GmbH, Herr Marc-Aurel Kaiser, Group Head Human Resources & Organisation der Aquila Capital Management GmbH, Herr Bernhard Bußmann, Fund Manager für den Bereich Real Assets der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH und Herr Karsten Nebe, Head Project Controlling Real Estate der Aquila Capital Management GmbH.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 beträgt.

Die Geschäftsführer sind Karsten Nebe, Head of Project Controlling für den Bereich Real Estate der Aquila Capital Management GmbH und Herr Lars Oliver Meissner, Manager im Bereich Client Advisory DACH der Aquila Capital Concepts GmbH.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des§ 181 BGB befreit.

 

Hamburg, den 30.07.2021

Aquila Capital Management GmbH

Karsten Nebe, Geschäftsführer

Bernhard Bußmann, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020

Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand am 1.1.2020 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
Beteiligungen 11.590.621,69 0,00 0,00 11.590.621,69
Abschreibungen
Stand am 1.1.2020 Zugänge Abgänge Stand am 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
Finanzanlagen
Beteiligungen 8.388.751,49 960.920,66 0,00 9.349.672,15
Buchwerte
Stand am 31.12.2020 Stand am 31.12.2019
EUR EUR
Finanzanlagen
Beteiligungen 2.240.949,54 3.201.870,20

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