Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie: Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2022

Published On: Donnerstag, 10.03.2022By

Bundesministerium für Gesundheit

Bekanntmachung
eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Richtlinie zur Kinderherzchirurgie:
Anpassung der Anlage 1 an den OPS 2022

Vom 16. Dezember 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2021 beschlossen, die Richtlinie zur Kinderherzchirurgie in der Fassung vom 18. Februar 2010 (BAnz Nr. 89a), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 (BAnz AT 22.12.2021 B5) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I.

§ 9 wird wie folgt geändert:

Die Wörter „des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information“ werden durch die Wörter „des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte herausgegebenen Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS)“ ersetzt.

II.

Die Anlage 1 „Herzchirurgische Eingriffe bei Kindern und Jugendlichen“ wird wie folgt geändert:

1.
Die Angabe „OPS 2021“ wird durch die Angabe „OPS 2022“ ersetzt.
2.
Der Kode „5-35a.1 Endovaskuläre Implantation eines Pulmonalklappenersatzes“ wird durch die Kodegruppe „5-35a.1* Implantation eines Pulmonalklappenersatzes“ ersetzt.
3.
In der Kodegruppe 8-839.b* werden nach dem Wort „Kreislaufunterstützung“ die Wörter „oder Perfusionsaugmentation“ angefügt.

III.

Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Berlin, den 16. Dezember 2021

Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V

Der Vorsitzende
Prof. Hecken

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