Energieversorgung

Published On: Sonntag, 20.03.2022By

Der bisherige Energieversorger stellt die Belieferung ein oder Sie sind umgezogen und haben noch keinen neuen Tarif gewählt. Es gibt verschiedene Gründe dafür, beim Energiegrundversorger zu landen – und das wird meistens teuer. Der vzbv prüft eine Klage.

Energiegrundversorger unterscheiden zwischen Neu- und Bestandskundentarifen

Bisher gab es bei den Grundversorgern keine Unterscheidung zwischen Neu- und Bestandskund:innen. Das hat sich seit der Energiepreiskrise jedoch geändert. Die Grundversorger begründen diese neue Tarifstruktur mit der höheren Anzahl an Neukund:innen und den gestiegenen Beschaffungskosten. Dabei sind die Preisunterschiede zu den Bestandstarifen teils gewaltig: Mehr als das Doppelte wird teilweise für einen neuen Tarif fällig.

„Viele Grundversorger bürden die erhöhten Beschaffungskosten auf dem Energiemarkt vor allem den Neukundinnen und Neukunden auf. Damit schaffen sie ein aus unserer Sicht unzulässiges Zweiklassensystem. Verbraucherinnen und Verbraucher stehen mit dem Problem aber nicht alleine da. Wir prüfen rechtliche Schritte in Form einer Musterfeststellungsklage. Dafür sind wir auf Fallschilderungen Betroffener angewiesen“, sagt Henning Fischer, Rechtsreferent beim vzbv.

Schildern Sie Ihren Fall

Damit der vzbv eine Musterfeststellungsklage prüfen kann, benötigt er Fälle von Betroffenen. Sie können Ihren Fall über ein Online-Formular melden.  Die eingereichten Informationen helfen dem vzbv dabei, die Situation zu prüfen und zu entscheiden gegen welchen Grundversorger eine Klage erhoben werden könnte. Dafür kann vor allem auch die Anzahl der Fälle ausschlaggebend sein. Erhält der vzbv nicht genug Meldungen, ist eine Musterfeststellungsklage ausgeschlossen.

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