Geheimverfahren bei der Pressekammer des LG Frankfurt?

Published On: Dienstag, 22.03.2022By

Nun, auch wenn wir uns mit dem Artikel möglicherweise keine Freunde machen, aber jeder sollte vor Gericht FAIR behandelt werden, und vor allem nach den Grundsätzen die das Bundesverfassungsgericht einmal entschieden hat. Was aber ist genau passiert?

Nun, eine Rechtsanwaltskanzlei hatte einen Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen Teile eines meiner Berichte gestellt. Korrekt und allen Urteilen des BGH entsprechend hatte man uns vor einer Entscheidung dann aber rechtliches Gehör gegeben. Dafür hatten wir dann inkl. Wochenende 3 Tage Zeit.

Nun haben wir dann eine Entscheidung der Pressekammer des LG Frankfurt erwartet, nachdem diese aber bisher wohl nicht ergangen ist, hat die Kanzlei des mich vertretenden Rechtsanwaltes, dann einmal beim LG Frankfurt nachgefragt wie denn der Sachstand in dem Vorgang sei. Zur Überraschung der Rechtsanwaltskanzlei wurde ihr dann mitgeteilt das „man unseren Schriftsatz nochmals zur Stellungnahme an die Gegenseite übermittelt habe“.

Genau das aber kann nicht sein, denn nimmt die Gegenseite nun erneut auf unseren Schriftsatz hin Stellung, müsste uns das Gericht ebenfalls erneut anhören. Was dann noch mit einem Einstweiligen Verfügungsverfahren zu tun hat, weiß ich dann auch nicht mehr.

Würde das Gericht uns, bei einem erneuten Schriftsatz der Gegenseite, nicht auch erneut anhören, dann wäre die Waffengleichheit nichtmehr gegeben.

Man spricht hier auch von einem sogenannten „Geheimverfahren“. Auch das eine Erfahrung die wir in nun 12 Jahren unseres Bestehens erstmalig mit einem Gericht machen. Da kann man schon das Vertrauen in die Frankfurter Gerichtsbarkeit beim Landgericht, der dortigen Pressekammer, dann auch verlieren.

https://www.bvm-law.de/de/aktuelles/medien-entertainment-werbung/bundesverfassungsgericht-stoppt-geheimverfahren

 

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